
Symbolbild, mit KI erstellt — keine realen Personen. Die Koffer sind gepackt, das Enkelkind hat Fieber — jetzt entscheidet ein Vertrag, ob 3.000 Euro weg sind.
Zwei Wochen Ostsee mit drei Enkeln, gebucht im Januar, 3.800 Euro. Am Tag vor der Abreise: Windpocken beim Jüngsten. Wer dann keine Reiserücktrittsversicherung hat, zahlt bei einer Pauschalreise 75 bis 90 Prozent Stornokosten — für einen Urlaub, der nicht stattfindet. Die Reiserücktrittsversicherung für die Familie ist deshalb die eine Reiseversicherung, die sich bei Reisen mit Enkeln fast immer lohnt: Kinder werden krank, Großeltern stürzen, und irgendjemand in einer Familie mit drei Generationen ist immer gerade im Krankenhaus. Hier steht, was sie kostet, was sie abdeckt, wann sie zahlt — und die Frage, an der die meisten Großeltern scheitern: Sind die Enkel im Familientarif drin?
Hinweis: Diese Seite gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen weiter — sie ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Angaben nach § 651h BGB und den Produktseiten von ADAC, ERGO und HanseMerkur, Stand September 2026; maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
Kurz gesagt: Die Reiserücktrittsversicherung ersetzt die Stornokosten, wenn eine versicherte Person oder eine Risikoperson unerwartet schwer erkrankt, verunfallt oder stirbt. Familientarife kosten für eine Reise ab rund 50 Euro, als Jahresvertrag ab rund 40 bis 90 Euro. Familie heißt bei den meisten Versicherern: zwei Erwachsene plus eigene Kinder — Enkel nur, wenn der Tarif mitreisende Kinder ohne Verwandtschaft zulässt oder sie namentlich eingetragen werden. Enkel und Großeltern sollten bei den Risikopersonen stehen (ERGO und HanseMerkur: ja). Tarif ohne Selbstbeteiligung wählen, Reiseabbruch einschließen, spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abschließen (kurzfristige Buchungen: binnen drei Tagen).
📋 Inhalt dieser Seite
Was versichert ist — und was nicht
Familientarif: Wer zählt dazu — und die Enkel?
Risikopersonen: Wenn Oma zu Hause ins Krankenhaus kommt
Selbstbeteiligung, Reiseabbruch, Frist
Was sie kostet: drei Anbieter im Vergleich
Im Schadenfall: die ersten 24 Stunden
Für Oma und Opa: die Checkliste vor der Buchung
Häufige Fragen
Wann sie sich lohnt: die Stornostaffel
Bei Pauschalreisen und den meisten Ferienhäusern steigen die Stornogebühren mit jedem Tag, den die Absage näher an der Abreise liegt. Die übliche Staffel der großen Veranstalter:
| Absage vor Reisebeginn | Stornogebühr (typisch) | Bei 3.800 € Reisepreis |
|---|---|---|
| bis 31 Tage | 20 bis 25 % | rund 850 € |
| 30 bis 22 Tage | 30 bis 40 % | rund 1.300 € |
| 21 bis 15 Tage | 40 bis 50 % | rund 1.700 € |
| 14 bis 7 Tage | 55 bis 65 % | rund 2.300 € |
| 6 bis 1 Tag | 75 bis 80 % | rund 3.000 € |
| am Reisetag / Nichtantritt | 90 bis 95 % | rund 3.500 € |
Krankheiten bei Kindern kommen selten 31 Tage vorher. Sie kommen in der Woche vor der Abreise — und genau da kostet die Absage am meisten. Die Reiserücktrittsversicherung lohnt sich deshalb immer, wenn der Reisepreis weh tut und die Buchung nicht kostenlos stornierbar ist. Sie lohnt sich nicht bei Flex-Buchungen mit kostenloser Stornierung, bei einer Bahnfahrt zum Ferienhaus der Kinder oder bei Reisen, deren Preis man verschmerzen kann.
Was versichert ist — und was nicht
- Versichert: unerwartete schwere Erkrankung, Unfallverletzung, Tod — bei einer versicherten Person oder einer Risikoperson. Dazu je nach Tarif: Schwangerschaftskomplikationen, Impfunverträglichkeit, unerwartete Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit, Wiederholungsprüfung, Schaden am Eigentum (Wasserrohrbruch, Einbruch), Vorladung vor Gericht, Panne oder Unfall auf dem Weg zum Flughafen.
- „Unerwartet“ ist das Schlüsselwort: Eine bekannte Krankheit, die sich verschlechtert, ist nur versichert, wenn die Verschlechterung nicht absehbar war — bei chronisch kranken Großeltern lohnt der Blick in die Bedingungen („Verschlechterung bestehender Erkrankungen“). Wer mit Rückenschmerzen bucht und wegen Rückenschmerzen absagt, bekommt nichts.
- „Schwer“ heißt: reiseunfähig. Ein Schnupfen reicht nicht; Fieber, Magen-Darm, Windpocken, ein gebrochener Arm reichen. Entscheidend ist das ärztliche Attest, das die Reiseunfähigkeit bescheinigt.
- Nicht versichert: keine Lust mehr, Streit in der Familie, schlechtes Wetter, Angst vor Unruhen am Reiseziel (das ist Sache des Veranstalters), eine Erkrankung, die bei Abschluss schon bekannt und behandlungsbedürftig war.
Familientarif: Wer zählt dazu — und die Enkel?
Hier trennt sich für Großeltern die Spreu vom Weizen. „Familie“ ist bei den Versicherern kein Gefühl, sondern eine Definition — und die Enkel stehen meist nicht drin:
| Anbieter (Produktseite 03.09.2026) | Familie = | Enkel? |
|---|---|---|
| ADAC Jahresvertrag | Ehe-/Lebenspartner + Kinder bis 23 (auch Stief- und Adoptivkinder im Haushalt) | nein — Enkel sind nicht versichert; Mitreisende brauchen eigene Police |
| HanseMerkur | max. 2 Erwachsene + mindestens 1 Kind unter 21 (Einzelreise) bzw. unter 25 (Jahresvertrag) | Verwandtschaft in den Bedingungen prüfen — bei Einzelreise-Familientarifen zählen mitreisende Kinder oft unabhängig von der Verwandtschaft |
| ERGO | Familientarif (Definition in den Bedingungen) | nicht auf der Produktseite genannt — nachfragen |
Die praktische Regel: Wer mit Enkeln verreist, schließt für diese Reise eine Einzelreise-Police ab und trägt alle Mitreisenden namentlich ein — Oma, Opa, jedes Enkelkind. Dann ist es egal, wie der Versicherer „Familie“ definiert. Viele Versicherer nennen das „Gruppe“ oder „mitreisende Personen“; der Beitrag richtet sich nach dem Gesamtreisepreis. Ein Jahresvertrag der Großeltern deckt die Enkel dagegen praktisch nie — er ist gut für die Reisen zu zweit.
Risikopersonen: Wenn Oma zu Hause ins Krankenhaus kommt
Die zweite Ebene, die kaum jemand kennt: Die Versicherung zahlt auch, wenn nicht ein Mitreisender erkrankt, sondern eine Risikoperson — ein naher Angehöriger, der gar nicht mitfährt. Wer welche Angehörigen dazuzählt, steht in den Bedingungen:
- ERGO: Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Geschwister, Tanten, Onkel, Cousins, dazu die Angehörigen des Partners und Betreuungspersonen von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen.
- HanseMerkur: Ehepartner, Kinder, Enkel, Großeltern, Eltern, Geschwister.
- ADAC: Mitreisende können einen Versicherungsfall auslösen; die Angehörigenliste steht in den Bedingungen.
Für Großeltern heißt das zweierlei. Erstens: Wenn die Eltern mit den Enkeln verreisen und Oma zu Hause einen Schlaganfall hat, können die Eltern stornieren — Großeltern sind Risikopersonen. Zweitens: Wenn Oma und Opa verreisen und ein Enkelkind schwer erkrankt, können sie ebenfalls stornieren, um bei ihm zu sein — wenn Enkel bei ihrem Versicherer Risikopersonen sind. Beim Abschluss also nicht nur auf den Preis schauen, sondern auf diese Liste.
Selbstbeteiligung, Reiseabbruch, Frist
- Selbstbeteiligung: Die Standardtarife ziehen bei Krankheit 20 Prozent des Schadens ab, mindestens 25 Euro je Person (ADAC, ERGO); HanseMerkur nur bei ambulant behandelten Erkrankungen. Bei 3.000 Euro Storno sind das 600 Euro. Die Variante „ohne Selbstbeteiligung“ kostet ein paar Euro mehr und ist für Familienreisen die richtige — Kinder werden ambulant behandelt, nicht stationär.
- Reiseabbruch mitversichern: Wenn unterwegs etwas passiert — Opa muss ins Krankenhaus, ein Enkelkind bricht sich den Arm —, zahlt der Reiseabbruch die nicht genutzten Reiseleistungen (HanseMerkur: in den ersten acht Tagen den vollen Reisepreis) und die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise. Das Paket „Rücktritt + Abbruch“ kostet nur wenig mehr.
- Frist: Abschluss am Tag der Buchung oder spätestens 30 Tage vor Reisebeginn (ERGO, HanseMerkur); beim ADAC bis 14 Tage vorher. Wer kurzfristiger bucht, muss innerhalb von drei Tagen nach der Buchung abschließen. Wer erst eine Woche vor dem Flug an die Versicherung denkt, bekommt keine mehr.
- Versicherungssumme = Reisepreis aller versicherten Personen, inklusive Flüge, Mietwagen, vorgebuchter Ausflüge. Zu niedrig versichert heißt anteilig entschädigt.
Was sie kostet: drei Anbieter im Vergleich
| Anbieter (Produktseiten, 03.09.2026) | Einzelreise | Jahresvertrag | Selbstbeteiligung | Risikopersonen Enkel/Großeltern | Frist |
|---|---|---|---|---|---|
| HanseMerkur (Beiträge bis 65) | Reisepreis bis 1.000 €: 49 € (Rücktritt), 55 € (mit Abbruch); Familientarif reduziert | 59 €/Jahr | keine, außer 20 % bei ambulanter Behandlung; Verzicht wählbar | ja / ja | 30 Tage vor Reise; Last Minute 3 Werktage |
| ERGO Familie | ab 99 € | ab 90 €/Jahr (24-Monats-Variante ab 81 €) | 20 %, mind. 25 € je Person | ja / ja | 30 Tage vor Reise; Last Minute 3 Tage |
| ADAC Jahresvertrag | — | Einzel ab 31,70 €, Familie ab 42,50 € (Basis, unter 66, ohne SB); bei 2.000 € Reisesumme: 73,76 / 81,81 € für Mitglieder; teurer ab 66 und 76 | wahlweise ohne oder 20 %, mind. 25 € | Bedingungen prüfen | 14 Tage vor Reise; Last Minute 3 Tage |
Angaben laut Produktseiten der Anbieter, abgerufen am 03.09.2026, gerundet; Beiträge hängen von Reisepreis, Alter und Tarifvariante ab. Weitere Anbieter: Allianz Travel, HUK-Coburg, Würzburger, die Bayerische. Faustregel: Eine Einzelreise-Police kostet 3 bis 6 Prozent des Reisepreises, mit Enkeln und ohne Selbstbeteiligung eher am oberen Ende.
Im Schadenfall: die ersten 24 Stunden
- Am Tag der Erkrankung zum Arzt — nicht am nächsten. Der Versicherer will ein Attest mit Diagnose und dem Satz „reiseunfähig“, ausgestellt vor der Stornierung. Bei Kindern: Kinderarzt oder Notdienst, Datum auf dem Attest.
- Sofort stornieren — beim Veranstalter, nicht erst beim Versicherer. Jeder Tag Wartezeit erhöht die Stornogebühr, und die Versicherung zahlt nur die Gebühr, die am Tag der Erkrankung fällig gewesen wäre.
- Schaden melden: online oder telefonisch, mit Buchungsbestätigung, Stornorechnung des Veranstalters, Attest, Versicherungsschein. Bei Risikopersonen: Nachweis der Verwandtschaft (Geburtsurkunde, Familienbuch) — Enkel und Großeltern müssen belegt werden.
- Bei Reiseabbruch: vor der Rückreise beim Versicherer anrufen; die Notrufnummer gehört ins Handy. Rechnungen für Umbuchung, zusätzliche Nächte, Rückflug aufheben.
Für Oma und Opa: die Checkliste vor der Buchung
- Stornobedingungen lesen, bevor Ihr bucht: Wer flexibel bucht (kostenlos stornierbar bis wenige Tage vorher), braucht oft gar keine Versicherung.
- Alle Mitreisenden namentlich versichern — jedes Enkelkind einzeln. Nicht auf den Familientarif verlassen.
- Ohne Selbstbeteiligung und mit Reiseabbruch. Die 10 bis 20 Euro Aufpreis sind bei einer Familienreise gut angelegt.
- Risikopersonen prüfen: Enkel und Großeltern müssen auf der Liste stehen — sonst hilft die Police nicht, wenn zu Hause etwas passiert.
- Frist im Kalender: Versicherung am Buchungstag abschließen, dann kann man sie nicht vergessen.
- Und die andere Versicherung nicht vergessen: Für das, was unterwegs passiert, braucht Ihr die Auslandskrankenversicherung — auch die deckt Enkel im Familientarif der Großeltern meist nicht. Und für Reisen ins Ausland die Reisevollmacht der Eltern.
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❓ Häufige Fragen
Brauche ich eine Reiserücktrittsversicherung für den Urlaub mit den Enkeln?
Wenn die Reise gebucht ist und nicht kostenlos storniert werden kann: ja. Kinder werden oft in der Woche vor der Abreise krank, und dann liegen die Stornogebühren bei 75 bis 95 Prozent. Bei Flex-Buchungen oder kleinen Reisepreisen kann man darauf verzichten.
Sind meine Enkel in meiner Familien-Reiserücktrittsversicherung mitversichert?
In der Regel nein. Familie heißt bei den meisten Versicherern Partner plus eigene Kinder bis 21, 23 oder 25 Jahre; der ADAC schließt Enkel ausdrücklich aus. Für Reisen mit Enkeln eine Einzelreise-Police abschließen, in der alle Mitreisenden namentlich stehen.
Was sind Risikopersonen?
Nahe Angehörige, deren schwere Erkrankung oder Tod einen versicherten Rücktrittsgrund darstellt, auch wenn sie nicht mitreisen. Bei ERGO und HanseMerkur gehören Enkel und Großeltern dazu. Dann können Oma und Opa stornieren, wenn ein Enkelkind ins Krankenhaus kommt.
Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung für eine Familie?
Für eine einzelne Reise etwa 3 bis 6 Prozent des Reisepreises (HanseMerkur: 49 Euro bei 1.000 Euro Reisepreis, ERGO Familie ab 99 Euro). Jahresverträge ab rund 42 Euro (ADAC Familie) bis 90 Euro (ERGO Familie), je nach Reisesumme und Alter. Ohne Selbstbeteiligung etwas mehr.
Bis wann muss ich die Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Am besten am Tag der Buchung, spätestens 30 Tage vor Reisebeginn (ERGO, HanseMerkur) beziehungsweise 14 Tage (ADAC). Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von drei Tagen nach der Buchung.
Zahlt die Versicherung, wenn das Enkelkind nur eine Erkältung hat?
Nur bei „unerwarteter schwerer Erkrankung“, also Reiseunfähigkeit — ein Schnupfen reicht nicht, Fieber, Magen-Darm oder Windpocken mit ärztlichem Attest schon. Entscheidend ist das Attest vom Tag der Erkrankung.
Was ist der Unterschied zwischen Reiserücktritt und Reiseabbruch?
Rücktritt zahlt die Stornokosten, wenn die Reise gar nicht angetreten wird. Abbruch zahlt die nicht genutzten Reiseleistungen und die Mehrkosten der vorzeitigen Heimreise, wenn unterwegs etwas passiert. Beides zusammen als Paket abschließen.
Quellen und Stand
§ 651h BGB (Rücktritt vor Reisebeginn, angemessene Entschädigung des Veranstalters; Stornostaffeln laut Reisebedingungen der großen Veranstalter, gerundet) · Produktseiten ADAC Reiserücktrittsversicherung, ERGO Reiserücktrittsversicherung, HanseMerkur Reiserücktrittsversicherung (Beiträge, Selbstbeteiligung, Risikopersonen, Familiendefinition, Fristen), abgerufen 03.09.2026 · Verbraucherzentrale: Reiserücktrittsversicherung; Stiftung Warentest: Reiserücktrittsversicherungen im Test. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs. Diese Seite ersetzt keine Versicherungsberatung. Geprüft am 03.09.2026.
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