Aelteres Ehepaar sitzt am Esstisch und rechnet mit Taschenrechner und Unterlagen die Pflegekosten durch

Symbolbild, mit KI erstellt — keine realen Personen. Die Pflegelücke rechnet man einmal aus — danach weiß man, ob eine Zusatzversicherung überhaupt nötig ist.

Rund 3.360 Euro im Monat kostet ein Heimplatz aus eigener Tasche — die Pflegekasse zahlt davon nichts. Sie übernimmt nur ihren festen Anteil, der Rest ist Eure Sache: Das ist die berühmte Pflegelücke. Wer sie nicht aus Rente und Ersparnissen decken kann, landet beim Sozialamt — und dann stellt sich die Frage, ob die Kinder zahlen müssen und was aus dem Haus wird. Eine Pflegezusatzversicherung soll genau das verhindern. Sie ist aber kein Produkt, das für jeden passt: Mit 50 abgeschlossen kann sie sinnvoll sein, mit 78 fast nie, und bei kleiner Rente rechnet sie sich oft gar nicht. Diese Seite zeigt, wie Ihr Eure Lücke ausrechnet, welche drei Produktarten es gibt, was der staatlich geförderte Pflege-Bahr wirklich leistet, woran man einen brauchbaren Tarif erkennt — und wann Ihr das Geld besser behaltet.

Jürgen Busch, Autor von grossvater.de – Schwarzweiß-Porträt mit gefalteten Händen

Beitrag von Jürgen Busch
AKTUALISIERT AM 04.09.2026 · 13 MIN. LESEZEIT · Kategorie: Finanzen · Newsletter anmelden
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Hinweis: Diese Seite gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen weiter — sie ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Stand 4. September 2026; bewusst ohne Tarif- und Beitragstabellen einzelner Anbieter — maßgeblich ist das persönliche Angebot.

Kurz gesagt: Die Pflegekasse zahlt im Heim je nach Pflegegrad 805 bis 2.096 Euro; alles darüber (Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten, pflegebedingter Eigenanteil) zahlt Ihr — im ersten Jahr bundesweit im Schnitt 3.364 Euro im Monat (Stand 1. Juli 2026), zu Hause je nach Hilfebedarf ein paar hundert bis über tausend Euro. Rechnet zuerst Eure Lücke aus: Kosten minus Rente minus Pflegekassenleistung. Drei Produkte schließen sie: Pflegetagegeld (frei verwendbar, am verbreitetsten), Pflegekostenversicherung (erstattet Rechnungen) und Pflegerentenversicherung (teuer, aber ohne Beitragserhöhungen). Der geförderte Pflege-Bahr nimmt jeden ohne Gesundheitsprüfung an (5 Euro Zulage im Monat, mindestens 10 Euro Eigenbeitrag, mindestens 600 Euro bei Pflegegrad 5, bis zu fünf Jahre Wartezeit) — als alleinige Absicherung reicht er nicht. Nicht sinnvoll ist eine Zusatzversicherung meist ab etwa Mitte 70, bei kleiner Rente und kleinem Vermögen sowie dann, wenn der Beitrag den Alltag einschränkt.

Die Pflegelücke: erst rechnen, dann versichern

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilkasko: Sie zahlt feste Beträge, keine Rechnungen. Was darüber hinausgeht, tragt Ihr selbst. Bevor irgendein Berater ein Angebot rechnet, gehört deshalb diese eine Rechnung auf den Küchentisch:

Rechenschritt Beispiel Heim (Pflegegrad 3) Beispiel zu Hause (Pflegegrad 3, Pflegedienst)
Kosten im Monat rund 3.000 € Eigenanteil (Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten, pflegebedingter Anteil) rund 1.900 € (Pflegedienst, Hilfsmittel, Haushaltshilfe, Fahrten)
− Leistung der Pflegekasse bereits abgezogen: 1.319 € fließen direkt ans Heim, dazu der Leistungszuschlag nach Aufenthaltsdauer − 1.497 € Sachleistung (oder 599 € Pflegegeld) − 131 € Entlastungsbetrag
− eigene Rente und Einkünfte − 1.600 € Rente − Rente deckt Miete und Leben ohnehin
= Pflegelücke rund 1.400 € im Monat rund 270 € im Monat
Das kostet auf Dauer bei zwei Jahren Heim: rund 40.000 € bei fünf Jahren zu Hause: rund 16.000 €

Vereinfachte Beispielrechnung mit bundesweiten Durchschnittswerten; der Heim-Eigenanteil schwankt je nach Bundesland zwischen 2.891 und 3.761 Euro und sinkt mit der Aufenthaltsdauer, weil der Leistungszuschlag der Pflegekasse steigt (15 Prozent im ersten Jahr, 30 im zweiten, 50 im dritten, 75 ab dem vierten). Die aktuellen Zahlen für Eure Region stehen in den Heimlisten der Pflegekassen und beim Pflegestützpunkt. Wer diese Lücke aus Rente, Zinsen oder einer vermieteten Wohnung decken kann, braucht keine Versicherung — sondern nur einen Plan, welches Geld dafür vorgesehen ist.

Drei Produktarten — und was sie unterscheidet

Pflegetagegeld Pflegekostenversicherung Pflegerentenversicherung
Was gezahlt wird ein fester Betrag je Tag oder Monat, gestaffelt nach Pflegegrad — frei verwendbar, auch für die pflegende Tochter ein Prozentsatz der tatsächlichen Kosten, die die Pflegekasse nicht übernimmt — nur gegen Rechnung eine lebenslange monatliche Rente ab dem vereinbarten Pflegegrad, frei verwendbar
Beitrag Risikobeitrag, steigt mit dem Eintrittsalter; kann während der Laufzeit erhöht werden wie Pflegetagegeld, Beitragsanpassungen möglich hoch (Sparanteil), dafür meist garantiert stabil; auch gegen Einmalbeitrag
Gesundheitsprüfung ja, oft streng — Demenz, Parkinson, Schlaganfall in der Vorgeschichte führen zur Ablehnung ja ja, meist milder
Stärke günstigster Einstieg, Geld ohne Verwendungsnachweis deckt genau die realen Kosten keine bösen Überraschungen beim Beitrag, oft mit Rückkaufswert
Schwäche Beitrag kann im Alter kräftig steigen, Leistung nicht automatisch mit den Kosten zahlt nichts, wenn die Familie selbst pflegt teuer; für denselben Schutz oft das Doppelte bis Dreifache

In der Praxis ist das Pflegetagegeld das Produkt, über das am häufigsten gesprochen wird — auch weil es sich am leichtesten verkaufen lässt. Wichtig ist der Unterschied zwischen dem Tagegeld bei Pflegegrad 5 (der Werbewert) und dem, was bei Pflegegrad 2 oder 3 wirklich ankommt: Genau dort liegen die meisten Fälle, und genau dort zahlen viele Tarife nur 20 oder 30 Prozent. Wer 60 Euro Tagegeld bei Pflegegrad 5 vereinbart, bekommt bei Pflegegrad 2 unter Umständen 12 Euro — 360 Euro im Monat statt 1.800.

Pflege-Bahr: der geförderte Tarif für alle

Der „Pflege-Bahr“ (offiziell: Pflege-Vorsorgeförderung, §§ 126 ff. SGB XI) ist ein Pflegetagegeld mit staatlichem Zuschuss — und mit einer Eigenschaft, die es sonst nicht gibt: Der Versicherer muss jeden nehmen. Keine Gesundheitsfragen, keine Risikozuschläge, keine Ablehnung. Das macht ihn interessant für alle, die wegen Vorerkrankungen sonst keinen Vertrag bekommen. Die gesetzlichen Eckdaten:

Regel Was gilt
Staatliche Zulage 5 Euro im Monat (60 Euro im Jahr)
Eigenbeitrag mindestens 10 Euro im Monat, sonst keine Zulage
Mindestleistung bei Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro im Monat
Mindestleistung Pflegegrad 4 / 3 / 2 / 1 40 % / 30 % / 20 % / 10 % der Pflegegrad-5-Leistung (bei 600 €: 240 / 180 / 120 / 60 €)
Gesundheitsprüfung verboten — Kontrahierungszwang für alle Erwachsenen
Wartezeit höchstens fünf Jahre (bei Unfall entfällt sie)
Wer nicht abschließen kann wer bereits Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bezieht, also schon einen Pflegegrad hat

Ehrlich gerechnet: 600 Euro im Monat bei Pflegegrad 5 klingen gut — sie decken aber nur etwa ein Fünftel des Heim-Eigenanteils, und bei Pflegegrad 2, dem häufigsten Fall, sind es 120 Euro. Der Pflege-Bahr ist deshalb eine Grundlage, kein Schutz: sinnvoll für Menschen mit Vorerkrankungen, die anders keinen Vertrag bekommen, und für jüngere Familienmitglieder, die sich die Annahme ohne Gesundheitsprüfung sichern wollen. Wer gesund ist und eine echte Lücke schließen will, bekommt für denselben Beitrag im ungeförderten Tarif in der Regel mehr Leistung.

Woran Ihr einen brauchbaren Tarif erkennt

Bei Pflegetarifen entscheidet nicht der Beitrag, sondern das Kleingedruckte. Diese Punkte gehören geprüft, bevor irgendetwas unterschrieben wird — am besten mit einem Angebot in der Hand und der Frage „wo genau steht das?“:

  • Leistung in allen Pflegegraden, auch ambulant. Gute Tarife zahlen ab Pflegegrad 1 oder 2 und machen keinen Unterschied zwischen Heim und Zuhause. Achtung bei Tarifen, die zu Hause nur die Hälfte zahlen — vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt.
  • Wie viel Prozent bei Pflegegrad 2 und 3? Das ist die entscheidende Zahl. 100 Prozent ab Pflegegrad 2 gibt es, kostet aber. Alles unter 30 Prozent bei Pflegegrad 2 ist Schaufensterware.
  • Beitragsbefreiung im Leistungsfall. Wer pflegebedürftig ist, sollte keine Beiträge mehr zahlen müssen — das steht nicht in jedem Tarif.
  • Dynamik ohne neue Gesundheitsprüfung. Die Pflegekosten steigen jährlich; ein Tagegeld von 50 Euro ist in 20 Jahren deutlich weniger wert. Gute Tarife bieten regelmäßige Erhöhungen an, die man annehmen oder ablehnen kann.
  • Keine Nachprüfung, kein Ausschluss bei Demenz. Der Vertrag muss an den Pflegegrad der Pflegekasse gekoppelt sein — nicht an ein eigenes Gutachten des Versicherers. Demenz und psychische Erkrankungen dürfen nicht ausgeschlossen sein.
  • Weltweite Geltung, mindestens EU. Wichtig, wenn die Kinder im Ausland leben.
  • Wartezeiten und Karenzzeiten. Üblich sind drei Jahre Wartezeit; manche Tarife zahlen erst nach sechs Monaten Pflegebedürftigkeit (Karenzzeit) — das kann die ganze Kurzzeitpflege kosten.
  • Das Beitragsanpassungsrecht. Pflegetagegeld ist eine Krankenzusatzversicherung: Der Versicherer darf die Beiträge anheben. Fragt nach der Beitragsentwicklung der letzten zehn Jahre in diesem Tarif — die Zahl muss der Vermittler liefern können.
  • Gesundheitsfragen ehrlich beantworten. Wer eine Vorerkrankung verschweigt, verliert im Pflegefall den Schutz. Lieber einen Risikozuschlag zahlen oder den Pflege-Bahr nehmen.
  • Beratung ohne Verkaufsdruck: Verbraucherzentralen beraten gegen Gebühr und ohne Provision, Stiftung Warentest und Öko-Test veröffentlichen regelmäßig Tarifvergleiche. Wer im Wohnzimmer unterschreibt, hat 14 Tage Widerrufsrecht.

Wann sich eine Pflegezusatzversicherung nicht lohnt

  • Wenn die Rente klein und das Vermögen überschaubar ist. Wer im Pflegefall ohnehin Hilfe zur Pflege oder Grundsicherung beantragen müsste, hat wenig davon: Die Sozialhilfe ist nachrangig, und Einkommen wird eingesetzt — auch Leistungen aus einer privaten Pflegeversicherung müssen dann in der Regel für die Pflegekosten verwendet werden. Der Beitrag über Jahrzehnte fällt dann bei Euch an, der Nutzen beim Amt. Der jährliche Beitrag ist in dieser Lage im Portemonnaie besser aufgehoben.
  • Ab etwa Mitte 70. Die Beiträge steigen mit dem Eintrittsalter steil an; hinzu kommen Wartezeiten von bis zu fünf Jahren. Wer mit 78 abschließt, zahlt oft mehr ein, als je herauskommt.
  • Wenn schon ein Pflegegrad besteht. Dann nimmt kein Versicherer den Antrag an — auch der Pflege-Bahr nicht.
  • Wenn der Beitrag weh tut. Eine Police, die nach zwölf Jahren gekündigt wird, weil das Geld fehlt, hat nichts gebracht: Beim Pflegetagegeld gibt es kein angespartes Guthaben zurück.
  • Wenn ein Haus da ist, das ohnehin verkauft würde. Dann ist die Frage eher, wann und an wen es übertragen wird — und ob die Zehn-Jahres-Frist läuft.

Die Alternative, über die selten gesprochen wird: ein eigenes Pflegekonto. Wer 60 Euro im Monat statt in eine Police in einen Sparplan legt, hat nach 20 Jahren rund 14.400 Euro eingezahlt — mit Zinsen je nach Anlage etwa 18.000 bis 22.000 Euro. Das reicht für gut ein Jahr Heim-Pflegelücke oder viele Jahre Hilfe zu Hause, ist jederzeit verfügbar, vererbbar — und wird nicht wertlos, wenn man nie pflegebedürftig wird. Die Versicherung gewinnt dagegen, wenn der Pflegefall früh kommt oder lange dauert. Genau das ist die Wette, die man eingeht.

Wenn Kinder oder Enkel den Beitrag zahlen

  • Die Kinder haben ein handfestes Eigeninteresse. Wer mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, kann als Kind zum Elternunterhalt herangezogen werden — und die Bundesregierung hat angekündigt, diese Grenze mit der Pflegereform zu streichen (angekündigt, nicht beschlossen). Ein Kind, das die Beiträge für die Eltern übernimmt, versichert damit auch sich selbst. Das ist ein legitimes Gesprächsthema am Familientisch — und ein besseres als das Schweigen bis zum Heimvertrag.
  • Versicherungsnehmer und versicherte Person dürfen auseinanderfallen. Das Kind kann Versicherungsnehmer sein und die Beiträge zahlen, versichert ist die Mutter. Vorteil: Das Kind behält die Kontrolle über den Vertrag, auch wenn die Mutter später nichts mehr regeln kann. Die Leistung fließt trotzdem für die Pflege.
  • Schenkungsteuer: Übernommene Beiträge sind eine Zuwendung — in dieser Größenordnung aber problemlos: Kinder haben 400.000 Euro Freibetrag in zehn Jahren, Enkel 200.000 Euro. Bei laufenden Beiträgen aus dem Einkommen greift ohnehin meist die Ausnahme für Unterhaltsleistungen.
  • Und für die Enkel selbst: Eine Pflegezusatzversicherung für ein Enkelkind ist kein sinnvolles Geschenk — das Risiko liegt Jahrzehnte entfernt, und die Beiträge laufen ins Leere, wenn der Vertrag in der Ausbildungszeit gekündigt wird. Wer ein Enkelkind gegen die wirklich existenzbedrohenden Risiken absichern will, schaut auf die Unfall- oder Invaliditätsversicherung.
  • Steuer: Beiträge zur Pflegezusatzversicherung zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen — bei Rentnern ist der Höchstbetrag durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fast immer schon ausgeschöpft, sodass sie sich in der Steuererklärung praktisch nicht auswirken. Die spätere Leistung ist steuerfrei.

Für Oma und Opa: die Reihenfolge

  • 1. Lücke ausrechnen (Tabelle oben) — mit den echten Heimpreisen aus Eurer Region, nicht mit dem Bundesdurchschnitt.
  • 2. Bestandsaufnahme: Was ist da? Rente, Betriebsrente, Mieteinnahmen, Erspartes, Lebensversicherung, Haus. Erst wenn klar ist, wie lange das reicht, ist die Versicherungsfrage überhaupt sinnvoll zu stellen.
  • 3. Gesundheitsfragen ehrlich durchgehen, bevor Ihr Angebote einholt. Bei mehreren Vorerkrankungen ist der Pflege-Bahr oft der einzige Weg — und ein Antrag, der abgelehnt wird, steht in der Auskunftsdatei der Versicherer.
  • 4. Zwei bis drei Angebote mit identischer Leistung vergleichen (gleiches Tagegeld bei Pflegegrad 2 und 5), dazu die Beitragsentwicklung der letzten Jahre erfragen.
  • 5. Unabhängig gegenlesen lassen: Verbraucherzentrale, Testberichte, oder jemand aus der Familie, der Verträge lesen kann. Nichts im ersten Gespräch unterschreiben.
  • 6. Dokumentieren: Police, Tarifbedingungen und die Telefonnummer des Versicherers in den Notfallordner (Register 4, Versicherungen). Eine Pflegeversicherung, die im Ernstfall niemand findet, zahlt nicht — die Leistung gibt es erst ab Antrag.
  • 7. Und unabhängig davon: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung regeln. Sie kosten nichts und wirken sicher — anders als jede Police.

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❓ Häufige Fragen

Lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung im Alter noch?

Ab etwa Mitte 70 selten: Die Beiträge steigen mit dem Eintrittsalter stark, dazu kommen Wartezeiten von bis zu fünf Jahren. Sinnvoll ist der Abschluss eher zwischen 45 und 65 — und nur, wenn Rente und Vermögen die Pflegelücke nicht ohnehin decken.

Was ist der Pflege-Bahr und was bringt er?

Ein staatlich gefördertes Pflegetagegeld: 5 Euro Zulage im Monat bei mindestens 10 Euro Eigenbeitrag, keine Gesundheitsprüfung, Annahmepflicht des Versicherers, mindestens 600 Euro bei Pflegegrad 5 und 10 bis 40 Prozent davon bei den Pflegegraden 1 bis 4, bis zu fünf Jahre Wartezeit. Als Grundabsicherung für Menschen mit Vorerkrankungen gut, als alleiniger Schutz zu wenig.

Wie hoch ist die Pflegelücke im Heim?

Zum 1. Juli 2026 liegt der Eigenanteil im ersten Jahr bundesweit im Schnitt bei 3.364 Euro im Monat (je nach Bundesland 2.891 bis 3.761 Euro) und sinkt mit der Aufenthaltsdauer durch den Leistungszuschlag. Abzüglich der eigenen Rente bleibt bei vielen eine Lücke von 1.000 bis 1.500 Euro im Monat.

Pflegetagegeld oder Pflegerente — was ist besser?

Pflegetagegeld ist deutlich günstiger, der Beitrag kann aber angehoben werden. Die Pflegerentenversicherung hat meist garantierte Beiträge und einen Rückkaufswert, kostet dafür ein Vielfaches. Für die meisten Haushalte ist ein gutes Pflegetagegeld mit Dynamik die praktikablere Lösung.

Wird das Pflegetagegeld auf Sozialleistungen angerechnet?

Wer Hilfe zur Pflege vom Sozialamt braucht, muss sein Einkommen einsetzen — dazu zählen in der Regel auch Leistungen aus einer privaten Pflegezusatzversicherung. Genau deshalb lohnt sich eine Police vor allem dann, wenn Rente und Vermögen ausreichen, um ohne Sozialamt auszukommen. Im Zweifel vorher bei einer unabhängigen Beratungsstelle nachfragen.

Können meine Kinder die Beiträge übernehmen?

Ja — ein Kind kann Versicherungsnehmer sein und zahlen, versichert sind die Eltern. Das ist oft im Eigeninteresse der Kinder, weil sie ab 100.000 Euro Bruttoeinkommen zum Elternunterhalt herangezogen werden können. Schenkungsteuer fällt bei laufenden Beiträgen praktisch nie an.

Zahlt die Pflegezusatzversicherung auch, wenn die Familie pflegt?

Beim Pflegetagegeld ja: Das Geld ist frei verwendbar und kann auch an die pflegende Tochter oder den Enkel weitergegeben werden. Eine Pflegekostenversicherung erstattet dagegen nur nachgewiesene Rechnungen professioneller Dienste.

Quellen und Stand

§§ 126–130 SGB XI (Pflege-Vorsorgeförderung: Zulage 60 € im Jahr, Mindesteigenbeitrag 10 € im Monat, Kontrahierungszwang, keine Risikozuschläge), § 127 Abs. 2 SGB XI (Mindestleistungen: 600 € bei Pflegegrad 5 sowie 40/30/20/10 % bei den Pflegegraden 4 bis 1, Wartezeit höchstens fünf Jahre) — Bundesministerium für Gesundheit, „Pflege-Vorsorgeförderung“ · §§ 43, 43c SGB XI (Leistungsbeträge vollstationär, Leistungszuschlag 15/30/50/75 %), §§ 36, 37, 45b SGB XI (Sachleistung, Pflegegeld, Entlastungsbetrag) · §§ 61 ff., 82, 90 SGB XII (Hilfe zur Pflege, Einkommens- und Vermögenseinsatz), § 94 Abs. 1a SGB XII (100.000-Euro-Grenze) · §§ 10 Abs. 1 Nr. 3a, 3 Nr. 1a EStG (Vorsorgeaufwendungen, Steuerfreiheit der Leistungen), § 16 ErbStG (Freibeträge) · § 8 VVG (14 Tage Widerrufsrecht) · Heim-Eigenanteile: vdek-Auswertung der Eigenanteile, Stand 1. Juli 2026: bundesweit 3.364 € im ersten Aufenthaltsjahr (EEE 1.775 €, Unterkunft/Verpflegung 1.068 €, Investitionskosten 521 €), Spanne 2.891 € (Sachsen-Anhalt) bis 3.761 € (Bremen). Beispielrechnungen vereinfacht, ohne Berücksichtigung individueller Zusatzkosten. Diese Seite nennt bewusst keine Tarif- und Beitragstabellen einzelner Anbieter — Pflegebeiträge hängen so stark von Alter, Gesundheit und Tarifgeneration ab, dass jede Tabelle in die Irre führen würde; maßgeblich ist immer das persönliche Angebot. Abgerufen 04.09.2026. Diese Seite ersetzt keine Versicherungs- oder Rechtsberatung; die Verbraucherzentralen beraten unabhängig und ohne Provision. Geprüft am 04.09.2026.

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Beitrag aus der Kategorie: FinanzenVerantwortlicher Autor: Jürgen Busch · Newsletter anmeldenInhalt des Beitrages habe ich auf Richtigkeit überprüft am 04.09.2026.

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