Junge Frau hilft ihrer Grossmutter beim Aufstehen aus dem Sessel im Wohnzimmer, auf dem Tisch ein Rollator und Medikamente

Symbolbild, mit KI erstellt — keine realen Personen. Wenn die Enkelin die Oma stützt, zahlt die Pflegekasse — wenn jemand den Antrag stellt.

Fast sechs Millionen Menschen in Deutschland haben einen Pflegegrad, vier von fünf werden zu Hause versorgt — sehr oft von der Familie. Und fast jede Familie stellt den Antrag zu spät: aus Stolz, weil „Pflege“ nach Heim klingt, oder weil niemand weiß, dass schon Pflegegrad 2 fast 350 Euro im Monat bringt, plus Entlastungsbetrag, plus Hilfsmittel, plus Rentenbeiträge für die, die pflegen. Hier steht, was die Pflegekasse 2026 zahlt, wie die Begutachtung läuft, was man vorher tun sollte — und drei Dinge, die auf grossvater.de dazugehören: was Enkel als Pflegeperson bekommen, warum weitergegebenes Pflegegeld steuerfrei ist, und was gilt, wenn nicht Oma, sondern das Enkelkind einen Pflegegrad hat.

Jürgen Busch, Autor von grossvater.de – Schwarzweiß-Porträt mit gefalteten Händen

Beitrag von Jürgen Busch
AKTUALISIERT AM 03.09.2026 · 12 MIN. LESEZEIT · Kategorie: Finanzen · Newsletter anmelden
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Hinweis: Diese Seite gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen weiter — sie ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Beträge Stand 2026 (unverändert seit 1.1.2025), nächste Anpassung 2028.

Kurz gesagt: Pflegegeld 2026 bei Pflege zu Hause durch Angehörige: Pflegegrad 2: 347 €, 3: 599 €, 4: 800 €, 5: 990 € im Monat, steuerfrei, frei verwendbar. Dazu für alle Pflegegrade 131 Euro Entlastungsbetrag, 42 Euro Pflegehilfsmittel, bis 4.180 Euro für den Umbau der Wohnung, 3.539 Euro im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Antrag formlos bei der Pflegekasse, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, Leistungen ab Antragsmonat. Wer pflegt (auch Enkel), bekommt Rentenbeiträge von der Pflegekasse und darf das weitergegebene Pflegegeld steuerfrei behalten. Die nächste Erhöhung ist erst 2028 vorgesehen.

Die fünf Pflegegrade: wer welchen bekommt

Seit 2017 zählt nicht mehr, wie viele Minuten Hilfe jemand braucht, sondern wie selbstständig er noch ist. Der Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei Privatversicherten: Medicproof) bewertet sechs Bereiche und vergibt Punkte:

Bereich Gewicht Was gemeint ist
1 Mobilität 10 % Aufstehen, Umsetzen, Treppen, in der Wohnung bewegen
2 Geistige und kommunikative Fähigkeiten 15 % (zusammen mit 3) Orientierung, Gespräche, Entscheidungen, Erkennen von Personen
3 Verhaltensweisen und psychische Probleme nächtliche Unruhe, Ängste, Aggression, Antriebslosigkeit
4 Selbstversorgung 40 % Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilette — der wichtigste Bereich
5 Umgang mit Krankheit und Therapie 20 % Medikamente, Spritzen, Arztbesuche, Verbände, Diät
6 Alltag und soziale Kontakte 15 % Tagesablauf gestalten, Besuche, Hobbys, Ruhen und Schlafen
Pflegegrad Punkte Typisch
1 12,5 bis unter 27 geringe Beeinträchtigung: braucht Hilfe beim Einkaufen, Putzen, Treppen — kein Pflegegeld, aber 131 € Entlastungsbetrag
2 27 bis unter 47,5 erhebliche Beeinträchtigung: täglich Hilfe beim Waschen, Anziehen, Medikamenten — die häufigste Stufe
3 47,5 bis unter 70 schwere Beeinträchtigung: mehrmals täglich Hilfe, oft Demenz mittleren Grades
4 70 bis unter 90 schwerste Beeinträchtigung: rund um die Uhr Hilfe, Bettlägerigkeit, fortgeschrittene Demenz
5 90 bis 100 schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege

Was die Pflegekasse 2026 zahlt: die Tabelle

Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht und gelten 2026 unverändert; die nächste Anpassung ist für 2028 vorgesehen. Drei Wege, die Hilfe zu Hause zu organisieren — und sie lassen sich kombinieren:

Leistung (monatlich) PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld (Angehörige pflegen; frei verwendbar, steuerfrei) 347 € 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistung (Pflegedienst rechnet mit der Kasse ab) 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Tages- oder Nachtpflege (zusätzlich) 721 € 1.357 € 1.685 € 2.085 €
Entlastungsbetrag (Alltagshilfe, Betreuung, Haushalt; nur gegen Rechnung) 131 € 131 € 131 € 131 € 131 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Handschuhe, Bettschutz, Desinfektion) 42 € 42 € 42 € 42 € 42 €
Vollstationär (Heim, Anteil für Pflege) 131 € 805 € 1.319 € 1.855 € 2.096 €
Leistung (jährlich / einmalig) Betrag Wofür
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag seit Juli 2025) 3.539 € im Jahr wenn die pflegende Person Urlaub macht oder krank ist: Ersatzpflege zu Hause oder vorübergehend im Heim — bis zu acht Wochen
Wohnumfeldverbesserung bis 4.180 € je Maßnahme Badumbau, Treppenlift, Türen verbreitern — Antrag vor dem Umbau
Hausnotruf rund 25 € im Monat Zuschuss zum Notrufknopf ab Pflegegrad 1
Pflegekurse und Beratung kostenlos für Angehörige, auch zu Hause (§ 45 SGB XI)

Kombinationsleistung: Wer den Pflegedienst nur für einen Teil nutzt — etwa morgens zum Waschen —, bekommt den nicht verbrauchten Anteil der Sachleistung als Pflegegeld. Beispiel Pflegegrad 3: Der Dienst rechnet 748,50 Euro ab (50 Prozent der 1.497 Euro), dann gibt es noch 50 Prozent des Pflegegelds, also 299,50 Euro, aufs Konto. Und wer nur Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch eines Pflegedienstes annehmen (Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, 4 und 5 vierteljährlich) — sonst wird das Pflegegeld gekürzt.

Antrag und Begutachtung: so läuft es — und was Ihr vorher tun solltet

  • Antrag: ein Anruf oder ein Zweizeiler an die Pflegekasse (sitzt bei der Krankenkasse) genügt: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung.“ Das Datum zählt — Leistungen gibt es ab dem Antragsmonat, nicht ab der Begutachtung. Wer bevollmächtigt ist (Vorsorgevollmacht), darf den Antrag stellen.
  • Begutachtung innerhalb von 25 Arbeitstagen, meist zu Hause, manchmal telefonisch. Der Gutachter fragt und beobachtet: Aufstehen, Gehen, Anziehen, Orientierung, Medikamente. Eine Stunde, die über Jahre entscheidet.
  • Vorher: ein Pflegetagebuch über zwei Wochen führen — was wobei wie oft Hilfe braucht, auch nachts. Vorlagen gibt es bei Verbraucherzentrale und Pflegekasse. Arztberichte, Medikamentenplan, Krankenhausentlassungsbriefe bereitlegen.
  • Beim Termin ehrlich sein — und jemand dabei haben. Der klassische Fehler: Oma zieht sich das gute Kleid an, macht Kaffee und sagt, es gehe schon. Der Gutachter sieht einen guten Tag. Ein Angehöriger, der die schlechten Tage beschreibt, ist kein Verrat, sondern der Antrag.
  • Bescheid prüfen: Das Gutachten anfordern (Recht darauf), Punkte nachrechnen. Bei zu niedriger Einstufung Widerspruch innerhalb eines Monats — formlos, Begründung nachreichen. Rund ein Drittel der Widersprüche hat Erfolg. Pflegestützpunkte, Sozialverbände (VdK, SoVD) und die Verbraucherzentralen helfen kostenlos.
  • Höherstufung jederzeit beantragen, wenn es schlechter wird — nach einem Krankenhausaufenthalt, bei fortschreitender Demenz. Niemand prüft das von allein.

Enkel als Pflegeperson: Rente, Pflegezeit, Steuer

Immer öfter sind es nicht die Kinder, sondern die Enkel, die Oma oder Opa versorgen — weil sie in der Nähe wohnen, studieren oder Teilzeit arbeiten. Das Gesetz behandelt Enkel genauso wie Kinder. Drei Dinge, die Enkel wissen sollten:

  • Rentenbeiträge von der Pflegekasse: Wer einen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 an mindestens zwei Tagen pro Woche insgesamt mindestens zehn Stunden pflegt und selbst höchstens 30 Stunden erwerbstätig ist, wird von der Pflegekasse in der Rentenversicherung versichert — ohne eigenen Beitrag. Je nach Pflegegrad und Leistungsart bringt jedes Pflegejahr grob 8 bis 33 Euro Monatsrente. Für eine Studentin, die die Oma pflegt, ist das der erste Rentenbeitrag ihres Lebens — und er zählt für die 45 Jahre. Auch Arbeitslosen- und Unfallversicherung laufen über die Pflegekasse.
  • Pflegezeit vom Arbeitgeber: Enkel gelten als nahe Angehörige (§ 7 Pflegezeitgesetz). Sie dürfen bis zu zehn Arbeitstage im Jahr kurzfristig fernbleiben, um die Pflege zu organisieren — mit Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse als Lohnersatz. Und in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten bis zu sechs Monate ganz oder teilweise aussteigen (Pflegezeit), in Betrieben mit mehr als 25 bis zu 24 Monate auf Teilzeit gehen (Familienpflegezeit) — unbezahlt, aber mit Kündigungsschutz und zinslosem Darlehen vom Bundesamt für Familie.
  • Pflegegeld weitergeben — steuerfrei: Oma bekommt das Pflegegeld und darf es ganz oder teilweise an das pflegende Enkelkind weitergeben. Beim Enkel bleibt es steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG), weil Angehörige aus „sittlicher Pflicht“ pflegen; es muss nicht in der Steuererklärung stehen und zählt beim BAföG nicht als Einkommen. Bei Nachbarn oder Freunden gilt das nicht — da wird es steuerpflichtiges Einkommen.
  • Ein Blatt Papier dazu: Wer regelmäßig Geld weitergibt, sollte es kurz aufschreiben („Von meinem Pflegegeld gebe ich monatlich 300 Euro an meine Enkelin … für ihre Pflegeleistung“). Das schafft Klarheit gegenüber Geschwistern — und später gegenüber den Miterben.

Wenn das Enkelkind einen Pflegegrad hat

Auch Kinder bekommen Pflegegrade — bei Behinderung, chronischer Krankheit, Diabetes Typ 1, schweren Allergien, Autismus, Frühgeburt. Bewertet wird, was das Kind im Vergleich zu gleichaltrigen gesunden Kindern mehr an Hilfe braucht; bei Kindern unter 18 Monaten gilt ein eigenes Verfahren. Die Leistungen sind dieselben wie bei Erwachsenen: Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Hilfsmittel. Für Großeltern heißt das:

  • Die Eltern stellen den Antrag bei der Krankenkasse des Kindes — viele wissen nicht, dass ein Kind mit Diabetes oder Neurodermitis oft Pflegegrad 2 bekommt. Wer als Oma oder Opa den Alltag mit erlebt, darf das ansprechen.
  • Großeltern als Pflegeperson: Wenn Oma das Enkelkind mit Pflegegrad regelmäßig versorgt (zehn Stunden an zwei Tagen), kann sie als Pflegeperson gemeldet werden — mit Rentenbeiträgen, solange sie noch keine volle Altersrente bezieht. Und die Eltern dürfen ihr das Pflegegeld steuerfrei weitergeben.
  • Verhinderungspflege durch Großeltern: Wenn die Eltern Urlaub brauchen, kann die Pflegekasse die Ersatzpflege durch Oma und Opa bezahlen — bei Verwandten bis zum zweiten Grad allerdings nur in Höhe des Pflegegelds plus nachgewiesener Kosten (Fahrten), nicht zum Stundensatz eines Dienstes.
  • Und die Absicherung: Ein Enkelkind mit Pflegegrad ist in der Unfall- oder Invaliditätsversicherung oft schwer versicherbar — deshalb früh kümmern, bevor Diagnosen im Raum stehen.

Heim, Eigenanteil, Kinder: wer am Ende zahlt

Die Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung. Im Heim zahlt sie nur den Pflegeanteil (Tabelle oben); Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und der pflegebedingte Eigenanteil bleiben beim Bewohner — 2026 im Schnitt rund 2.900 bis 3.200 Euro im Monat im ersten Jahr. Der Leistungszuschlag der Kasse senkt den pflegebedingten Anteil mit der Aufenthaltsdauer: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 im zweiten, 50 im dritten, 75 ab dem vierten. Wer das nicht aus Rente und Vermögen zahlen kann, bekommt Hilfe zur Pflege vom Sozialamt — und dann gelten dieselben Regeln wie bei der Grundsicherung: 10.000 Euro Schonvermögen, die Kinder werden erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen herangezogen, Enkel nie, und Schenkungen der letzten zehn Jahre können zurückgefordert werden.

Deshalb gehört zur Pflegefrage immer auch die Vermögensfrage: Was ist da, was reicht wie lange, was wurde verschenkt. Wer das mit 70 einmal durchrechnet, erspart den Kindern mit 85 die Panik.

Für Oma und Opa: vorher regeln, nicht nachher

  • Die drei Blätter: Vorsorgevollmacht (sonst darf niemand den Pflegeantrag stellen oder den Heimvertrag unterschreiben), Patientenverfügung, Betreuungsverfügung — und alles in den Notfallordner, Register 3 (Gesundheit).
  • Früh beantragen, nicht spät. Pflegegrad 1 oder 2 nach dem ersten Sturz ist kein Makel, sondern 131 bis 347 Euro im Monat und der Fuß in der Tür für Höherstufungen.
  • Mit den Kindern reden — wer pflegt, wer organisiert, wer zahlt was, was passiert bei Verschlechterung. Und mit den Enkeln: Viele wollen helfen, wenn man sie fragt. Die Rentenbeiträge und die Pflegezeit machen es ihnen leichter.
  • Den Entlastungsbetrag nutzen. 131 Euro im Monat, rückwirkend bis zum Vorjahresende ansparbar — die meisten lassen ihn verfallen. Er zahlt die Haushaltshilfe, den Betreuungsdienst, den Fahrdienst; bei Pflegegrad 1 und Sachleistung sogar Pflegedienst-Leistungen.
  • Rentenbeiträge für Pflegende sichern: Wer als Kind oder Enkel pflegt und noch nicht in Rente ist, meldet sich bei der Pflegekasse als Pflegeperson (Formular „Fragebogen zur Zahlung von Beiträgen zur sozialen Sicherung“). Das machen viel zu wenige.

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❓ Häufige Fragen

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

Bei Pflege zu Hause durch Angehörige: Pflegegrad 2: 347 Euro, Pflegegrad 3: 599 Euro, Pflegegrad 4: 800 Euro, Pflegegrad 5: 990 Euro im Monat. Pflegegrad 1 bekommt kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro. Die Beträge gelten seit 1. Januar 2025 und bleiben bis zur nächsten Anpassung 2028.

Wie bekomme ich einen Pflegegrad?

Formloser Antrag bei der Pflegekasse (bei der Krankenkasse), dann Begutachtung durch den Medizinischen Dienst innerhalb von 25 Arbeitstagen, meist zu Hause. Sechs Bereiche werden mit Punkten bewertet; ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2. Leistungen ab dem Antragsmonat.

Bekommen Enkel Rentenpunkte, wenn sie ihre Großeltern pflegen?

Ja, wie alle Pflegepersonen: bei mindestens Pflegegrad 2, mindestens zehn Stunden an zwei Tagen pro Woche und höchstens 30 Stunden Erwerbstätigkeit zahlt die Pflegekasse die Rentenbeiträge — grob 8 bis 33 Euro Monatsrente je Pflegejahr, je nach Pflegegrad. Anmeldung bei der Pflegekasse nötig.

Ist weitergegebenes Pflegegeld steuerfrei?

Ja, wenn es an Angehörige geht, die aus sittlicher Pflicht pflegen — Kinder, Enkel, Geschwister, Schwiegerkinder, Lebenspartner (§ 3 Nr. 36 EStG). Es muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Bei Nachbarn oder Freunden ohne enge Beziehung ist es steuerpflichtig.

Dürfen Enkel Pflegezeit nehmen?

Ja, Großeltern gelten als nahe Angehörige nach dem Pflegezeitgesetz. Enkel können bis zu zehn Arbeitstage im Jahr mit Pflegeunterstützungsgeld fernbleiben, bis zu sechs Monate Pflegezeit (Betriebe ab 16 Beschäftigten) oder bis zu 24 Monate Familienpflegezeit in Teilzeit (ab 26 Beschäftigten) nehmen.

Kann ein Enkelkind einen Pflegegrad bekommen?

Ja, bei Behinderung oder chronischer Krankheit — bewertet wird der Mehrbedarf gegenüber gesunden Gleichaltrigen. Die Eltern stellen den Antrag; Leistungen wie bei Erwachsenen. Großeltern, die das Kind regelmäßig versorgen, können Pflegeperson sein und das Pflegegeld steuerfrei weitergegeben bekommen.

Müssen die Kinder für das Pflegeheim zahlen?

Erst, wenn Rente und Vermögen des Pflegebedürftigen (10.000 Euro Schonvermögen) nicht reichen — und dann nur Kinder mit mehr als 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen. Enkel und Schwiegerkinder werden nie herangezogen. Schenkungen der letzten zehn Jahre kann das Sozialamt zurückfordern.

Quellen und Stand

§§ 14, 15 SGB XI (Pflegebedürftigkeit, Pflegegrade, Module und Punkte), §§ 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 42a, 43, 43c, 45, 45b SGB XI (Sachleistung, Pflegegeld, Kombinationsleistung, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege mit gemeinsamem Jahresbetrag 3.539 Euro seit 1.7.2025, Hilfsmittel, Wohnumfeld 4.180 Euro, Tagespflege, vollstationär, Leistungszuschlag 15/30/50/75 %, Pflegekurse, Entlastungsbetrag 131 Euro), § 44 SGB XI und § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI (soziale Sicherung der Pflegepersonen), § 18 SGB XI (Begutachtung, 25 Arbeitstage) · §§ 2, 3, 7 Pflegezeitgesetz, Familienpflegezeitgesetz (Enkel und Großeltern als nahe Angehörige, Pflegeunterstützungsgeld) · § 3 Nr. 36 EStG (Steuerfreiheit weitergeleiteten Pflegegelds) · § 94 Abs. 1a SGB XII (Unterhaltsrückgriff ab 100.000 Euro), §§ 528, 529 BGB · Beträge: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (Anpassung 4,5 % zum 1.1.2025, nächste Dynamisierung 2028); Bundesministerium für Gesundheit: Leistungen der Pflegeversicherung; Medizinischer Dienst: Begutachtungsrichtlinien; Verbraucherzentrale: Pflegetagebuch; Statistisches Bundesamt / BMG: Pflegestatistik (rund 5,7 Mio. Pflegebedürftige, gut 80 % zu Hause versorgt). Heimkosten: VDEK-Auswertung 2026 (Eigenanteil erstes Jahr, Durchschnitt). Abgerufen 03.09.2026. Diese Seite ersetzt keine Pflege- oder Rechtsberatung; die Pflegestützpunkte beraten kostenlos. Geprüft am 03.09.2026.

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Beitrag aus der Kategorie: FinanzenVerantwortlicher Autor: Jürgen Busch · Newsletter anmeldenInhalt des Beitrages habe ich auf Richtigkeit überprüft am 03.09.2026.

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