
Symbolbild, mit KI erstellt — keine realen Personen. Früher aufhören, mehr Zeit für die Enkel — die Frage ist, was es kostet.
Die Rente mit 63 ist der meistgesuchte Rentenbegriff in Deutschland — und der am häufigsten missverstandene. Es gibt sie nämlich zweimal: einmal abschlagsfrei nach 45 Versicherungsjahren, und die gibt es für niemanden mehr mit 63; einmal mit Abschlägen nach 35 Jahren, und die kostet bis zu 14,4 Prozent der Rente — lebenslang. Dazwischen liegen Jahrgänge, Monate, Sonderregeln für Schwerbehinderte, eine Ausgleichszahlung, die wenige kennen, und seit 2026 die politische Frage, wie lange es die abschlagsfreie Variante überhaupt noch gibt. Hier steht, was für Deinen Jahrgang gilt, was der frühe Ausstieg wirklich kostet, wie man den Abschlag zurückkauft — und was das für Großeltern bedeutet, die früher aufhören wollen, um für die Enkel da zu sein.
Hinweis: Diese Seite gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen weiter — sie ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Angaben nach SGB VI und EStG, Altersgrenzen nach Jahrgang, Reformstand September 2026 (angekündigt, nicht beschlossen).
Kurz gesagt: Abschlagsfrei nach 45 Versicherungsjahren: Jahrgang 1962 mit 64 Jahren und 8 Monaten, 1963 mit 64 + 10, ab 1964 mit 65. Mit Abschlag nach 35 Jahren: ab 63, aber 0,3 Prozent weniger für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze — bei Jahrgang 1964 bis zu 14,4 Prozent, für immer, auch bei der späteren Witwenrente. Der Abschlag lässt sich ab 50 durch Sonderzahlungen an die Rentenversicherung ausgleichen (steuerlich absetzbar). Hinzuverdienst ist seit 2023 unbegrenzt erlaubt. Die Bundesregierung will die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abschaffen — Stand September 2026 angekündigt, nicht beschlossen; betroffen wären voraussichtlich Jahrgänge ab Ende der 1960er.
📋 Inhalt dieser Seite
Die Tabelle: wann Dein Jahrgang gehen kann
Welche Zeiten zählen — und welche nicht
Was der Abschlag wirklich kostet: ein Rechenbeispiel
Den Abschlag zurückkaufen: die Ausgleichszahlung ab 50
Die Alternativen: Teilrente, weiterarbeiten, Schwerbehinderung
Die Reform 2026: was sich ändern soll
Für Oma und Opa: früher raus für die Enkel?
Häufige Fragen
Zwei Renten, ein Name: 45 Jahre oder 35 Jahre
| Rente für besonders langjährig Versicherte | Rente für langjährig Versicherte | |
|---|---|---|
| Umgangssprachlich | „Rente mit 63“ (abschlagsfrei), „Rente nach 45 Jahren“ | „Rente mit 63 mit Abschlägen“ |
| Wartezeit | 45 Jahre | 35 Jahre |
| Frühester Beginn | je nach Jahrgang 64 bis 65 Jahre (nur Jahrgang 1952 durfte mit 63) | 63 Jahre — für alle Jahrgänge |
| Abschlag | keiner | 0,3 % je Monat vor der Regelaltersgrenze, höchstens 14,4 % |
| Für wen | wer früh angefangen hat und durchgehend gearbeitet, Kinder erzogen oder gepflegt hat | praktisch jeder mit normaler Erwerbsbiografie |
| Zukunft | Abschaffung angekündigt (siehe unten) | bleibt |
Der Name „Rente mit 63“ stammt aus dem Jahr 2014, als der Jahrgang 1952 tatsächlich mit 63 abschlagsfrei gehen durfte. Seitdem steigt die Grenze jedes Jahr um zwei Monate. Wer heute 63 ist, kann nur noch mit Abschlägen gehen — und das ist der Punkt, an dem viele Rentenbescheide zum Schock werden.
Die Tabelle: wann Dein Jahrgang gehen kann
| Jahrgang | Regelaltersgrenze | Abschlagsfrei nach 45 Jahren | Mit 63 nach 35 Jahren: Abschlag |
|---|---|---|---|
| 1958 | 66 Jahre | 64 Jahre | 36 Monate × 0,3 % = 10,8 % |
| 1959 | 66 + 2 Monate | 64 + 2 Monate | 38 Monate = 11,4 % |
| 1960 | 66 + 4 | 64 + 4 | 40 Monate = 12,0 % |
| 1961 | 66 + 6 | 64 + 6 | 42 Monate = 12,6 % |
| 1962 | 66 + 8 | 64 + 8 | 44 Monate = 13,2 % |
| 1963 | 66 + 10 | 64 + 10 | 46 Monate = 13,8 % |
| ab 1964 | 67 Jahre | 65 Jahre | 48 Monate = 14,4 % |
Wer nicht mit 63, sondern später geht, zahlt entsprechend weniger: Jahrgang 1964 mit 65 statt 63 hat noch 7,2 Prozent Abschlag, mit 66 noch 3,6 Prozent. Jeder Monat, den man länger arbeitet, spart 0,3 Prozent — und bringt zusätzlich neue Entgeltpunkte. Die genauen Zahlen für Dich stehen in der Renteninformation, die die Rentenversicherung jährlich schickt; eine persönliche Rentenauskunft mit allen Varianten gibt es auf Antrag ab 55.
Welche Zeiten zählen — und welche nicht
Die 45 Jahre sind die Hürde, an der die meisten scheitern — und oft an Kleinigkeiten, die sich noch retten lassen. Es zählen:
- Pflichtbeiträge aus Arbeit, Ausbildung, Bundeswehr, Zivildienst, Minijobs mit eigenem Rentenbeitrag.
- Kindererziehung bis zum 10. Geburtstag jedes Kindes (Berücksichtigungszeiten) — das sind oft die entscheidenden Jahre für Mütter.
- Pflege von Angehörigen (ab Pflegegrad 2, mindestens zehn Stunden an zwei Tagen pro Woche) — auch die Pflege der eigenen Eltern oder des Ehepartners.
- Krankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld I — aber ALG I nicht in den letzten zwei Jahren vor der Rente, es sei denn, der Arbeitgeber ist insolvent geworden oder hat den Betrieb ganz aufgegeben. Das ist die berühmte Falle: Wer mit 62 arbeitslos wird, verliert diese Monate.
- Freiwillige Beiträge — aber nur, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind.
Nicht mitgezählt werden: Schule und Studium, Arbeitslosengeld II / Bürgergeld, Zeiten ohne jeden Beitrag. Wem drei Monate fehlen, der kann sie oft noch füllen: mit einem versicherungspflichtigen Minijob, mit Pflegezeiten, mit einer Kontenklärung, bei der vergessene Zeiten (Lehre, Wehrdienst, Kinder) nachgetragen werden. Die 35 Jahre für die Rente mit Abschlag sind großzügiger: Hier zählen auch Anrechnungszeiten wie Schule ab 17, Studium, Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug.
Was der Abschlag wirklich kostet: ein Rechenbeispiel
Jahrgang 1964, 35 Versicherungsjahre, erwartete Rente mit 67: 1.800 Euro brutto. Drei Wege:
| Mit 63 (Abschlag 14,4 %) | Mit 65 (Abschlag 7,2 %) | Mit 67 (regulär) | |
|---|---|---|---|
| Entgeltpunkte | ca. 4 Jahre weniger Beiträge: rund 38,5 EP | rund 40,5 EP | rund 42,3 EP |
| Rente vor Abschlag | ca. 1.640 € | ca. 1.720 € | 1.800 € |
| Abschlag | − 236 € | − 124 € | 0 |
| Rente brutto | ca. 1.400 € | ca. 1.600 € | 1.800 € |
| Rentenbezug bis 85 | 22 Jahre × 1.400 = 370.000 € | 20 Jahre × 1.600 = 384.000 € | 18 Jahre × 1.800 = 389.000 € |
| Dazu: entgangener Lohn | 4 Jahre netto, grob 100.000–150.000 € | 2 Jahre | — |
Die Rechnung zeigt zweierlei. Erstens: Die Rentensumme bis 85 ist bei allen drei Wegen ähnlich — wer früher geht, bekommt weniger pro Monat, aber länger. Der Abschlag ist versicherungsmathematisch fair gemeint, nicht als Strafe. Zweitens: Der wahre Preis des frühen Ausstiegs ist nicht der Abschlag, sondern der entgangene Lohn — und die 400 Euro weniger im Monat, jeden Monat, auch mit 90, auch für die Witwe (die Witwenrente wird aus der gekürzten Rente berechnet). Wer mit 63 geht, sollte diese 400 Euro entweder verschmerzen können oder anders abgedeckt haben.
Den Abschlag zurückkaufen: die Ausgleichszahlung ab 50
Das ist die Regel, die kaum jemand kennt und die sich für manche sehr lohnt: Ab dem 50. Geburtstag darf man Sonderzahlungen an die Rentenversicherung leisten, um den Abschlag einer geplanten Frührente ganz oder teilweise auszugleichen (§ 187a SGB VI). Die Rentenversicherung rechnet auf Antrag aus, was der volle Ausgleich kostet — für 14,4 Prozent auf 1.800 Euro Rente sind das 2026 grob 65.000 Euro; für 1.200 Euro Rente rund 45.000 Euro. Man muss nicht alles zahlen: Jeder Teilbetrag kauft ein Stück Abschlag zurück.
- Steuerlich absetzbar als Altersvorsorgeaufwendungen — bis zu rund 30.000 Euro im Jahr (Ehepaare das Doppelte), zusammen mit den normalen Rentenbeiträgen. Wer 60.000 Euro auf drei Jahre verteilt, holt sich bei 35 Prozent Grenzsteuersatz über 20.000 Euro vom Finanzamt zurück.
- Der Clou: Wer die Zahlung leistet und dann doch bis 67 arbeitet, verliert nichts — die Punkte erhöhen einfach die reguläre Rente. Es ist also keine Wette auf den frühen Ausstieg, sondern eine Rentenerhöhung mit Steuerrabatt.
- Der Vergleich: 60.000 Euro für rund 270 Euro Monatsrente mehr (inklusive Rentenanpassungen) — das entspricht bei 20 Jahren Bezug einer Verzinsung von grob 3 bis 4 Prozent nach Steuern, plus Hinterbliebenenschutz. Konservativ, aber solide; für wen ETF-Schwankungen nichts sind, eine ernsthafte Alternative.
- Der Weg: Formular V0210 („Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung“) bei der Rentenversicherung; die Auskunft ist kostenlos und unverbindlich. Auch der Arbeitgeber darf die Zahlung leisten — zur Hälfte sogar steuer- und sozialabgabenfrei.
Die Alternativen: Teilrente, weiterarbeiten, Schwerbehinderung
- Teilrente: Seit 2023 kann man die Altersrente zu 10 bis 99 Prozent beziehen und daneben unbegrenzt arbeiten. Wer mit 63 nur 50 Prozent Rente nimmt, trägt nur auf diese Hälfte den Abschlag; die andere Hälfte wächst weiter. Das ist für Großeltern, die auf Teilzeit gehen wollen, oft der beste Zuschnitt.
- Weiterarbeiten neben der vollen Frührente: erlaubt ohne Grenze. Der Lohn wird normal versteuert — die Aktivrente mit ihren 2.000 steuerfreien Euro gilt erst ab der Regelaltersgrenze, nicht für Frührentner. Wer weiterarbeitet, zahlt aber weiter Beiträge und bekommt dafür jährlich einen kleinen Rentenaufschlag.
- Länger arbeiten als nötig: Jeder Monat nach der Regelaltersgrenze bringt 0,5 Prozent Zuschlag — ein Jahr also 6 Prozent, plus neue Punkte, plus Aktivrente auf den Lohn. Das ist der beste Zins, den es im Rentensystem gibt.
- Schwerbehinderung (GdB 50): eigene Altersrente mit 35 Jahren Wartezeit: abschlagsfrei für Jahrgang 1964 mit 65, vorzeitig ab 62 mit höchstens 10,8 Prozent Abschlag. Wer einen Schwerbehindertenausweis hat oder einen bekommen könnte (Herz, Diabetes, Krebs, orthopädische Leiden addieren sich), sollte das vor jeder Rentenentscheidung prüfen.
- Altersteilzeit mit dem Arbeitgeber (wenn er mitspielt): halbe Arbeit, mehr als halbes Gehalt, Rentenbeiträge aufgestockt — die sanfteste Landung, aber Verhandlungssache.
Die Reform 2026: was sich ändern soll
Die Rentenkommission der Bundesregierung hat im Sommer 2026 empfohlen, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren abzuschaffen; die Regierung hat angekündigt, die Empfehlungen umzusetzen. Ein Gesetz gibt es Stand September 2026 nicht. Was sich absehen lässt:
- Vertrauensschutz: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts braucht eine solche Änderung eine Übergangsfrist von mehreren Jahren. Wer heute kurz vor der Rente steht — Jahrgänge bis etwa 1966 —, wird die alte Regel nach allem, was bekannt ist, noch nutzen können.
- Betroffen wären voraussichtlich Jahrgänge ab 1967 oder 1968 — die genaue Grenze, ob Stichtag oder Staffel, ist offen.
- Unberührt bleibt die Rente mit Abschlägen nach 35 Jahren; sie ist versicherungsmathematisch neutral und steht nicht zur Debatte. Ebenso die Ausgleichszahlung.
- Was das für Dich heißt: Wer die 45 Jahre in den nächsten Jahren voll hat und gehen will, sollte es nicht aufschieben — aber auch nicht panisch mit Abschlag gehen, weil eine Reform droht, die ihn möglicherweise gar nicht trifft. Wir tragen den Stand nach, sobald ein Gesetzentwurf vorliegt: Was ändert sich für Rentner.
Für Oma und Opa: früher raus für die Enkel?
Der häufigste Grund, warum Großeltern früher aufhören wollen, ist nicht der Rücken — es sind die Enkel. Die Tochter will nach der Elternzeit zurück in den Beruf, der Kita-Platz reicht nur bis 14 Uhr, und Oma könnte. Das ist ein guter Grund, aber er hat einen Preis, den man kennen sollte:
- Enkelbetreuung bringt keine Rentenpunkte. Anders als Pflege oder Kindererziehung der eigenen Kinder zählt das Hüten der Enkel bei der Rentenversicherung nicht — weder für die 45 Jahre noch für die Höhe. Wer dafür vier Jahre früher geht, trägt Abschlag und Lohnverzicht allein.
- Die Kinder dürfen etwas zurückgeben. Wer den Enkel regelmäßig betreut, darf dafür bezahlt werden — die Eltern können Betreuungskosten an die Großeltern sogar steuerlich absetzen (zwei Drittel, bis 4.000 Euro je Kind im Jahr, mit Vertrag und Überweisung). Das ersetzt keinen Lohn, aber es kann den Abschlag ausgleichen. Und es ist ehrlicher als „Oma macht das umsonst“.
- Teilrente plus Teilzeit ist für diesen Fall oft der bessere Weg als der ganze Ausstieg: drei Tage Enkel, zwei Tage Arbeit, halber Abschlag, halbe Rente wächst weiter.
- Und ehrlich: Enkel werden groß. Mit 6 kommen sie in die Schule, mit 10 wollen sie nicht mehr zu Oma. Wer für drei Betreuungsjahre 20 Rentenjahre lang 300 Euro weniger hat, sollte das mit offenen Augen tun — und mit den Kindern besprochen haben, was ist, wenn die Betreuung endet.
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❓ Häufige Fragen
Kann ich mit 63 in Rente gehen?
Ja, wenn Du 35 Versicherungsjahre hast — aber mit Abschlag: 0,3 Prozent für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze, bei Jahrgang 1964 also 14,4 Prozent, lebenslang. Abschlagsfrei mit 63 geht für niemanden mehr; nach 45 Jahren ist die Grenze je nach Jahrgang 64 bis 65 Jahre.
Wann kann ich nach 45 Jahren abschlagsfrei in Rente?
Jahrgang 1958 mit 64, 1959 mit 64 + 2 Monate, 1960 mit 64 + 4, 1961 mit 64 + 6, 1962 mit 64 + 8, 1963 mit 64 + 10, ab 1964 mit 65 Jahren. Voraussetzung sind 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen, Kindererziehung, Pflege oder Krankengeld; Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor der Rente zählt nicht.
Wie hoch ist der Abschlag bei der Rente mit 63?
0,3 Prozent je Monat vor der Regelaltersgrenze, höchstens 14,4 Prozent (48 Monate bei Regelaltersgrenze 67). Bei 1.800 Euro Rente sind das rund 260 Euro weniger im Monat — dauerhaft, auch für die spätere Witwenrente.
Kann ich den Abschlag ausgleichen?
Ja, ab 50 durch Sonderzahlungen an die Rentenversicherung (§ 187a SGB VI). Die Rentenversicherung berechnet den Betrag auf Antrag (Formular V0210); für 14,4 Prozent auf 1.800 Euro Rente sind es grob 65.000 Euro. Die Zahlung ist als Altersvorsorgeaufwand steuerlich absetzbar und geht nicht verloren, wenn man doch länger arbeitet.
Darf ich neben der Rente mit 63 arbeiten?
Ja, seit 2023 ohne Hinzuverdienstgrenze. Der Lohn wird normal versteuert; die steuerfreie Aktivrente gilt erst ab der Regelaltersgrenze. Alternativ Teilrente: nur einen Teil der Rente beziehen, der Rest wächst weiter.
Wird die Rente mit 63 abgeschafft?
Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren soll nach dem Willen der Bundesregierung abgeschafft werden; ein Gesetz gibt es Stand September 2026 noch nicht. Wegen des Vertrauensschutzes ist mit einer Übergangsfrist zu rechnen; betroffen wären voraussichtlich Jahrgänge ab Ende der 1960er. Die Rente mit Abschlägen nach 35 Jahren bleibt.
Zählt die Betreuung meiner Enkel für die Rente?
Nein. Enkelbetreuung bringt weder Wartezeit noch Entgeltpunkte. Kindererziehungszeiten gibt es nur für eigene Kinder, Pflegezeiten nur für die Pflege von Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2. Die Eltern können Betreuungskosten an die Großeltern aber steuerlich absetzen, wenn ein Vertrag besteht und per Überweisung gezahlt wird.
Quellen und Stand
§§ 35, 36, 37, 38, 236, 236a, 236b SGB VI (Regelaltersgrenze, Altersrenten für langjährig, besonders langjährig Versicherte und schwerbehinderte Menschen, Altersgrenzen nach Jahrgang), § 77 SGB VI (Zugangsfaktor: 0,3 % Abschlag je Monat, 0,5 % Zuschlag je Monat), § 51 Abs. 3a SGB VI (Wartezeit 45 Jahre, Ausschluss von ALG I in den letzten zwei Jahren), § 187a SGB VI (Ausgleichszahlung ab 50), § 42 SGB VI (Teilrente), § 34 SGB VI (Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen 2023) · § 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 EStG (Sonderausgabenabzug Altersvorsorge), § 3 Nr. 28 EStG (hälftige Steuerfreiheit bei Arbeitgeberzahlung), § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG (Kinderbetreuungskosten) · Deutsche Rentenversicherung: Broschüren „Die richtige Altersrente für Sie“ und „Früher in Rente: Ausgleichszahlungen“, Formular V0210 · Bericht der Rentenkommission und Ankündigung der Bundesregierung, Juli 2026 (Presseberichte, kein Gesetzentwurf) · Rechenbeispiele mit aktuellem Rentenwert 42,52 Euro und Durchschnittsentgelt 2026, gerundet · abgerufen 03.09.2026. Diese Seite ersetzt keine Rentenberatung; die Beratungsstellen der Rentenversicherung rechnen kostenlos. Geprüft am 03.09.2026.
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