
Symbolbild, mit KI erstellt — keine realen Personen. Wer nicht mehr kann, bevor die Rente kommt: Die Erwerbsminderungsrente ist die Brücke — wenn der Antrag durchgeht.
Jedes Jahr gehen in Deutschland rund 170.000 Menschen in Erwerbsminderungsrente — im Schnitt mit Anfang fünfzig, nicht mit 65. Rücken, Herz, Krebs, Depression: Wer vor der Altersrente nicht mehr arbeiten kann, hat Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung — wenn die Wartezeit stimmt, der Gutachter mitspielt und die Zahlen im Antrag stehen. Hier steht, wer sie bekommt, wie hoch sie 2026 ausfällt, was die Abschläge kosten, wie viel man dazuverdienen darf und wie sie in die Altersrente übergeht. Und wie immer der Blick auf die Familie: Was gilt, wenn ein erwachsenes Enkelkind wegen einer Behinderung nie voll arbeiten konnte — und was Großeltern in dem Fall beim Schenken und Vererben beachten müssen.
Hinweis: Diese Seite gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen weiter — sie ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Werte für Rentenbeginn 2026; Hinzuverdienstgrenzen und Zurechnungszeit ändern sich jedes Jahr zum 1. Januar.
Kurz gesagt: Volle Erwerbsminderungsrente bekommt, wer unter 3 Stunden am Tag arbeiten kann, halbe, wer 3 bis unter 6 Stunden schafft — auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht im alten Beruf. Voraussetzung: 5 Jahre versichert und 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren. Die Rente wird so berechnet, als hättest Du bis 66 Jahre und 3 Monate weitergearbeitet (Zurechnungszeit), abzüglich bis zu 10,8 Prozent Abschlag. Hinzuverdienst 2026: 20.763,75 Euro im Jahr bei voller, mindestens 41.527,50 Euro bei teilweiser Rente. Im Schnitt gut 1.000 Euro im Monat. Rund vier von zehn Anträgen werden abgelehnt — Widerspruch lohnt sich.
📋 Inhalt dieser Seite
Wie hoch sie ist: Zurechnungszeit, Abschläge, Beispiele
Antrag, Gutachten, Befristung: so läuft es
Hinzuverdienst, Steuer, Krankenkasse
Der Übergang in die Altersrente
Wenn das Enkelkind nie voll arbeiten kann
Für Oma und Opa: was Ihr tun könnt
Häufige Fragen
Wer bekommt Erwerbsminderungsrente: die drei Hürden
- 1. Das Leistungsvermögen: Entscheidend ist nicht, ob Du Deinen Beruf noch ausüben kannst, sondern ob Du irgendeine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt schaffst. Unter 3 Stunden am Tag: volle Erwerbsminderung. 3 bis unter 6 Stunden: teilweise (halbe Rente). 6 Stunden und mehr: keine Rente — auch wenn der Dachdecker nie wieder aufs Dach kann. Berufsschutz gibt es nur noch für Jahrgänge vor 1961.
- 2. Die Wartezeit: mindestens 5 Jahre in der Rentenversicherung (Beiträge, Kindererziehung, Pflegezeiten zählen mit) und in den letzten 5 Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge. Diese „3 in 5“-Regel ist die häufigste Falle: Wer jahrelang selbstständig ohne Beiträge war, nach der Kinderphase nicht wieder eingestiegen ist oder lange krank ohne Krankengeld war, fällt raus. Ausnahmen: Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Erwerbsminderung innerhalb von 6 Jahren nach der Ausbildung (dann reichen 12 Monate Beiträge in den letzten 2 Jahren) — und die 20-Jahre-Regel für Menschen mit Behinderung (siehe unten).
- 3. Reha vor Rente: Die Rentenversicherung prüft immer zuerst, ob eine medizinische oder berufliche Reha die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen kann. Ein Reha-Antrag kann in einen Rentenantrag umgedeutet werden — und umgekehrt. Wer die Reha ablehnt, riskiert die Rente.
Und noch etwas, das viele nicht wissen: Die Erwerbsminderung muss nicht auf Dauer sein. Eine Krebsbehandlung, eine schwere Depression, eine Hüft-OP mit langer Reha — auch eine voraussichtlich mindestens sechs Monate dauernde Einschränkung zählt. Die Rente wird dann befristet gezahlt.
Wie hoch sie ist: Zurechnungszeit, Abschläge, Beispiele
Die Rente wird aus den bisherigen Entgeltpunkten berechnet — plus der Zurechnungszeit: Die Rentenversicherung tut so, als hättest Du mit Deinem bisherigen Durchschnittsverdienst weitergearbeitet, bei Rentenbeginn 2026 bis zum Alter von 66 Jahren und 3 Monaten (steigt bis 2031 auf 67). Das ist der Grund, warum die Erwerbsminderungsrente einer 45-Jährigen oft höher ist, als man nach 25 Beitragsjahren erwarten würde. Davon geht der Abschlag ab: 0,3 Prozent für jeden Monat, den die Rente vor dem 65. Geburtstag beginnt (Jahrgänge ab 1964; ältere Jahrgänge stufenweise früher), höchstens aber 10,8 Prozent — egal, ob Du 30 oder 61 bist. Wer 40 Jahre Pflichtbeiträge hat, dessen Bezugsalter liegt bei 63.
| Beispiel (Rentenbeginn 2026, Rentenwert 42,52 €) | Entgeltpunkte bisher | Zurechnungszeit | Rente vor Abschlag | Abschlag 10,8 % | Volle EM-Rente brutto |
|---|---|---|---|---|---|
| Verkäuferin, 48, Durchschnittsverdienst 0,7 EP/Jahr, 28 Beitragsjahre | 19,6 EP | + 18,25 Jahre × 0,7 = 12,8 EP | 32,4 EP = 1.378 € | − 149 € | rund 1.229 € |
| Handwerker, 58, 1,0 EP/Jahr, 40 Beitragsjahre | 40 EP | + 8,25 Jahre × 1,0 = 8,25 EP | 48,25 EP = 2.052 € | − 222 € | rund 1.830 € |
| Mann, 39, seit 20 Jahren in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung, 0,75 EP/Jahr | 15 EP | + 27,25 Jahre × 0,75 = 20,4 EP | 35,4 EP = 1.505 € | − 163 € | rund 1.340 € |
Vereinfacht gerechnet: ohne Ost/West-Feinheiten, Sozialabgaben und Steuern; die Zurechnungszeit wird mit dem Durchschnitt der bisherigen Jahre bewertet, in Wirklichkeit gelten Bewertungsregeln für einzelne Zeiten. Die teilweise Erwerbsminderungsrente ist genau die Hälfte. Wer teilweise erwerbsgemindert ist, aber keinen passenden Teilzeitjob findet („verschlossener Arbeitsmarkt“), bekommt die volle Rente — das ist bei älteren Antragstellern der Regelfall. Netto bleibt nach Kranken- und Pflegeversicherung (rund 12 Prozent) und Steuer entsprechend weniger.
Der Zuschlag für Bestandsrentner: Wer zwischen 2001 und 2018 in Erwerbsminderungsrente gegangen ist, hat von den späteren Verbesserungen der Zurechnungszeit nichts gehabt. Seit Juli 2024 gibt es dafür einen Zuschlag: 7,5 Prozent für Rentenbeginn 2001 bis Juni 2014, 4,5 Prozent für Juli 2014 bis 2018 — automatisch, seit Dezember 2025 in die laufende Rente eingerechnet. Das gilt auch für die daraus entstandenen Altersrenten und Witwenrenten. Wer nichts bekommen hat: bei der Rentenversicherung nachfragen.
Antrag, Gutachten, Befristung: so läuft es
- Antrag stellen bei der Deutschen Rentenversicherung (online, Beratungsstelle, Versichertenältester) — früh, denn die Rente beginnt bei befristeter Bewilligung erst im siebten Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung, und der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach diesem Zeitpunkt vorliegen, sonst erst ab Antragsmonat. Bis dahin: Krankengeld (bis 78 Wochen), dann Arbeitslosengeld („Nahtlosigkeit“) oder Bürgergeld.
- Unterlagen: Befundberichte aller behandelnden Ärzte, Reha-Entlassungsbericht, Krankenhausberichte, Medikamentenplan, Schwerbehindertenausweis, Versicherungsverlauf (Kontenklärung vorher machen!). Je konkreter die Ärzte beschreiben, was Du nicht mehr kannst (stehen, heben, konzentrieren, Kontakt mit Menschen), desto besser — Diagnosen allein reichen dem Gutachter nicht.
- Gutachten: meist nach Aktenlage, oft mit Untersuchung durch einen Gutachter der Rentenversicherung. Ehrlich sein, nichts beschönigen, den schlechten Tag beschreiben — und den Fragebogen zum Tagesablauf ernst nehmen; er wird gegen die eigenen Angaben geprüft.
- Befristung: In der Regel wird für drei Jahre bewilligt, Verlängerung auf Antrag (rechtzeitig, vier Monate vor Ablauf). Nach neun Jahren oder wenn eine Besserung unwahrscheinlich ist, wird die Rente unbefristet gezahlt — dann auch rückwirkend ab dem Eintritt der Erwerbsminderung, nicht erst ab dem siebten Monat.
- Ablehnung: Rund 40 Prozent der Anträge werden abgelehnt, meist wegen der Wartezeit oder weil der Gutachter sechs Stunden für möglich hält. Widerspruch innerhalb eines Monats, dann Klage beim Sozialgericht (kostenfrei). Sozialverbände VdK und SoVD begleiten das für einen kleinen Mitgliedsbeitrag — und gewinnen einen guten Teil der Verfahren.
Hinzuverdienst, Steuer, Krankenkasse
| Volle EM-Rente | Teilweise EM-Rente | |
|---|---|---|
| Hinzuverdienstgrenze 2026 (brutto im Kalenderjahr) | 20.763,75 € (= 1.730 € im Monat) | mindestens 41.527,50 €, individuell höher je nach früherem Verdienst |
| Was darüber liegt | 40 Prozent des übersteigenden Betrags (auf den Monat umgerechnet) werden von der Rente abgezogen | wie links |
| Wichtig | Nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens arbeiten: Wer „unter 3 Stunden“ attestiert bekam und 5 Stunden am Tag arbeitet, gefährdet die Rente selbst | wie links |
- Steuer: Die Erwerbsminderungsrente wird wie eine Altersrente besteuert — bei Rentenbeginn 2026 mit einem Besteuerungsanteil von 84 Prozent, der Rest bleibt lebenslang als Freibetrag. Wer nur die Rente hat, zahlt meist keine Steuer; mit Hinzuverdienst oder Betriebsrente wird oft eine Steuererklärung fällig. Bei Schwerbehinderung: Pauschbetrag ab 384 Euro (GdB 20) bis 2.840 Euro (GdB 100), 7.400 Euro bei Merkzeichen H oder Pflegegrad 4/5.
- Krankenversicherung: Wer vor der Rente gesetzlich versichert war, bleibt es in der Krankenversicherung der Rentner — Beitrag auf die Rente (halber allgemeiner Satz plus Zusatzbeitrag plus voller Pflegebeitrag). Betriebsrenten und Hinzuverdienst werden ebenfalls verbeitragt.
- Wenn es nicht reicht: Wer dauerhaft voll erwerbsgemindert ist und mit der Rente unter dem Existenzminimum liegt, hat Anspruch auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung vom Sozialamt — dieselben Regeln wie bei der Grundsicherung im Alter: Regelsatz 563 Euro plus Miete und Heizung, 10.000 Euro Schonvermögen, Eltern und Kinder werden erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen herangezogen (Stand September 2026: Streichung dieser Grenze mit der Pflegereform angekündigt, nicht beschlossen 🟠). Bei befristeter Rente ist hingegen das Jobcenter (Bürgergeld) zuständig.
Der Übergang in die Altersrente
Mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird die Erwerbsminderungsrente automatisch in die Regelaltersrente umgewandelt — ohne neuen Antrag, mindestens in bisheriger Höhe. Der Abschlag bleibt allerdings für immer; die Zurechnungszeit auch. Wer schwerbehindert ist (GdB 50), kann schon früher in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln; ob sich das lohnt, rechnet die Rentenversicherung auf Antrag aus. Wer mit 63 die 45 Jahre voll hat, kann in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wechseln — dann ohne Abschlag, aber ohne Zurechnungszeit; auch hier: vorher vergleichen lassen. Und nach dem Tod des Erwerbsminderungsrentners bekommt der Partner die Witwenrente aus dieser Rente, einschließlich Zurechnungszeit.
Wenn das Enkelkind nie voll arbeiten kann
Bei manchen Familien stellt sich die Frage nicht für Opa, sondern für den Enkel: Ein Enkelkind mit Down-Syndrom, schwerem Autismus, einer Muskelerkrankung oder einer psychischen Erkrankung wird nie einen regulären Arbeitsplatz haben. Dafür hat das Rentenrecht eine eigene Tür:
- Die 20-Jahre-Regel (§ 43 Abs. 6 SGB VI): Wer schon vor Erfüllung der fünfjährigen Wartezeit voll erwerbsgemindert war — also von Geburt oder Kindheit an — und es seither ununterbrochen ist, bekommt die volle Erwerbsminderungsrente nach 20 Jahren Wartezeit. Diese Jahre sammelt man in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung: Die Werkstatt zahlt Rentenbeiträge auf 80 Prozent der Bezugsgröße, also so, als würde der Beschäftigte rund 3.160 Euro im Monat verdienen. Mit 20 Jahren Werkstatt plus Zurechnungszeit bis 66 kommt so eine Rente von rund 1.300 bis 1.400 Euro brutto zusammen — für jemanden, der nie mehr als ein Taschengeld verdient hat. Die Rente beginnt meist mit Mitte/Ende 30.
- Bis dahin: Grundsicherung bei dauerhafter voller Erwerbsminderung (Sozialamt) plus Werkstattentgelt plus Arbeitsförderungsgeld; die Eltern bekommen für ein behindertes Kind ohne Altersgrenze Kindergeld, wenn die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind sich nicht selbst unterhalten kann.
- Und jetzt kommt der Punkt für Großeltern: Solange das Enkelkind Grundsicherung bezieht, wird jedes Vermögen über 10.000 Euro angerechnet — auch das geschenkte Sparbuch von Oma, auch das Erbe von Opa. Ein „normal“ vererbter Anteil landet beim Sozialamt, nicht beim Enkel. Deshalb gibt es das Behindertentestament: Das Enkelkind wird nicht-befreiter Vorerbe mit Dauertestamentsvollstreckung, Nacherben sind die Geschwister oder deren Kinder; der Testamentsvollstrecker zahlt aus den Erträgen, was die Grundsicherung nicht deckt (Urlaub, Hobbys, Therapien, das bessere Zimmer im Wohnheim). Der Bundesgerichtshof hält das seit Jahrzehnten für zulässig. Das ist ein Fall für den Fachanwalt für Erbrecht, nicht für ein Formular — aber wer ein behindertes Enkelkind im Testament bedenken will, muss diesen Weg kennen. Mehr zum Vererben an Enkel im Erben-Ratgeber.
- Schenken zu Lebzeiten: Gleiches Problem — Geld schenken an ein Enkelkind mit Grundsicherung ist verschenktes Geld, sobald 10.000 Euro überschritten sind. Besser: Ausgaben direkt bezahlen (den Urlaub, das Fahrrad, die Therapie), Sachgeschenke, oder den Weg über das Behindertentestament auch für Schenkungen wählen (Schenkung mit Verwaltungsanordnung). Was das Sozialamt nicht anrechnet: angemessener Hausrat, ein Grabgeld, das Auto bei Gehbehinderung.
Für Oma und Opa: was Ihr tun könnt
- Wenn es Euch selbst trifft — Ihr seid noch keine 65 und krank: Nicht warten, bis das Krankengeld ausläuft. Reha beantragen, Kontenklärung machen, Antrag stellen. Die „3 in 5“-Regel im Blick behalten: Wer nach einer Selbstständigkeit oder Familienphase wieder einsteigt, hat die Rente erst nach drei Jahren Pflichtbeiträgen wieder abgesichert.
- Wenn es Eure Kinder trifft: Der häufigste Fehler ist, den Antrag zu spät oder mit dünnen Ärzteberichten zu stellen. Ihr könnt beim Zusammentragen der Unterlagen helfen, den VdK-Beitrag übernehmen — und in der Wartezeit bis zur Bewilligung finanziell überbrücken. Ein Familiendarlehen ist sauberer als ein Geschenk, das später bei einer Grundsicherung angerechnet würde.
- Wenn ein Enkelkind eine Behinderung hat: Früh mit den Eltern über das Behindertentestament sprechen — Euer eigenes Testament muss dazu passen (das Enkelkind nicht „normal“ als Erbe einsetzen, aber auch nicht enterben: Pflichtteil!). Und die Absicherung des Kindes prüfen, solange sie noch möglich ist.
- Die Vorsorgevollmacht gilt auch hier: Wer schwer erkrankt, kann den Rentenantrag oft nicht mehr selbst führen. Mit Vollmacht darf das Ehepartner, Kind oder Enkel.
- Erwerbsminderung und Enkelbetreuung: Wer eine volle EM-Rente bezieht, darf die Enkel hüten — unentgeltlich ist das kein Hinzuverdienst. Aber Vorsicht mit dem Gutachten: Wer „unter drei Stunden belastbar“ ist und fünf Tage die Woche ganztägig drei Enkel betreut, liefert bei einer Nachprüfung ein Argument gegen sich.
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❓ Häufige Fragen
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente 2026?
Im Schnitt gut 1.000 Euro brutto im Monat bei Neurenten; individuell aus den bisherigen Entgeltpunkten plus Zurechnungszeit bis 66 Jahre und 3 Monate, minus bis zu 10,8 Prozent Abschlag. Die teilweise Erwerbsminderungsrente ist die Hälfte. Der Rentenwert liegt seit Juli 2026 bei 42,52 Euro je Entgeltpunkt.
Wer hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
Wer wegen Krankheit oder Behinderung voraussichtlich mindestens sechs Monate unter 6 Stunden täglich (teilweise) bzw. unter 3 Stunden (voll) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann, mindestens 5 Jahre versichert ist und in den letzten 5 Jahren 36 Monate Pflichtbeiträge hat. Reha geht vor Rente.
Wie viel darf ich zur Erwerbsminderungsrente dazuverdienen?
2026 bei voller Erwerbsminderungsrente 20.763,75 Euro brutto im Jahr, bei teilweiser mindestens 41.527,50 Euro. Darüber werden 40 Prozent des Mehrbetrags angerechnet. Die Arbeit muss zum festgestellten Leistungsvermögen passen.
Wie hoch ist der Abschlag bei der Erwerbsminderungsrente?
0,3 Prozent je Monat vor dem Bezugsalter (65 Jahre für Jahrgänge ab 1964, bei 40 Jahren Pflichtbeiträgen 63), höchstens 10,8 Prozent. Der Abschlag bleibt auch bei der späteren Altersrente bestehen.
Bekommt mein Enkel mit Behinderung eine Rente?
Ja, nach der 20-Jahre-Regel: Wer von Kindheit an voll erwerbsgemindert ist, erhält nach 20 Jahren Wartezeit — meist in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung — die volle Erwerbsminderungsrente, oft rund 1.300 bis 1.400 Euro brutto dank Beiträgen auf 80 Prozent der Bezugsgröße und Zurechnungszeit. Bis dahin Grundsicherung bei Erwerbsminderung.
Darf ich einem Enkelkind mit Grundsicherung Geld schenken oder vererben?
Alles über 10.000 Euro Vermögen wird auf die Grundsicherung angerechnet. Sinnvoll sind direkte Ausgaben statt Geld, und für größere Beträge das Behindertentestament (Vorerbschaft mit Dauertestamentsvollstreckung) — mit einem Fachanwalt für Erbrecht.
Was passiert mit der Erwerbsminderungsrente im Alter?
Sie wird mit der Regelaltersgrenze automatisch zur Regelaltersrente in mindestens gleicher Höhe; Abschlag und Zurechnungszeit bleiben. Ein früherer Wechsel in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder nach 45 Jahren ist möglich, vorher vergleichen lassen.
Quellen und Stand
§ 43 SGB VI (Voraussetzungen, Abs. 5 Ausnahmen, Abs. 6 Zwanzig-Jahre-Regel), § 50 SGB VI (Wartezeit), § 53 SGB VI (vorzeitige Wartezeiterfüllung), §§ 59, 253a SGB VI (Zurechnungszeit: 66 Jahre 3 Monate für Rentenbeginn 2026, 67 ab 2031), § 77 SGB VI (Zugangsfaktor, 0,3 % je Monat, max. 10,8 %), § 96a SGB VI (Hinzuverdienst: 3/8 bzw. 6/8 der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße 2026 = 20.763,75 / 41.527,50 €), § 101 Abs. 1 SGB VI (Beginn befristeter Renten im 7. Monat), § 102 Abs. 2 SGB VI (Befristung, 9 Jahre), § 115 Abs. 3 SGB VI (Umwandlung in Regelaltersrente), § 162 Nr. 2 SGB VI (Werkstattbeiträge auf 80 % der Bezugsgröße), § 307i SGB VI (Zuschlag 7,5 % / 4,5 % für Rentenbeginn 2001–2018), § 9 SGB VI (Reha vor Rente) · §§ 41 ff. SGB XII (Grundsicherung bei dauerhafter voller Erwerbsminderung), § 90 SGB XII (Schonvermögen 10.000 €), § 94 Abs. 1a SGB XII (100.000-€-Grenze) · § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG (Kindergeld ohne Altersgrenze), § 22 Nr. 1 EStG (Besteuerungsanteil 84 % für Rentenbeginn 2026), § 33b EStG (Behinderten-Pauschbetrag) · Behindertentestament: BGH IV ZR 16/93 (20.10.1993), BGH IV ZR 7/10 (19.01.2011) · Deutsche Rentenversicherung: „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“ und „Rentenversicherung in Zahlen 2025“ (rund 170.000 Zugänge jährlich, Durchschnittsalter, Zahlbeträge); Rentenwert 42,52 € ab 1.7.2026. Beispiele vereinfacht. Abgerufen 03.09.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Rentenberatung; die Rentenversicherung berät kostenlos, Sozialverbände begleiten Widerspruch und Klage. Geprüft am 03.09.2026.
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💰 Finanzen für Großeltern — alle Beiträge
Geld für die Enkel anlegen, schenken und die eigenen Finanzen im Ruhestand — aus Sicht von Oma und Opa.
→ Enkelkind lebt bei Oma und Opa: Kindergeld, Pflegegeld vom Jugendamt, Steuer, Rente
→ Elternunterhalt: Wann Kinder fürs Pflegeheim zahlen – und warum Enkel nie
Und wenn es ums Vererben geht: Alles, was nach dem Tod gilt — Erbfolge, Testament, Enkel als Erben — steht in unserem Erben-Ratgeber.
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