Oma und Opa sehen sich am Küchentisch die Neuerungen für 2027 an — Rente, Kindergeld und Steuer



Oma und Opa sehen sich am Küchentisch die anstehenden Neuerungen an — Rente, Kindergeld und Steuer

Mütterrente, Frühstartrente für die Enkel, Kindergeld, Steuern, Rentenerhöhung — im Jahr 2027 kommt für Familien und Großeltern eine ganze Reihe von Neuerungen. Manche sind schon beschlossen, andere noch geplant. Ich habe für Euch zusammengetragen, was sich 2027 ändert — sortiert danach, wen es betrifft, und ehrlich gekennzeichnet, was sicher ist und was noch wackelt.

⚠️ Stand: 2. September 2026. Einige Punkte sind bereits Gesetz, andere stehen erst als Entwurf oder Prognose fest und können sich noch ändern. Ich halte diese Übersicht aktuell — den jeweiligen Stand findest Du in der letzten Spalte der Tabelle und in jedem Abschnitt.

Was ändert sich 2027 für Familien und Großeltern? Das Wichtigste: die Mütterrente III (mehr Rente für vor 1992 geborene Kinder, beschlossen), das neue Altersvorsorgedepot und die geplante Frühstartrente für Enkel, eine Steuerreform mit höheren Freibeträgen (Gesetzentwurf), die Rentenerhöhung zum 1. Juli (Prognose) und die antragslose Auszahlung des Kindergeldes. Die Details und den jeweiligen Stand findest Du unten.

Jürgen Busch, Autor von grossvater.de – Schwarzweiß-Porträt mit gefalteten Händen

Beitrag von Jürgen Busch
AKTUALISIERT AM 24.07.2026 · 6 MIN. LESEZEIT · Kategorie: Finanzen · Newsletter anmelden
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Hinweis: Diese Seite gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen weiter — sie ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Rentenberatung. Alle Angaben nach dem Stand 2. September 2026, Änderungen vorbehalten.

📈 Rentenerhöhung 2027: Prognose 4,4 % zum 1. Juli

Kurz gesagt: Nach der Frühjahrsfinanzschätzung der Deutschen Rentenversicherung (Mai 2026) steigen die Renten zum 1. Juli 2027 voraussichtlich um 4,4 %. Der Rentenwert würde von 42,52 € auf rund 44,39 € klettern. Beschlossen ist das noch nicht: Festgelegt wird die Erhöhung erst im Frühjahr 2027, wenn die Lohnentwicklung des Jahres 2026 feststeht. → Alle Details, Zeitplan und Steuerfalle: Rentenerhöhung 2027

Was das für Dich heißt, zeigt die Tabelle — Bruttobeträge, bevor Kranken- und Pflegeversicherung und gegebenenfalls Steuern abgehen:

Deine Rente heute (brutto) Plus im Monat Rente ab Juli 2027
1.000 € + 44 € 1.044 €
1.200 € + 53 € 1.253 €
1.500 € + 66 € 1.566 €
1.800 € + 79 € 1.879 €
2.000 € + 88 € 2.088 €

Zur Einordnung die Erhöhungen der letzten Jahre — seit 2024 gilt ein einheitlicher Wert für Ost und West:

Zum 1. Juli Erhöhung Rentenwert danach
2022 5,35 % West / 6,12 % Ost 36,02 € / 35,52 €
2023 4,39 % West / 5,86 % Ost 37,60 €
2024 4,57 % 39,32 €
2025 3,74 % 40,79 €
2026 4,24 % 42,52 €
2027 (Prognose) 4,4 % ca. 44,39 €

Der Haken für manche: Jede Erhöhung kann Rentner über den Grundfreibetrag heben (2026: 12.348 € für Alleinstehende) — dann wird eine Steuererklärung fällig. Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 % der Rente steuerpflichtig, bei Beginn 2027 84,5 %. Für 2028 und 2029 erwartet die Rentenversicherung kleinere Schritte von 2,3 % und 2,8 %.

Quellen: Deutsche Rentenversicherung Bund, Frühjahrsfinanzschätzung 2026 (Mai 2026) und Pressemeldungen zur Rentenanpassung 2023, 2025 und 2026; Rentenversicherungsbericht 2025 der Bundesregierung (Nov. 2025, damals 4,75 % erwartet); § 255e SGB VI (Haltelinie 48 % bis 1. Juli 2031). Zahlen geprüft am 02.09.2026.

📅 Die Änderungen 2027 auf einen Blick

Was ändert sich Wen betrifft es Ab wann Stand
Mütterrente III — mehr Rente für vor 1992 geborene Kinder Großeltern (Mütter & Väter) 1.1.2027 (Auszahlung 2028) ✅ beschlossen
Rentenerhöhung zum 1. Juli alle Rentner 1.7.2027 🔶 Prognose
Steuerreform — Grundfreibetrag 12.564 €, Kindergeld 267 € alle Steuerzahler 1.1.2027 🟠 Entwurf
Altersvorsorgedepot — löst Riester ab Erwachsene / Enkel ab 18 1.1.2027 ✅ beschlossen
Frühstartrente — 10 € im Monat für Kinder Enkel 6–18 (Großeltern dürfen aufstocken) 1.1.2027 🟠 Entwurf
Kindergeld — antragslose Auszahlung Eltern der Enkel ab März / Nov. 2027 🔶 geplant

✅ beschlossen = Gesetz · 🔶 geplant / Prognose = angekündigt, noch nicht final · 🟠 Entwurf = Gesetzentwurf liegt vor, Bundestag und Bundesrat stehen aus

👴 Für Euch als Großeltern & Rentner

Mütterrente III — mehr Rente für vor 1992 geborene Kinder ✅

Das ist für viele von uns die wichtigste Neuerung — und sie ist bereits beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 werden Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder besser angerechnet: künftig 3,0 statt bisher 2,5 Rentenpunkte pro Kind. Das bringt beim heutigen Rentenwert rund 21 Euro mehr Rente pro Kind und Monat. Wichtig: Es profitieren Mütter und Väter, ebenso Adoptiv- und Stiefeltern.

Einen Antrag müsst Ihr in der Regel nicht stellen — vorausgesetzt, die Erziehungszeiten sind in Eurem Rentenkonto korrekt gespeichert. Ein Wermutstropfen: Wegen der Umstellung bei rund zehn Millionen Rentenkonten beginnt die Auszahlung erst 2028; der Betrag für 2027 wird dann rückwirkend nachgezahlt.

👴 Opas Tipp: Prüft bei Gelegenheit in Eurer Renteninformation, ob alle Kindererziehungszeiten eingetragen sind. Fehlt etwas, lohnt sich ein Kontenklärungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung — sonst kommt die Mütterrente III womöglich nicht automatisch an.

Rentenerhöhung zum 1. Juli 2027 🔶

Wie jedes Jahr wird die Rente zum 1. Juli angepasst. Für 2027 ist das noch eine Prognose — Modellrechnungen gehen von etwa 3 bis 4 Prozent mehr aus, der genaue Wert steht erst im Frühjahr 2027 fest. Bei 1.500 Euro Monatsrente wären das grob 50 bis 60 Euro mehr. Das gesetzlich garantierte Rentenniveau bleibt bei mindestens 48 Prozent (bis 2031), der Beitragssatz steigt voraussichtlich leicht von 18,6 auf rund 19 Prozent.

Eine Kehrseite, die man kennen sollte: Weil die Renten mehrere Jahre kräftig steigen, rutschen immer mehr Rentner in die Steuerpflicht. Ob Ihr betroffen seid, hängt vom Rentenbeginn und Euren übrigen Einkünften ab.

Steuerreform 2027 🟠

Seit dem 18. August 2026 liegt der Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 des Finanzministeriums vor; beschlossen werden soll er noch vor dem Jahreswechsel. Die Eckpunkte: Der Grundfreibetrag steigt 2027 auf 12.564 € (2026: 12.348 €) und 2028 auf rund 12.900 €. Der Kinderfreibetrag steigt auf 10.056 €, das Kindergeld auf 267 € im Monat (2028: 272 €), der Arbeitnehmer-Pauschbetrag um 200 €. Der Spitzensteuersatz greift erst ab 70.600 € zu versteuerndem Einkommen, dafür der Reichensteuersatz von 45 % schon ab 250.000 € und ein neuer Satz von 47 % ab 280.000 €. Zwei Punkte treffen Rentner und Familien direkt: Die Pauschsteuer auf Minijobs steigt von 2 auf 5 %, und der Steuerabzug für Handwerkerleistungen sinkt von 20 auf 15 %, der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 € im Jahr. Wer eine größere Reparatur plant, sollte sie also noch 2026 bezahlen. Was Rentner sonst absetzen können, steht im Beitrag Steuererklärung für Rentner.

Aktivrente: seit 2026 in Kraft — und 2027 weiter gültig ✅

Wer nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, bekommt seit dem 1. Januar 2026 bis zu 2.000 Euro Lohn im Monat steuerfrei (§ 3 Nr. 21 EStG) — ohne Progressionsvorbehalt, aber mit Kranken- und Pflegebeiträgen. Die Regel gilt nur für sozialversicherungspflichtige Angestellte, nicht für Minijobs, Selbständige oder Frührentner; ein Enddatum gibt es nicht. Wer sie bekommt, was netto bleibt und was bei der Witwenrente zu beachten ist: Aktivrente: 2.000 Euro im Monat steuerfrei — für wen sie sich lohnt. Achtung für Witwen und Witwer: Der steuerfreie Lohn wird bei der Witwenrente trotzdem angerechnet — Freibetrag ab 1. Juli 2026: 1.122,53 Euro netto (Witwenrente: Höhe, Freibetrag, Anrechnung).

Rente mit 63: Abschaffung der abschlagsfreien Variante angekündigt 🟠

Die Rentenkommission hat im Sommer 2026 empfohlen, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren abzuschaffen; die Bundesregierung will das umsetzen. Ein Gesetz gibt es noch nicht, und wegen des Vertrauensschutzes ist mit einer Übergangsfrist zu rechnen — betroffen wären voraussichtlich Jahrgänge ab Ende der 1960er. Die Rente mit Abschlägen nach 35 Jahren bleibt. Tabelle nach Jahrgang, Abschläge und Ausgleichszahlung: Rente mit 63.

🧒 Für die Enkelkinder

Frühstartrente — und wo Großeltern helfen können 🟠

Vom Jahr 2027 an soll jedes Kind von 6 bis 18 Jahren zehn Euro im Monat vom Staat für die eigene Altersvorsorge bekommen — angelegt in einem Vorsorgedepot am Kapitalmarkt. Das Beste für uns: Großeltern dürfen ausdrücklich aufstocken, bis zu 6.840 Euro pro Kind und Jahr. Der Haken: Die staatlichen 10 Euro samt Erträgen sind bis 65 gebunden — nur die eigenen Zuzahlungen bleiben entnehmbar. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen; Bundestag und Bundesrat beraten ihn im Herbst. Zuerst dabei sind die Jahrgänge 2020 und 2021.

Alle Einzelheiten — und warum die Frühstartrente ein Zusatz und kein Ersatz fürs normale Sparen ist — stehen im ausführlichen Ratgeber Frühstartrente: So können Großeltern die Enkel fördern. Wie Ihr flexibel und für nähere Ziele spart, zeigt Sparen für Enkelkinder.

Neues Altersvorsorgedepot ✅

Ebenfalls zum 1. Januar 2027 startet das Altersvorsorgedepot — es ist bereits beschlossen und löst nach und nach die Riester-Rente ab. In dieses Depot wandert später auch das Guthaben aus der Frühstartrente, wenn das Enkelkind 18 wird. Für die Enkel-Generation ist das der neue Standardweg der privaten Altersvorsorge.

👨‍👩‍👧 Für die Eltern der Enkel

Kindergeld: gleiche Höhe, aber automatisch 🔶

Beim Betrag ändert sich nichts: Das Kindergeld bleibt 2027 bei 259 Euro pro Kind und Monat, eine Erhöhung ist nicht beschlossen. Neu ist aber das Verfahren — das Kindergeld soll künftig ohne Antrag ausgezahlt werden: ab März 2027 zunächst für Neugeborene in Familien, die schon Kindergeld beziehen, ab November 2027 dann auch beim ersten Kind. Für Eure Kinder als frischgebackene Eltern ist das eine echte Erleichterung.

Voraussetzung bleibt, dass ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland lebt und hier arbeitet und dem Finanzamt eine gültige Bankverbindung vorliegt.

❓ Häufige Fragen zu den Änderungen 2027

Bekomme ich die Mütterrente III automatisch?

In der Regel ja — sofern die Erziehungszeiten für Deine vor 1992 geborenen Kinder im Rentenkonto korrekt gespeichert sind, musst Du keinen Antrag stellen. Die Auszahlung beginnt allerdings erst 2028, für 2027 wird rückwirkend nachgezahlt. Fehlen Erziehungszeiten im Konto, hilft ein Kontenklärungsantrag.

Wie viel Kindergeld gibt es 2027?

Das Kindergeld bleibt 2027 bei 259 Euro pro Kind und Monat. Eine Erhöhung ist nicht beschlossen. Neu ist, dass es künftig ohne Antrag automatisch ausgezahlt werden soll — schrittweise ab März und November 2027.

Können Großeltern die Enkel bei der neuen Frühstartrente unterstützen?

Ja. Nach dem Gesetzentwurf dürfen neben den Eltern ausdrücklich auch Großeltern in das Vorsorgedepot des Kindes einzahlen — bis zu 6.840 Euro pro Kind und Jahr, zusätzlich zu den zehn Euro des Staates. Das Geld ist allerdings fest für die Altersvorsorge gebunden. Mehr dazu im Ratgeber zur Frühstartrente.

Sind alle diese Änderungen schon sicher?

Nein. Beschlossen sind die Mütterrente III und das Altersvorsorgedepot. Die Frühstartrente hat das Kabinett am 12. August 2026 beschlossen, die Steuerreform liegt seit dem 18. August 2026 als Gesetzentwurf vor — beide müssen noch durch Bundestag und Bundesrat —, und die Höhe der Rentenerhöhung 2027 ist noch eine Prognose. Diese Seite gibt den Stand vom 2. September 2026 wieder und wird aktualisiert, sobald sich etwas ändert.

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Autor dieses Beitrages: Jürgen Busch · Themenschwerpunkt: Finanzen · Zuletzt überprüft am 24.07.2026

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