Das eigene Haus ist für viele Großeltern der größte Vermögenswert — und das Weitergeben will gut überlegt sein. Vererben oder schon zu Lebzeiten verschenken? Was kostet das an Steuern, und wie behandelst du mehrere Kinder fair? Hier bekommst du in Ruhe und verständlich den Überblick, damit dein Haus in der Familie bleibt und nicht das Finanzamt oder ein Streit den größten Teil bekommt.
ℹ️ Bitte beachte: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gerade bei Immobilien geht es um viel — für deinen konkreten Fall sind ein Notar oder ein Fachanwalt für Erbrecht die richtige Adresse. Alle Angaben gelten für Deutschland, Stand 2026.
09.06.2026 · Kategorie: Erben
📑 Inhalt
🤔 Vererben, verschenken oder verkaufen?
Drei Wege führen zum Ziel, jeder hat seine Logik:
- Vererben per Testament: Du behältst das Haus zu Lebzeiten voll in der Hand, die Übertragung erfolgt erst nach deinem Tod.
- Verschenken zu Lebzeiten (vorgezogenes Erbe): Du gibst früh ab, kannst Steuerfreibeträge mehrfach nutzen und Streit vorbeugen — verlierst aber die Verfügungsgewalt, sofern du dir kein Wohnrecht sicherst.
- Verkaufen (auch an die Kinder oder auf Rentenbasis): sinnvoll, wenn du den Wert zu Geld machen möchtest oder niemand das Haus übernehmen will.
Welcher Weg der beste ist, hängt von Steuer, Familienfrieden und deinem Sicherheitsbedürfnis ab. Die folgenden Abschnitte gehen die wichtigsten Punkte durch.
🎁 Zu Lebzeiten verschenken: die 10-Jahres-Frist
Der größte Vorteil einer Schenkung sind die Freibeträge, die sich alle zehn Jahre erneut nutzen lassen (§ 14 ErbStG). Wer früh anfängt, kann ein Haus so in Etappen steuerfrei übertragen. Die Zehn-Jahres-Frist spielt aber noch an einer zweiten Stelle eine Rolle: Für den Pflichtteil deiner übrigen Kinder wird eine Schenkung nur dann ganz ausgeklammert, wenn sie mindestens zehn Jahre zurückliegt — davor wird sie anteilig mitgerechnet und schmilzt um zehn Prozent pro Jahr ab.
Die Schenkungs-Mechanik im Detail — Pflichtteil, Abschmelzung, Anrechnung — erklären wir im Beitrag Schenkungen an Kinder.
💶 Steuer: Wann bleibt das Haus steuerfrei?
Zwei Dinge entscheiden, ob Steuer anfällt: die persönlichen Freibeträge und die besondere Familienheim-Befreiung.
Die Freibeträge (für Erbschaft wie Schenkung, alle zehn Jahre neu):
- Ehepartner: 500.000 €
- Kinder: 400.000 € je Kind
- Enkel: 200.000 € (bzw. 400.000 €, wenn der dazwischenstehende Elternteil verstorben ist)
Darüber hinaus gibt es die Familienheim-Befreiung (§ 13 ErbStG): Erbt der Ehepartner das selbst bewohnte Haus, bleibt es ohne Größengrenze steuerfrei. Erben die Kinder, ist es bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern steuerfrei — Voraussetzung ist, dass sie unverzüglich einziehen und das Haus mindestens zehn Jahre selbst bewohnen. Ziehen sie früher aus oder vermieten, entfällt die Befreiung rückwirkend.
Wichtig: Die Familienheim-Befreiung für Kinder gilt nur im Erbfall, nicht bei einer Schenkung zu Lebzeiten. Und: Eine Erbschaft oder Schenkung an enge Verwandte löst keine Grunderwerbsteuer aus. Seit 2023 werden Immobilien allerdings höher bewertet, wodurch die steuerlichen Werte spürbar gestiegen sind.

👨👩👧👦 Mehrere Kinder fair behandeln
Ein Haus lässt sich schlecht teilen — bei mehreren Kindern wird es schnell heikel. Erben alle gemeinsam, entsteht eine Erbengemeinschaft, in der jede größere Entscheidung Einstimmigkeit braucht. Das ist eine häufige Streitquelle. Bessere Wege:
- Ein Kind bekommt das Haus, die anderen einen Ausgleich: per Testament (Teilungsanordnung) regelst du, dass ein Kind die Immobilie erhält und die Geschwister dafür Geld oder anderes Vermögen bekommen oder ausgezahlt werden.
- Nur ein Kind als Erbe einsetzen: möglich, aber die übrigen Kinder behalten ihren Pflichtteil (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils), den sie in Geld verlangen können.
- Frühzeitig sprechen: Wer seine Beweggründe zu Lebzeiten erklärt, beugt dem Gefühl der Benachteiligung am wirksamsten vor.
🧒 Haus an Enkel vererben
Du möchtest dein Haus an ein Enkelkind weitergeben? Gesetzlich erbt der Enkel nur, wenn sein Elternteil bereits verstorben ist — sonst führt der Weg über ein Testament. Sein steuerlicher Freibetrag liegt bei 200.000 € (bzw. 400.000 €, wenn der dazwischenstehende Elternteil verstorben ist). Alle Einzelheiten dazu — Testament, Pflichtteil, minderjährige Enkel — findest du im Ratgeber Enkelkind als Erben einsetzen.
🔑 Wohnrecht & Nießbrauch
Wer das Haus schon zu Lebzeiten überträgt, aber selbst darin wohnen bleiben möchte, sichert sich ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch im Grundbuch. Beim Nießbrauch darfst du das Haus sogar weiter vermieten und die Mieteinnahmen behalten. Schöner Nebeneffekt: Ein eingetragenes Nutzungsrecht senkt den steuerlichen Wert der Schenkung, weil der Beschenkte das Haus zunächst nicht frei nutzen kann — das kann Schenkungsteuer sparen.
❓ Häufige Fragen
Soll ich mein Haus vererben oder zu Lebzeiten verschenken?
Beides hat Vor- und Nachteile. Vererben lässt dir die volle Kontrolle bis zum Tod. Verschenken erlaubt es, Freibeträge alle zehn Jahre erneut zu nutzen und früh klare Verhältnisse zu schaffen — mit einem Wohnrecht bleibst du trotzdem abgesichert. Welcher Weg günstiger ist, hängt vom Wert, deinem Alter und der Familiensituation ab.
Wie viel Steuer fällt beim Vererben eines Hauses an?
Das hängt vom Wert und vom Freibetrag ab (Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Ehepartner 500.000 €). Ein selbst bewohntes Familienheim kann sogar ganz steuerfrei übergehen — beim Ehepartner unbegrenzt, bei Kindern bis 200 Quadratmeter.
Was ist die 10-Jahres-Frist beim Verschenken?
Sie hat zwei Bedeutungen: Steuerfreibeträge lassen sich alle zehn Jahre neu ausschöpfen, und eine Schenkung wird für den Pflichtteil der übrigen Kinder erst dann ganz ausgeklammert, wenn sie zehn Jahre zurückliegt (vorher schmilzt sie um zehn Prozent pro Jahr ab).
Wie behandle ich mehrere Kinder fair, wenn nur eines das Haus bekommt?
Über eine Teilungsanordnung im Testament: Ein Kind erhält das Haus, die anderen bekommen einen Ausgleich in Geld oder anderem Vermögen. Setzt du nur ein Kind als Erben ein, behalten die übrigen ihren Pflichtteil, den sie in Geld verlangen können.
Bleibt das selbst genutzte Familienheim wirklich steuerfrei?
Ja, unter Bedingungen: Der Erbe muss unverzüglich einziehen und mindestens zehn Jahre selbst darin wohnen. Beim Ehepartner gibt es keine Größengrenze, bei Kindern gilt sie bis 200 Quadratmeter Wohnfläche. Bei vorzeitigem Auszug entfällt die Befreiung rückwirkend.
Fällt beim Vererben oder Verschenken eines Hauses Grunderwerbsteuer an?
Nein. Der Erwerb von Todes wegen und Schenkungen an enge Angehörige sind von der Grunderwerbsteuer befreit. Es kann aber Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfallen, wenn die Freibeträge überschritten werden.
Haftungsausschluss
Die Informationen in diesem Beitrag sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar und behandeln nicht die Fragen oder Probleme deines individuellen Falls. Gerade bei Immobilien geht es um hohe Werte — bitte wende dich für deine persönliche Situation an einen qualifizierten Anwalt oder Steuerberater.
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Beitrag von Jürgen Busch · Themenschwerpunkt: Erben & Vererben · Zuletzt geprüft am 09.06.2026

