Aelteres Ehepaar sitzt an einem Schreibtisch und bespricht mit einer Notarin Unterlagen fuer ein Testament

Symbolbild, mit KI erstellt — keine realen Personen. Diese Seite ist die eine, die man wirklich beim Notar machen lässt — selbst geschrieben geht sie fast immer schief.

Es ist die bitterste Falle im deutschen Erbrecht: Eltern und Großeltern hinterlassen einem behinderten Kind oder Enkel Geld, damit es ihm besser geht — und erreichen damit das Gegenteil. Das Erbe wird angerechnet, die Eingliederungshilfe fällt weg, der Platz in der Wohngruppe muss aus dem Nachlass bezahlt werden. Nach ein paar Jahren ist das Geld aufgebraucht, die Sozialleistungen laufen wieder, und geblieben ist: nichts. Genau dafür gibt es das Behindertentestament — eine seit über dreißig Jahren höchstrichterlich anerkannte Konstruktion, die dafür sorgt, dass das Erbe dem Menschen zugutekommt und nicht dem Sozialamt.

Jürgen Busch, Autor von grossvater.de – Schwarzweiß-Porträt mit gefalteten Händen

Beitrag von Jürgen Busch
AKTUALISIERT AM 08.09.2026 · 12 MIN. LESEZEIT · Kategorie: Finanzen · Newsletter anmelden
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Hinweis: Diese Seite gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen weiter — sie ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Rechtsstand 2026 — geprüft am 08.09.2026.

Kurz gesagt: Ohne Testament oder mit einem gewöhnlichen Testament muss ein behinderter Erbe sein Vermögen einsetzen, bis nur noch das Schonvermögen übrig ist — in der Sozialhilfe 10.000 Euro, in der Eingliederungshilfe 2026 immerhin 71.190 Euro. Das Behindertentestament löst das mit drei Bausteinen: Der behinderte Angehörige wird nicht befreiter Vorerbe mit einer Quote über dem Pflichtteil, darüber liegt eine Dauertestamentsvollstreckung, und Verwaltungsanordnungen legen fest, wofür das Geld verwendet wird. Der Bundesgerichtshof hat das 1993 und 2011 ausdrücklich für zulässig erklärt. Wichtig: Das gehört zum Notar, nicht auf den Küchentisch.

Das Problem: warum ein normales Testament schadet

Wer dauerhaft auf Eingliederungshilfe, Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege angewiesen ist, muss eigenes Vermögen einsetzen, bevor der Staat zahlt. Erbt diese Person, wird das Erbe zu ihrem Vermögen — und muss verbraucht werden, bis die Freibeträge erreicht sind:

Leistung Geschütztes Vermögen 2026 Grundlage
Eingliederungshilfe (Wohnen, Assistenz, Werkstatt, Teilhabe) 71.190 € — 150 % der jährlichen Bezugsgröße von 47.460 € § 139 SGB IX
Grundsicherung und Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) 10.000 € § 90 SGB XII mit Verordnung

Der Unterschied ist gewaltig — und tückisch, weil fast jeder Mensch mit Behinderung beide Leistungsarten bezieht: Eingliederungshilfe für das Wohnen und die Teilhabe, Grundsicherung für den Lebensunterhalt. Für den Lebensunterhalt gilt dann die niedrige Grenze. Ein Erbe von 80.000 Euro wäre binnen weniger Jahre aufgezehrt.

Und der Pflichtteil hilft nicht: Wer glaubt, er könne das behinderte Kind einfach enterben, damit nichts angerechnet wird, irrt. Dann entsteht ein Pflichtteilsanspruch in Geld — und den kann das Sozialamt auf sich überleiten und selbst geltend machen (§ 93 SGB XII). Das Ergebnis ist dasselbe wie beim normalen Erbe, nur mit mehr Streit in der Familie. Enterben ist keine Lösung, sondern der schnellste Weg zum Amt.

Eine gute Nachricht am Rande: Seit 2026 werden Einkommen und Vermögen von Ehe- und Lebenspartnern bei den vermögensabhängigen Leistungen der Eingliederungshilfe nicht mehr angerechnet. Für das Erbe selbst ändert das nichts — das bleibt eigenes Vermögen der behinderten Person.

Die drei Bausteine

Das Behindertentestament löst das Problem nicht dadurch, dass weniger vererbt wird — sondern dadurch, dass das Erbe rechtlich nicht als frei verfügbares Vermögen dasteht. Drei Bausteine greifen ineinander; fehlt einer, fällt die Konstruktion zusammen.

Baustein Was er bewirkt Grundlage
1. Nicht befreite Vorerbschaft Der behinderte Angehörige wird Vorerbe, ein Geschwisterkind oder eine Einrichtung Nacherbe. Der Vorerbe kann über das Nachlassvermögen nicht frei verfügen — er darf es nicht verschenken, nicht verbrauchen, keine Grundstücke verkaufen. Das Vermögen bleibt gebunden. §§ 2100 ff. BGB, insbesondere §§ 2113 bis 2115
2. Dauertestamentsvollstreckung Ein Testamentsvollstrecker verwaltet den Erbteil auf Dauer — bis zu 30 Jahre. Der Erbe kommt an das Vermögen selbst nicht heran, bekommt aber Zuwendungen daraus. Entscheidend: Eigengläubiger des Erben können auf diesen Nachlass nicht zugreifen — und dazu zählt auch der Sozialhilfeträger. §§ 2209, 2210 und § 2214 BGB
3. Verwaltungsanordnungen Das Testament schreibt vor, wofür der Vollstrecker Geld verwenden darf: Therapien, die die Kasse nicht zahlt, Hilfsmittel, Hobbys, Urlaube und Ausflüge, Geschenke zu Geburtstagen, Besuche bei der Familie, Musik, Kino, ein besseres Zimmer. Also genau das, was die Sozialleistungen nicht abdecken. § 2216 Abs. 2 BGB

Der dritte Baustein ist der, den Familien am meisten unterschätzen — und der für die betroffene Person den größten Unterschied macht. Er entscheidet darüber, ob aus dem Erbe zwanzig Jahre lang jährlich ein Urlaub, ein Musikunterricht und ein Weihnachtsgeschenk werden — oder ob der Testamentsvollstrecker im Zweifel gar nichts ausgibt, weil ihm niemand gesagt hat, was gewollt war. Nehmt Euch für diese Liste Zeit und werdet konkret.

Warum die Erbquote über dem Pflichtteil liegen muss

Das ist der technische Kern, an dem selbst gebastelte Testamente scheitern. Wer einen Erben mit Beschränkungen belastet — und Vorerbschaft plus Testamentsvollstreckung sind schwere Beschränkungen —, muss ihm mehr geben als seinen Pflichtteil. Sonst darf der Erbe die Erbschaft ausschlagen und trotzdem den Pflichtteil in bar verlangen (§ 2306 BGB). Und genau das würde der Sozialhilfeträger dann tun, weil er den Anspruch auf sich überleiten kann.

Faustregel: Der Erbteil des behinderten Angehörigen muss spürbar über der Pflichtteilsquote liegen — die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ist die Untergrenze, in der Praxis wird deutlich darüber gegangen. Bei zwei Kindern liegt der gesetzliche Erbteil bei je 50 Prozent, der Pflichtteil also bei 25 Prozent. Eine Vorerbquote von 30 oder 35 Prozent ist die typische Gestaltung. Wie viel genau, rechnet der Notar aus — sie hängt an der Familienkonstellation und daran, ob ein Ehepartner noch lebt.

Ist das überhaupt erlaubt?

Die Frage kommt in jeder Familie, und sie ist berechtigt: Ist es nicht unanständig, Vermögen so zu gestalten, dass die Allgemeinheit weiter zahlt? Der Bundesgerichtshof hat darauf zweimal grundsätzlich geantwortet.

  • BGH, Urteil vom 20. Oktober 1993 (IV ZR 231/92): Das Behindertentestament ist nicht sittenwidrig. Eltern dürfen ihr Vermögen so ordnen, dass es ihrem behinderten Kind zusätzlich zugutekommt, statt nur staatliche Leistungen zu ersetzen. Maßgebend ist die Testierfreiheit und die familiäre Verantwortung — nicht das Interesse des Sozialhilfeträgers.
  • BGH, Urteil vom 19. Januar 2011 (IV ZR 7/10): Auch ein Pflichtteilsverzicht im Zusammenhang mit solchen Gestaltungen ist grundsätzlich nicht sittenwidrig. Damit war auch die letzte offene Flanke geschlossen.

Kurz: Das ist keine Grauzone und kein Trick, sondern eine seit Jahrzehnten gefestigte, von Notaren und Gerichten anerkannte Gestaltung. Wer sie nicht nutzt, verschenkt schlicht das Geld, das für ein besseres Leben gedacht war.

Was Großeltern tun können — und was sie lassen sollten

Auf dieser Seite geht es um Großeltern, und ihre Rolle ist eine besondere: Sie erben nicht von dem behinderten Enkel, sie vererben an ihn. Damit haben sie einen eigenen Gestaltungsspielraum — und zwar unabhängig davon, was die Eltern regeln.

  • Ein eigenes Behindertentestament der Großeltern ist möglich und sinnvoll. Setzt den Enkel als nicht befreiten Vorerben ein, ordnet Dauertestamentsvollstreckung an und schreibt die Verwaltungsanordnungen. Die Konstruktion funktioniert genauso wie bei den Eltern.
  • Sprecht Euch mit den Eltern ab. Zwei unkoordinierte Testamente können sich in die Quere kommen — etwa wenn beide dieselbe Person zum Testamentsvollstrecker machen wollen oder unterschiedliche Nacherben bestimmen. Ein gemeinsamer Notartermin spart später viel.
  • Denkt an die Geschwister. Nacherben sind meist die anderen Enkel. Auch das gehört offen besprochen, damit aus Fürsorge kein Familienstreit wird.

Und was Ihr auf keinen Fall tun solltet: dem behinderten Enkel Geld direkt schenken — auf sein Konto, auf ein Sparbuch, als Bausparvertrag „für später“. Das ist sofort sein Vermögen, wird angerechnet und muss aufgebraucht werden. Auch gut gemeinte größere Geldgeschenke zum Geburtstag können die Freibeträge sprengen. Wenn Ihr zu Lebzeiten helfen wollt, geht das anders: Zahlt konkrete Dinge direkt — die Reise, das Instrument, die Therapie, den Rollstuhl mit Sonderausstattung. Und wenn es um größere Beträge geht, sprecht vorher mit einem Fachanwalt für Erbrecht. Was für Schenkungen an gesunde Enkel selbstverständlich richtig ist, kann hier genau das Falsche sein.

Steuerlich ändert sich übrigens nichts: Der Erbschaftsteuerfreibetrag für Enkel liegt bei 200.000 Euro, für Kinder bei 400.000 Euro — unabhängig davon, ob ein Behindertentestament gemacht wurde. Die Konstruktion dient dem Sozialrecht, nicht der Steuerersparnis.

Die häufigsten Fehler

  • Selbst schreiben. Ein handschriftliches Testament ist gültig — aber diese Konstruktion braucht exakte Formulierungen. Ein falsch gesetzter Halbsatz macht aus der Vorerbschaft eine Vollerbschaft, und die ganze Wirkung ist weg.
  • Die Quote zu knapp bemessen. Liegt der Erbteil nicht deutlich über dem Pflichtteil, greift § 2306 BGB — und das Amt schlägt aus und verlangt Geld.
  • Den Vorerben „befreien“. Viele Muster aus dem Internet sehen eine befreite Vorerbschaft vor, weil das flexibler klingt. Für das Behindertentestament ist das der Todesstoß: Der befreite Vorerbe kann verfügen — also muss er auch einsetzen.
  • Keine Verwaltungsanordnungen. Ohne klare Vorgaben weiß der Testamentsvollstrecker nicht, was er zahlen darf, und zahlt im Zweifel nichts.
  • Den falschen Testamentsvollstrecker. Er muss Jahrzehnte durchhalten. Ein gleichaltriger Bruder ist keine gute Wahl — besser ein jüngerer Angehöriger, ein Berufsbetreuer, ein Anwalt oder ein Verein; und immer mit Ersatzperson.
  • Es liegen lassen. Das Testament wirkt erst ab dem Todesfall — und der kommt nie zum passenden Zeitpunkt. Wer es seit Jahren vorhat, sollte diesen Monat den Termin machen.

So geht Ihr vor

  • Bestandsaufnahme: Welche Leistungen bezieht die betroffene Person heute — Eingliederungshilfe, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege, Erwerbsminderungsrente? Wer ist rechtlicher Betreuer? Wie sieht das Vermögen der Familie aus?
  • Familiengespräch: Wer soll Nacherbe sein, wer Testamentsvollstrecker? Passt das für alle Geschwister?
  • Die Wunschliste: Schreibt auf, wofür das Geld verwendet werden soll. Diese Liste wird später zur Verwaltungsanordnung — je konkreter, desto besser.
  • Termin beim Notar oder bei einer Fachanwältin für Erbrecht. Die Kosten richten sich nach dem Vermögen und liegen bei mittleren Vermögen typischerweise im niedrigen vierstelligen Bereich — gemessen an dem, was sonst verloren geht, ist das wenig.
  • Vollmachten mitdenken: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung für Euch selbst gehören in denselben Termin, und alles Wichtige in den Notfallordner.
  • Alle zehn Jahre prüfen — und immer dann, wenn sich in der Familie oder bei den Leistungen etwas ändert.

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❓ Häufige Fragen

Was ist ein Behindertentestament?

Eine Testamentsgestaltung, die dafür sorgt, dass ein behinderter Angehöriger erbt, ohne dass das Erbe auf Sozialleistungen angerechnet wird. Es besteht aus drei Bausteinen: nicht befreite Vorerbschaft, Dauertestamentsvollstreckung und Verwaltungsanordnungen.

Wie viel Vermögen darf ein behinderter Mensch 2026 haben?

In der Eingliederungshilfe sind 71.190 Euro geschützt (150 Prozent der Bezugsgröße von 47.460 Euro, § 139 SGB IX). In der Grundsicherung und der Hilfe zur Pflege sind es nur 10.000 Euro. Wer beide Leistungen bezieht, muss mit der niedrigeren Grenze rechnen.

Kann ich mein behindertes Kind einfach enterben?

Das hilft nicht. Es entsteht ein Pflichtteilsanspruch in Geld, und den kann der Sozialhilfeträger auf sich überleiten und geltend machen (§ 93 SGB XII). Wirtschaftlich ist das Ergebnis dasselbe wie beim normalen Erbe.

Ist ein Behindertentestament sittenwidrig?

Nein. Der Bundesgerichtshof hat es mit Urteil vom 20. Oktober 1993 (IV ZR 231/92) ausdrücklich für zulässig erklärt und diese Linie am 19. Januar 2011 bestätigt (IV ZR 7/10). Maßgebend sind die Testierfreiheit und die familiäre Fürsorge.

Warum muss die Erbquote über dem Pflichtteil liegen?

Weil ein Erbe, der mit Beschränkungen belastet ist, ausschlagen und trotzdem den Pflichtteil verlangen darf, wenn sein Erbteil nicht größer ist als der Pflichtteil (§ 2306 BGB). Genau das würde der Sozialhilfeträger tun. Deshalb wird die Quote spürbar höher angesetzt.

Wie lange darf die Testamentsvollstreckung dauern?

Bis zu 30 Jahre nach dem Erbfall (§ 2210 BGB). Für die Lebenszeit des behinderten Erben lässt sie sich unter bestimmten Voraussetzungen auch darüber hinaus anordnen — das gehört in die Hand eines Notars.

Können Großeltern ein eigenes Behindertentestament machen?

Ja, und das ist oft sinnvoll. Der behinderte Enkel wird als nicht befreiter Vorerbe eingesetzt, mit Dauertestamentsvollstreckung und Verwaltungsanordnungen. Es sollte allerdings mit dem Testament der Eltern abgestimmt sein, damit sich die Regelungen nicht widersprechen.

Dürfen Großeltern dem behinderten Enkel Geld schenken?

Besser nicht direkt. Geschenktes Geld ist sofort eigenes Vermögen und wird angerechnet. Sinnvoller ist es, konkrete Dinge unmittelbar zu bezahlen — eine Reise, ein Instrument, eine Therapie — oder die Zuwendung über ein Testament mit Verwaltungsanordnungen zu steuern.

Was kostet ein Behindertentestament?

Die Notarkosten richten sich nach dem Vermögen und liegen bei mittleren Vermögen meist im niedrigen vierstelligen Bereich. Gemessen an dem, was ohne die Gestaltung verloren geht, ist das eine der wirksamsten Ausgaben überhaupt.

Kann ich das Testament selbst schreiben?

Rechtlich ja, praktisch nein. Die Konstruktion hängt an exakten Formulierungen — schon das Wort „befreit“ an der falschen Stelle macht die ganze Wirkung zunichte. Das ist einer der wenigen Fälle, in denen der Gang zum Notar wirklich alternativlos ist.

Quellen und Stand

BGH, Urteil vom 20.10.1993 – IV ZR 231/92 (Behindertentestament nicht sittenwidrig); BGH, Urteil vom 19.01.2011 – IV ZR 7/10 (Pflichtteilsverzicht grundsätzlich nicht sittenwidrig) · §§ 2100 bis 2146 BGB (Vor- und Nacherbschaft, insbesondere die Verfügungsbeschränkungen der §§ 2113 bis 2115), § 2209 BGB (Dauertestamentsvollstreckung), § 2210 BGB (30-Jahres-Grenze), § 2214 BGB (Eigengläubiger des Erben können sich nicht an den der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlass halten), § 2216 Abs. 2 BGB (Verwaltungsanordnungen), § 2306 BGB (Ausschlagungsrecht bei Beschwerungen) · § 139 SGB IX (Vermögensfreibetrag Eingliederungshilfe: 150 % der jährlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV; Bezugsgröße 2026 = 47.460 €, Freibetrag 71.190 €; seit 2026 keine Anrechnung von Einkommen und Vermögen des Partners bei vermögensabhängigen Leistungen) · § 90 SGB XII mit Durchführungsverordnung (geschütztes Barvermögen in der Sozialhilfe: 10.000 €), § 93 SGB XII (Überleitung von Ansprüchen auf den Sozialhilfeträger) · § 16 ErbStG (Freibeträge: Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €). Abgerufen 05.09.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung und ist ausdrücklich kein Muster zum Abschreiben. Ein Behindertentestament gehört in die Hand eines Notars oder einer Fachanwältin für Erbrecht; Lebenshilfe und Sozialverbände vermitteln erfahrene Ansprechpartner. Geprüft am 05.09.2026.

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Beitrag aus der Kategorie: FinanzenVerantwortlicher Autor: Jürgen Busch · Newsletter anmeldenInhalt des Beitrages habe ich auf Richtigkeit überprüft am 05.09.2026.

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