Grosseltern helfen ihrer etwa achtjaehrigen Enkelin am Kuechentisch bei den Hausaufgaben, Schulranzen an der Stuhllehne

Symbolbild, mit KI erstellt — keine realen Personen. Wenn das Enkelkind nicht zu Besuch ist, sondern zu Hause: Dann stehen Oma und Opa Kindergeld, Pflegegeld und Steuervorteile zu.

Zehntausende Kinder in Deutschland wachsen bei ihren Großeltern auf — weil die Eltern krank sind, süchtig, gestorben, im Gefängnis, im Ausland oder schlicht überfordert. Meistens fängt es mit „nur für ein paar Wochen“ an, und dann sind es Jahre. Was fast niemand weiß: Für Großeltern, die ein Enkelkind in ihren Haushalt aufnehmen, gelten dieselben Regeln wie für Eltern — Kindergeld, Kinderfreibetrag, Familienversicherung, in Härtefällen sogar Elterngeld. Und wer den Weg über das Jugendamt geht, bekommt als Pflegefamilie 1.200 bis 1.500 Euro im Monat. Diese Seite sortiert, was Euch zusteht, wer den Antrag stellt, was das für Steuer und Rente bedeutet — und wo die Fallen liegen, wenn die Eltern noch mitreden.

Jürgen Busch, Autor von grossvater.de – Schwarzweiß-Porträt mit gefalteten Händen

Beitrag von Jürgen Busch
AKTUALISIERT AM 03.09.2026 · 13 MIN. LESEZEIT · Kategorie: Finanzen · Newsletter anmelden
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Hinweis: Diese Seite gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen weiter — sie ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Beträge Stand 2026 (Kindergeld 259 €, Pflegegeld-Empfehlung Deutscher Verein); Kommunen legen Pflegegeld selbst fest.

Kurz gesagt: Lebt das Enkelkind in Eurem Haushalt, steht Euch das Kindergeld zu (2026: 259 Euro im Monat) — nicht mehr den Eltern; bei gemeinsamem Haushalt mit einem Elternteil braucht Ihr dessen schriftlichen Verzicht. Der Kinderfreibetrag (9.756 Euro) kann auf Euch übertragen werden, das Enkelkind kann bei Euch familienversichert sein. Als anerkannte Pflegefamilie (Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII) zahlt das Jugendamt zusätzlich Pflegegeld: 2026 empfohlen 1.203 Euro (bis 6 Jahre), 1.362 Euro (6 bis 12) und 1.511 Euro (ab 12) im Monat, davon wird das Kindergeld zur Hälfte angerechnet. Unterhaltsvorschuss gibt es für Großeltern nicht. Wer das Enkelkind wie ein eigenes Kind aufzieht, kann Kindererziehungszeiten für die Rente bekommen.

Kindergeld: wer es bekommt, wenn das Enkelkind bei Euch lebt

Das Kindergeld folgt dem Kind, nicht der Abstammung. Das Gesetz kennt dafür zwei Regeln: Enkelkinder, die Großeltern in ihren Haushalt aufgenommen haben, zählen beim Kindergeld wie eigene Kinder (§ 63 EStG). Und wenn mehrere Personen in Frage kommen, bekommt es derjenige, in dessen Haushalt das Kind lebt — das Obhutsprinzip (§ 64 EStG). Praktisch heißt das:

Situation Wer bekommt das Kindergeld Was zu tun ist
Enkelkind lebt nur bei Euch, Eltern wohnen woanders Ihr — die Eltern verlieren den Anspruch, auch wenn sie sorgeberechtigt bleiben Antrag bei der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit), Formular „Antrag auf Kindergeld“ + Anlage Kind, Meldebescheinigung; Rückwirkung höchstens 6 Monate
Enkelkind lebt bei Euch und ein Elternteil wohnt mit im Haus vorrangig der Elternteil — es sei denn, er verzichtet schriftlich zugunsten der Großeltern (§ 64 Abs. 2 Satz 5 EStG) Verzichtserklärung des Elternteils der Familienkasse vorlegen; sinnvoll, wenn der Elternteil kein Einkommen hat oder das Geld nicht beim Kind ankommt
Enkelkind pendelt, Ihr habt es überwiegend wer das Kind überwiegend versorgt und betreut; im Streit entscheidet das Familiengericht Tagebücher, Schul- und Kita-Anmeldung, Meldeadresse als Nachweis
Eltern beziehen weiter Kindergeld, geben aber nichts ab Ihr könnt bei der Familienkasse die Abzweigung beantragen (§ 74 EStG): Das Kindergeld wird direkt an Euch gezahlt formloser Antrag mit Nachweis, dass das Kind bei Euch lebt und die Eltern keinen Unterhalt zahlen

Das Kindergeld beträgt 2026 259 Euro im Monat je Kind, bis zum 18. Geburtstag ohne Bedingungen, bis 25 in Ausbildung oder Studium, bei Behinderung ohne Altersgrenze. Wer wenig Einkommen hat, bekommt dazu den Kinderzuschlag von bis zu 297 Euro im Monat — auch Großeltern, wenn sie kindergeldberechtigt sind und ihr Einkommen (Rente zählt) über der Mindestgrenze liegt, aber nicht für das Kind reicht. Und noch etwas: Mit dem Kindergeldanspruch hängt vieles zusammen — der Kinderfreibetrag, die Familienversicherung, der Entlastungsbetrag. Deshalb ist der Kindergeldantrag der erste Schritt, nicht der letzte.

Pflegefamilie werden: das Pflegegeld vom Jugendamt

Viele Großeltern scheuen das Jugendamt — aus Angst, das Kind zu verlieren, oder weil sie „kein Geld für das eigene Enkelkind“ wollen. Beides ist ein Fehler. Wer ein Enkelkind dauerhaft versorgt, hat Anspruch auf Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege (§§ 27, 33, 39 SGB VIII) — die sogenannte Verwandtenpflege. Etwa vier von zehn Pflegekindern in Deutschland leben bei Verwandten, meist bei den Großeltern. Das Jugendamt prüft, ob die Eltern das Kind nicht versorgen können und ob Ihr geeignet seid (Gespräch, Hausbesuch, Führungszeugnis, Gesundheit). Dann zahlt es:

Alter des Kindes Empfohlener Pauschalbetrag 2026 (Deutscher Verein) Darin enthalten
0 bis 6 Jahre 1.203 € im Monat Lebensunterhalt des Kindes + Anerkennungsbetrag für Erziehung + Beitrag zur Alterssicherung
6 bis 12 Jahre 1.362 € im Monat wie oben
12 bis 18 Jahre 1.511 € im Monat wie oben
dazu einmalige Beihilfen Erstausstattung, Einschulung, Klassenfahrten, Fahrrad, Konfirmation/Kommunion; hälftige Erstattung Eurer Altersvorsorge-Beiträge; Unfallversicherung

Die Bundesländer und Kommunen legen die Beträge selbst fest; die meisten folgen den Empfehlungen des Deutschen Vereins, manche liegen darunter. Das Kindergeld wird angerechnet: beim ersten Pflegekind zur Hälfte, bei weiteren zu einem Viertel (§ 39 Abs. 6 SGB VIII) — unterm Strich bleiben also bei einem Grundschulkind rund 1.230 Euro Pflegegeld plus 259 Euro Kindergeld. Das Pflegegeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 11 EStG) und wird bei Grundsicherung oder Bürgergeld der Großeltern nicht als Einkommen angerechnet. Bei Verwandtenpflege kann das Jugendamt den Erziehungsbeitrag kürzen, wenn Ihr dem Kind ohnehin unterhaltspflichtig wärt — das ist bei Großeltern aber nur der Fall, wenn beide Eltern ausfallen und Ihr leistungsfähig seid. Wichtig: Die Hilfe muss vor der Aufnahme oder so früh wie möglich beantragt werden; rückwirkend zahlt das Jugendamt nicht.

Warum sich der Weg über das Jugendamt lohnt, auch ohne Geldsorgen: Mit dem Pflegeverhältnis bekommt Ihr die Alltagssorge (§ 1688 BGB) — Ihr dürft das Kind beim Arzt anmelden, Schulzeugnisse unterschreiben, Reisen genehmigen, ohne jedes Mal die Eltern zu fragen. Ihr habt einen festen Ansprechpartner beim Pflegekinderdienst, Anspruch auf Beratung, Supervision, Entlastung. Und wenn die Eltern das Kind nach Jahren zurückholen wollen, zählt das Kindeswohl: Ein Kind, das lange in einer Pflegefamilie lebt, darf nicht einfach herausgerissen werden (§ 1632 Abs. 4 BGB, Verbleibensanordnung).

Steuer: Freibeträge, Entlastungsbetrag, Betreuungskosten

  • Kinderfreibetrag: 2026 insgesamt 9.756 Euro (6.828 Euro sächliches Existenzminimum + 2.928 Euro Betreuung/Erziehung/Ausbildung). Er steht den Eltern zu — kann aber auf Großeltern übertragen werden, wenn das Enkelkind in Eurem Haushalt lebt oder Ihr ihm Unterhalt zahlt (§ 32 Abs. 6 Satz 10 EStG, Anlage K). Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob Kindergeld oder Freibetrag für Euch günstiger ist — bei Rentnern mit mittlerem Einkommen bleibt es meist beim Kindergeld, bei höheren Einkommen bringt der Freibetrag ein paar hundert Euro mehr. Steht das Enkelkind steuerlich als Pflegekind bei Euch (familienähnliches Band auf Dauer, kein Obhutsverhältnis zu den Eltern mehr), gilt es ohnehin als Euer Kind.
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.260 Euro im Jahr (plus 240 Euro je weiteres Kind) — für eine verwitwete Oma, die allein mit dem Enkelkind lebt und Kindergeld bekommt. Wohnt ein anderer Erwachsener im Haushalt (Opa, Partner, das erwachsene Kind), entfällt er.
  • Kinderbetreuungskosten: 80 Prozent von bis zu 6.000 Euro, also 4.800 Euro im Jahr (Kita, Hort, Tagesmutter) — für Großeltern nur, wenn das Enkelkind steuerlich Pflegekind ist. Schulgeld (30 Prozent, max. 5.000 Euro) ebenso.
  • Unterhalt statt Aufnahme: Zahlt Ihr für ein Enkelkind, das nicht bei Euch lebt und für das niemand Kindergeld bekommt (etwa ein Enkel im Studium über 25), könnt Ihr bis zu 12.348 Euro im Jahr als außergewöhnliche Belastung absetzen (§ 33a EStG).
  • Und Eure eigene Steuererklärung: Mit Kindergeldanspruch ändert sich die Kirchensteuer und der Soli, das Kind muss in die Anlage Kind. Wer bisher keine Erklärung abgeben musste, sollte prüfen, ob es sich jetzt lohnt.

Rente und Krankenkasse: was sich für Euch ändert

  • Kindererziehungszeiten: Normalerweise bringt Enkelbetreuung keine Rentenpunkte (siehe Rente mit 63). Anders, wenn Ihr das Enkelkind als Pflegekind in Eurem Haushalt aufzieht und die Eltern die Erziehung nicht mehr wahrnehmen: Dann gelten Pflegeeltern als „Elternteil“ im Rentenrecht (§ 56 Abs. 1 und 3 SGB VI) und bekommen die Kindererziehungszeit — für Kinder ab Jahrgang 1992 drei Jahre, das sind rund drei Entgeltpunkte oder etwa 128 Euro Monatsrente, dazu Berücksichtigungszeiten bis zum 10. Geburtstag des Kindes. Voraussetzung: Ihr seid noch nicht in der Regelaltersrente, wenn die Erziehung beginnt, und die Eltern haben die Zeit nicht schon selbst bekommen (die Zuordnung kann mit Zustimmung geändert werden). Antrag: Formular V0800 bei der Rentenversicherung.
  • Familienversicherung: Enkel können in der gesetzlichen Krankenkasse der Großeltern kostenlos mitversichert werden, wenn diese sie überwiegend unterhalten (§ 10 Abs. 4 SGB V) — auch dann, wenn die Eltern selbst nicht gesetzlich versichert sind. Als Pflegekind ist das Enkelkind ohnehin familienversichert. Bei der Krankenkasse anzeigen, nicht warten.
  • Unfallversicherung und Absicherung: Als Pflegeeltern seid Ihr gesetzlich unfallversichert; für das Enkelkind selbst gilt, was auf Enkel absichern steht — nur dass jetzt Ihr die Versicherungsnehmer seid.
  • Wenn Ihr selbst noch arbeitet: Pflegeeltern haben Anspruch auf Elternzeit beim Arbeitgeber (§ 15 Abs. 1 BEEG), auch für ein Enkelkind in Vollzeitpflege.

Sorgerecht, Vormundschaft, Unterhalt: die rechtliche Seite

  • Ohne Papiere geht es nicht lange gut. Solange die Eltern das Sorgerecht haben, dürft Ihr rechtlich nichts entscheiden — keine OP, keine Schulanmeldung, kein Konto. Mindestens braucht Ihr eine Vollmacht der Eltern (Betreuungsvollmacht für Arzt, Schule, Behörden; Muster geben Jugendämter heraus). Besser ist die Übertragung der Alltagssorge über das Pflegeverhältnis oder ein Antrag beim Familiengericht.
  • Vormundschaft: Sind die Eltern gestorben, haben sie das Sorgerecht verloren oder sind sie dauerhaft nicht erreichbar, bestellt das Familiengericht einen Vormund — und Großeltern stehen dabei weit vorn, wenn sie es wollen und können (§ 1778 BGB: Eignung, Bindung des Kindes). Ein Vormund entscheidet alles, was Eltern entscheiden würden. Eltern können Euch schon im Testament als Vormund benennen (§ 1782 BGB) — ein Satz, der im Erben-Ratgeber oft übersehen wird.
  • Unterhalt: Unterhaltspflichtig sind zuerst die Eltern. Zahlen sie nicht, könnt Ihr als Vormund oder mit Vollmacht den Unterhalt für das Kind einklagen (Beistandschaft des Jugendamts hilft kostenlos). Unterhaltsvorschuss vom Staat gibt es aber nur, wenn das Kind bei einem Elternteil lebt — nicht bei Großeltern. Dafür springt das Jugendamt mit dem Pflegegeld ein. Erst wenn beide Eltern ausfallen und nicht zahlen können, seid Ihr als Großeltern selbst nachrangig unterhaltspflichtig (§ 1607 BGB) — mit hohem Selbstbehalt.
  • Bürgergeld und Grundsicherung: Das Enkelkind bildet keine Bedarfsgemeinschaft mit Euch. Beziehen die Eltern Bürgergeld, fällt das Kind dort heraus; sein eigener Bedarf wird beim Jobcenter gesondert geprüft (Kindergeld und Unterhalt sind sein Einkommen). Bezieht Ihr selbst Grundsicherung im Alter, bleibt Euer Anspruch unberührt — das Pflegegeld wird nicht angerechnet.
  • Umgang mit den Eltern: Auch bei Vollzeitpflege haben Eltern ein Umgangsrecht; das Jugendamt begleitet es, wenn nötig. Umgekehrt haben Großeltern ein eigenes Umgangsrecht mit Enkeln (§ 1685 BGB), wenn der Kontakt dem Kindeswohl dient — wichtig, falls das Kind später zurück zu den Eltern geht.

Elterngeld für Großeltern: der Härtefall

Kaum bekannt: Verwandte bis zum dritten Grad — also auch Großeltern — können Elterngeld bekommen, wenn sie ein Kind betreuen, weil die Eltern schwer krank, schwerbehindert oder gestorben sind (§ 1 Abs. 4 BEEG), und das Kind im Haushalt lebt. Das gilt in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes (Basiselterngeld, 300 bis 1.800 Euro je nach Einkommen, mindestens 300 Euro auch für Rentner) — zum Beispiel, wenn die Tochter nach der Geburt schwer erkrankt oder ein Elternteil bei einem Unfall stirbt und Oma das Baby übernimmt. Antrag bei der Elterngeldstelle des Landes, mit Nachweis des Härtefalls. Wer noch arbeitet, hat in dem Fall auch Anspruch auf Elternzeit.

Für Oma und Opa: die Reihenfolge

  • 1. Sofort: Vollmacht der Eltern für Arzt, Schule, Kita, Behörden — schriftlich, mit Datum. Kind bei Euch anmelden (Einwohnermeldeamt). Krankenkasse informieren.
  • 2. In der ersten Woche: Kindergeld bei der Familienkasse beantragen (oder Abzweigung), Verzichtserklärung des Elternteils mitschicken, wenn er bei Euch wohnt. Jugendamt anrufen und Vollzeitpflege beantragen — das Datum des Anrufs zählt.
  • 3. Im ersten Monat: Klären, wer rechtlich entscheidet: Alltagssorge, Vormundschaft oder Sorgerechtsübertragung. Beim Familiengericht geht das ohne Anwalt; das Jugendamt oder der Pflegekinderdienst hilft.
  • 4. Bis zur Steuererklärung: Anlage K für den Kinderfreibetrag, Anlage Kind, ggf. Entlastungsbetrag. Rentenversicherung: Formular V0800 für die Kindererziehungszeit, wenn das Kind noch klein ist.
  • 5. Und das Geld des Kindes: Kindergeld und Pflegegeld sind für das Kind da — ein Kinderkonto oder ein Junior-Depot auf den Namen des Enkelkindes hält das sauber getrennt, auch gegenüber den Eltern. Nachweise aufheben: Wer ein Kind jahrelang versorgt, wird später manchmal gefragt, wo das Kindergeld geblieben ist.
  • 6. Für Euch selbst: Ein Enkelkind großzuziehen mit 65 ist eine Lebensaufgabe. Pflegekinderdienste bieten Gesprächsgruppen für Großeltern, der Bundesverband PFAD und die „Großeltern-Initiative“ vernetzen Betroffene. Und die Vorsorgevollmacht bekommt eine neue Zeile: Wer kümmert sich um das Kind, wenn Euch etwas passiert?

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❓ Häufige Fragen

Bekommen Großeltern Kindergeld für ihr Enkelkind?

Ja, wenn das Enkelkind in ihren Haushalt aufgenommen ist (§ 63 EStG). Lebt zusätzlich ein Elternteil im Haushalt, ist dieser vorrangig — er kann aber schriftlich zugunsten der Großeltern verzichten. 2026 sind es 259 Euro im Monat, rückwirkend höchstens sechs Monate.

Wie viel Pflegegeld zahlt das Jugendamt an Großeltern?

Bei anerkannter Vollzeitpflege (Verwandtenpflege, § 33 SGB VIII) empfiehlt der Deutsche Verein für 2026 monatlich 1.203 Euro (0–6 Jahre), 1.362 Euro (6–12) und 1.511 Euro (12–18), abzüglich der Hälfte des Kindergeldes. Die Kommunen legen die Beträge selbst fest. Das Pflegegeld ist steuerfrei.

Bekommen Großeltern Unterhaltsvorschuss?

Nein. Unterhaltsvorschuss gibt es nur für Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben. Für Großeltern ist das Pflegegeld des Jugendamts der Ersatz; Unterhalt der Eltern kann mit Hilfe einer Beistandschaft des Jugendamts eingefordert werden.

Bekommen Großeltern Rentenpunkte, wenn das Enkelkind bei ihnen lebt?

Nur wenn sie das Kind als Pflegeeltern aufziehen und die Eltern die Erziehung nicht mehr wahrnehmen: Dann gelten sie rentenrechtlich als Elternteil und bekommen die Kindererziehungszeit (drei Jahre, etwa 128 Euro Monatsrente) plus Berücksichtigungszeiten — sofern sie noch keine Regelaltersrente beziehen. Reine Enkelbetreuung bringt keine Rentenpunkte.

Kann ich den Kinderfreibetrag für mein Enkelkind bekommen?

Ja, per Übertragung (Anlage K), wenn das Enkelkind in Eurem Haushalt lebt oder Ihr unterhaltspflichtig seid. 2026 beträgt der Freibetrag 9.756 Euro; das Finanzamt rechnet automatisch, ob er oder das Kindergeld günstiger ist.

Dürfen die Eltern das Kind jederzeit zurückholen?

Solange sie das Sorgerecht haben, grundsätzlich ja. Lebt das Kind aber seit längerer Zeit in Familienpflege bei den Großeltern, kann das Familiengericht auf Antrag anordnen, dass es dort bleibt, wenn die Herausnahme das Kindeswohl gefährden würde (§ 1632 Abs. 4 BGB). Deshalb: Pflegeverhältnis über das Jugendamt früh regeln.

Können Großeltern Elterngeld bekommen?

In Härtefällen ja: Wenn die Eltern schwer krank, schwerbehindert oder gestorben sind und das Kind bei den Großeltern lebt, können Verwandte bis zum dritten Grad in den ersten 14 Lebensmonaten Elterngeld beziehen (§ 1 Abs. 4 BEEG), mindestens 300 Euro im Monat.

Quellen und Stand

§§ 62–64, 66, 70, 74 EStG (Anspruch, Enkel im Haushalt § 63 Abs. 1 Nr. 3, Obhutsprinzip und Verzicht § 64 Abs. 2, Kindergeld 259 € 2026, Rückwirkung 6 Monate, Abzweigung), § 32 Abs. 6 EStG (Kinderfreibetrag 9.756 € 2026, Übertragung auf Großeltern Satz 10), § 24b EStG (Entlastungsbetrag 4.260 €), § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG (Betreuungskosten 80 % bis 4.800 €), § 33a EStG (Unterhalt 12.348 € 2026), § 3 Nr. 11 EStG (Pflegegeld steuerfrei) · § 6a BKGG (Kinderzuschlag bis 297 €) · §§ 27, 33, 37, 39 SGB VIII (Vollzeitpflege, Pauschalbeträge, Kindergeld-Anrechnung § 39 Abs. 6); Deutscher Verein: Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2026 (1.203 / 1.362 / 1.511 €) · §§ 1632 Abs. 4, 1685, 1688, 1607, 1778, 1782 BGB · § 1 UVG (kein Unterhaltsvorschuss bei Großeltern) · § 56 SGB VI (Kindererziehungszeiten für Pflegeeltern), § 10 Abs. 4 SGB V (Familienversicherung Enkel), § 1 Abs. 4 und § 15 BEEG (Elterngeld/Elternzeit für Verwandte in Härtefällen) · Statistisches Bundesamt: Kinder- und Jugendhilfestatistik (Vollzeitpflege, Anteil Verwandtenpflege). Abgerufen 03.09.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung; Jugendamt, Familienkasse und Pflegekinderdienste beraten kostenlos. Geprüft am 03.09.2026.

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Beitrag aus der Kategorie: FinanzenVerantwortlicher Autor: Jürgen Busch · Newsletter anmeldenInhalt des Beitrages habe ich auf Richtigkeit überprüft am 03.09.2026.

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