Aelteres Paar am Kuechentisch prueft den Rentenbescheid mit Taschenrechner und Kaffee

Symbolbild, mit KI erstellt — keine realen Personen. Der Rentenbescheid im Juli: der Moment, in dem aus einer Prozentzahl echtes Geld wird.

Die Renten steigen zum 1. Juli 2027 voraussichtlich um 4,4 Prozent. Das ist die aktuelle Prognose der Deutschen Rentenversicherung — keine beschlossene Zahl, aber eine gut begründete. Hier findest Du, woher die Zahl kommt, was sie für Deine Rente in Euro bedeutet, wann das Geld tatsächlich auf dem Konto ist, welche Steuerfalle mit jeder Erhöhung mitkommt — und was Du als Oma oder Opa mit dem Plus anfangen kannst.

Kurz gesagt: Prognose +4,4 % zum 1. Juli 2027 (Deutsche Rentenversicherung, Mai 2026). Rentenwert dann rund 44,39 € statt 42,52 €. Bei 1.500 € Rente sind das etwa 66 € mehr im Monat. Endgültig festgelegt wird die Erhöhung im Frühjahr 2027; ausgezahlt wird sie erstmals mit der Rente für Juli.

Woher die 4,4 Prozent kommen

Die Zahl stammt aus der Frühjahrsfinanzschätzung 2026 der Deutschen Rentenversicherung Bund, erstellt Ende April und aktualisiert Anfang Mai 2026. Sie beruht auf der erwarteten Lohnentwicklung: Für 2026 rechnet die Rentenversicherung mit einem Anstieg der Bruttolöhne je Arbeitnehmer, der über die Rentenformel in die Anpassung zum 1. Juli 2027 einfließt.

Vielleicht hast Du auch die Zahl 4,75 Prozent gelesen. Sie steht im Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung vom November 2025 und ist schlicht die ältere Schätzung — damals mit anderen Annahmen zu Löhnen und Rentenwert. Die 4,4 Prozent vom Mai 2026 sind die jüngere und deshalb verlässlichere Zahl. Beide sind Vorausberechnungen, keine Beschlüsse.

Was noch dazwischenkommen kann: Die endgültige Erhöhung hängt von den tatsächlichen Löhnen des Jahres 2026 ab, die das Statistische Bundesamt im März 2027 meldet. Fällt das Lohnwachstum schwächer aus als erwartet, fällt auch die Rentenerhöhung kleiner aus — im umgekehrten Fall größer. Erfahrungsgemäß liegen Prognose und Ergebnis meist innerhalb von einem halben Prozentpunkt beieinander.

Was das in Euro bedeutet: die Tabelle

Die Erhöhung gilt für alle gesetzlichen Renten — Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwen- und Witwerrente. Die Tabelle zeigt Bruttobeträge, also bevor Kranken- und Pflegeversicherung und gegebenenfalls Steuern abgezogen werden:

Deine Rente heute (brutto) Plus im Monat Rente ab Juli 2027 Plus im Jahr
800 € + 35 € 835 € + 422 €
1.000 € + 44 € 1.044 € + 528 €
1.200 € + 53 € 1.253 € + 634 €
1.500 € + 66 € 1.566 € + 792 €
1.800 € + 79 € 1.879 € + 950 €
2.000 € + 88 € 2.088 € + 1.056 €
2.500 € + 110 € 2.610 € + 1.320 €

Rechnen kannst Du es auch selbst: Deine Bruttorente mal 0,044. Wer seine Entgeltpunkte kennt, nimmt den neuen Rentenwert: Entgeltpunkte mal 44,39 € ergibt die Monatsrente ab Juli 2027 (bei 45 Entgeltpunkten also rund 1.998 € statt 1.913 €).

Wann das Geld kommt: der Zeitplan

  • März 2027: Das Statistische Bundesamt meldet die Lohnentwicklung 2026. Damit steht die Rechengrundlage.
  • März/April 2027: Das Bundesarbeitsministerium gibt den neuen Rentenwert bekannt, das Kabinett beschließt die Rentenwertbestimmungsverordnung. Ab jetzt ist die Zahl amtlich.
  • Juni 2027: Die Rentenversicherung verschickt die Anpassungsmitteilungen — der Brief mit Deinem neuen Betrag.
  • 1. Juli 2027: Die Erhöhung gilt. Wer die Rente im Voraus bekommt (Rentenbeginn vor April 2004), sieht das Plus Ende Juni; wer nachträglich bezahlt wird, Ende Juli.

Die Erhöhungen der letzten Jahre

Seit dem 1. Juli 2024 gibt es keinen Unterschied mehr zwischen Ost und West — ein einheitlicher Rentenwert für ganz Deutschland. So haben sich die Renten zuletzt entwickelt:

Zum 1. Juli Erhöhung Rentenwert danach
2021 0 % West / 0,72 % Ost 34,19 € / 33,47 €
2022 5,35 % West / 6,12 % Ost 36,02 € / 35,52 €
2023 4,39 % West / 5,86 % Ost 37,60 € (erstmals gleich)
2024 4,57 % 39,32 €
2025 3,74 % 40,79 €
2026 4,24 % 42,52 €
2027 (Prognose) 4,4 % ca. 44,39 €

In sechs Jahren ist der Rentenwert damit um rund 30 Prozent gestiegen — deutlich mehr als die Preise im selben Zeitraum, auch wenn sich das im Supermarkt nicht immer so anfühlt.

Warum die Rente steigt — und wo die Grenze ist

Die gesetzliche Rente folgt den Löhnen: Steigen die Gehälter der Arbeitnehmer, steigen im Jahr darauf die Renten. Das ist der Kern der Rentenformel. Zwei Dämpfer, die die Erhöhung in früheren Jahren gebremst haben — der Nachhaltigkeitsfaktor und der Beitragssatzfaktor — sind bis 2031 ausgesetzt: Die sogenannte Haltelinie garantiert ein Rentenniveau von 48 Prozent bis zum 1. Juli 2031 (§ 255e SGB VI). Praktisch heißt das: Solange die Löhne steigen, steigen die Renten in ähnlichem Tempo mit.

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt 2027 nach der aktuellen Schätzung bei 18,6 Prozent, soll aber 2028 auf 19,9 Prozent steigen. Das betrifft Dich als Rentner nicht direkt — wohl aber Deine Kinder und Enkel, die einzahlen.

Die Steuerfalle bei jeder Rentenerhöhung

Das ist der Punkt, den viele erst merken, wenn der Brief vom Finanzamt kommt: Jede Rentenerhöhung ist voll steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil Deiner Rente wurde einmal bei Rentenbeginn in Euro festgeschrieben — alles, was seitdem an Erhöhungen dazukam, zählt zu 100 Prozent zum steuerpflichtigen Einkommen.

  • Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 € für Alleinstehende (Verheiratete das Doppelte). Die Koalition hat sich im Juli 2026 darauf verständigt, ihn bis 2028 auf 12.900 € anzuheben — beschlossen ist das noch nicht. Wer mit der Erhöhung 2027 über diese Grenze rutscht, muss erstmals eine Steuererklärung abgeben.
  • Der Besteuerungsanteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab: Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent seiner Rente, bei Beginn 2027 sind es 84,5 Prozent. Wer schon länger Rente bezieht, hat einen niedrigeren Anteil — für die Erhöhungen gilt das aber nicht.
  • Faustregel: Wer als Alleinstehender rund 1.400 € Rente im Monat oder mehr bekommt und sonst keine großen Abzüge hat, sollte prüfen, ob er steuerpflichtig geworden ist. Das Finanzamt meldet sich nicht immer sofort — Nachzahlungen für mehrere Jahre sind ärgerlich.

Was Du tun kannst: Einmal im Jahr die Rentenmitteilung und die Freibetragsgrenze nebeneinanderlegen. Wer knapp drüber liegt, zahlt meist nur wenige Euro Steuern — aber die Erklärung ist Pflicht. Werbungskosten, Krankenversicherungsbeiträge und der Altersentlastungsbetrag drücken die Steuer oft wieder auf null. Im Zweifel hilft die Rentenberatung der Deutschen Rentenversicherung oder ein Lohnsteuerhilfeverein. Wie Du in drei Schritten selbst prüfst, ob Du abgeben musst, und was Rentner absetzen können, steht im Beitrag Steuererklärung für Rentner.

Ausblick 2028 und 2029

Nach den 4,4 Prozent im Jahr 2027 erwartet die Rentenversicherung kleinere Schritte: 2,3 Prozent zum 1. Juli 2028 und 2,8 Prozent zum 1. Juli 2029. Der Grund ist ein schwächer erwartetes Lohnwachstum von etwa 2,9 Prozent in beiden Jahren. Auch das sind Schätzungen — je weiter sie in der Zukunft liegen, desto unsicherer.

Diese Seite aktualisiere ich zu jedem Termin, an dem neue Zahlen kommen: nach dem Rentenversicherungsbericht im November, nach der Bekanntgabe des Rentenwerts im Frühjahr und zum 1. Juli. Das Prüfdatum steht unten am Seitenende.

Für Oma und Opa: Was tun mit dem Plus?

Sechzig Euro mehr im Monat sind kein Vermögen — aber über zehn Jahre sind es über 7.000 Euro. Viele Großeltern nutzen genau diesen Betrag, um ohne Verzicht etwas für die Enkel aufzubauen: ein Dauerauftrag in Höhe der Rentenerhöhung auf ein Tagesgeldkonto oder in einen Sparplan, den das Enkelkind zum 18. Geburtstag bekommt. Man merkt das Geld nicht, weil man es vorher auch nicht hatte.

Wie das geht, welche Wege es gibt und worauf Du bei der Frage „auf wessen Namen?“ achten musst, steht in unserem Beitrag Sparen für Enkelkinder. Und wer lieber schenkt statt spart: Geld schenken an Enkel — Freibeträge und Regeln.

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❓ Häufige Fragen

Wie hoch ist die Rentenerhöhung 2027?

Nach der Prognose der Deutschen Rentenversicherung vom Mai 2026 steigen die Renten zum 1. Juli 2027 um 4,4 Prozent. Der Rentenwert würde von 42,52 € auf rund 44,39 € steigen. Amtlich festgelegt wird die Zahl erst im Frühjahr 2027.

Ist die Rentenerhöhung 2027 schon beschlossen?

Nein. Die 4,4 Prozent sind eine Vorausberechnung. Die endgültige Erhöhung ergibt sich aus der Lohnentwicklung 2026 und wird im März oder April 2027 per Verordnung festgelegt.

Wann wird die Rentenerhöhung 2027 ausgezahlt?

Die Erhöhung gilt ab dem 1. Juli 2027. Wer seine Rente im Voraus bekommt, sieht den höheren Betrag Ende Juni; bei nachträglicher Zahlung Ende Juli. Die schriftliche Mitteilung kommt im Juni.

Gilt die Erhöhung auch für Witwenrente und Erwerbsminderungsrente?

Ja. Die Rentenanpassung gilt für alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, weil sie über den Rentenwert wirkt, der allen Renten zugrunde liegt.

Muss ich wegen der Rentenerhöhung Steuern zahlen?

Möglicherweise. Erhöhungen sind voll steuerpflichtig. Wer mit seinem Jahreseinkommen über den Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) kommt, muss eine Steuererklärung abgeben — oft fällt trotzdem wenig oder keine Steuer an.

Woher stammen die Zahlen auf dieser Seite?

Aus der Frühjahrsfinanzschätzung 2026 der Deutschen Rentenversicherung Bund, den Pressemeldungen der Rentenversicherung zu den Anpassungen 2023 bis 2026 und dem Rentenversicherungsbericht 2025 der Bundesregierung. Zahlen geprüft am 2. September 2026.

Quellen und Stand

Deutsche Rentenversicherung Bund: Frühjahrsfinanzschätzung 2026 (Mai 2026) · DRV-Pressemeldungen zur Rentenanpassung 2023 (26.04.2023), 2024, 2025 (06.03.2025) und 2026 · Bundesregierung: Rentenversicherungsbericht 2025 (November 2025) · § 255e SGB VI (Niveauschutzklausel bis 1. Juli 2031) · § 22 EStG (Besteuerungsanteil) · Koalitionseinigung zur Steuerreform vom 2. Juli 2026 (Grundfreibetrag, noch nicht beschlossen). Zahlen geprüft am 02.09.2026.

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Beitrag aus der Kategorie: FinanzenVerantwortlicher Autor: Jürgen Busch · Newsletter anmeldenInhalt des Beitrages habe ich auf Richtigkeit überprüft am 02.09.2026.