Oma und Opa sehen sich am Küchentisch die anstehenden Neuerungen an — Rente, Kindergeld und Steuer

Mütterrente, Frühstartrente für die Enkel, Kindergeld, Steuern, Rentenerhöhung — im Jahr 2027 kommt für Familien und Großeltern eine ganze Reihe von Neuerungen. Manche sind schon beschlossen, andere noch geplant. Ich habe für Euch zusammengetragen, was sich 2027 ändert — sortiert danach, wen es betrifft, und ehrlich gekennzeichnet, was sicher ist und was noch wackelt.

⚠️ Stand: Juli 2026. Einige Punkte sind bereits Gesetz, andere stehen erst als Entwurf oder Prognose fest und können sich noch ändern. Ich halte diese Übersicht aktuell — den jeweiligen Stand findest Du in der letzten Spalte der Tabelle und in jedem Abschnitt.

Was ändert sich 2027 für Familien und Großeltern? Das Wichtigste: die Mütterrente III (mehr Rente für vor 1992 geborene Kinder, beschlossen), das neue Altersvorsorgedepot und die geplante Frühstartrente für Enkel, eine Steuerreform mit höheren Freibeträgen (geplant), die Rentenerhöhung zum 1. Juli (Prognose) und die antragslose Auszahlung des Kindergeldes. Die Details und den jeweiligen Stand findest Du unten.

Opa Jürgen Busch, Autor von grossvater.de

Beitrag von Jürgen Busch · AKTUALISIERT AM 24.07.2026 · Finanzen
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Hinweis: Diese Seite gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen weiter — sie ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Rentenberatung. Alle Angaben nach dem Stand Juli 2026, Änderungen vorbehalten.

📅 Die Änderungen 2027 auf einen Blick

Was ändert sich Wen betrifft es Ab wann Stand
Mütterrente III — mehr Rente für vor 1992 geborene Kinder Großeltern (Mütter & Väter) 1.1.2027 (Auszahlung 2028) ✅ beschlossen
Rentenerhöhung zum 1. Juli alle Rentner 1.7.2027 🔶 Prognose
Steuerreform — höhere Freibeträge alle Steuerzahler 1.1.2027 🔶 geplant
Altersvorsorgedepot — löst Riester ab Erwachsene / Enkel ab 18 1.1.2027 ✅ beschlossen
Frühstartrente — 10 € im Monat für Kinder Enkel 6–18 (Großeltern dürfen aufstocken) 1.1.2027 🟠 Entwurf
Kindergeld — antragslose Auszahlung Eltern der Enkel ab März / Nov. 2027 🔶 geplant

✅ beschlossen = Gesetz · 🔶 geplant / Prognose = angekündigt, noch nicht final · 🟠 Entwurf = liegt als Referentenentwurf vor

👴 Für Euch als Großeltern & Rentner

Mütterrente III — mehr Rente für vor 1992 geborene Kinder ✅

Das ist für viele von uns die wichtigste Neuerung — und sie ist bereits beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 werden Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder besser angerechnet: künftig 3,0 statt bisher 2,5 Rentenpunkte pro Kind. Das bringt beim heutigen Rentenwert rund 21 Euro mehr Rente pro Kind und Monat. Wichtig: Es profitieren Mütter und Väter, ebenso Adoptiv- und Stiefeltern.

Einen Antrag müsst Ihr in der Regel nicht stellen — vorausgesetzt, die Erziehungszeiten sind in Eurem Rentenkonto korrekt gespeichert. Ein Wermutstropfen: Wegen der Umstellung bei rund zehn Millionen Rentenkonten beginnt die Auszahlung erst 2028; der Betrag für 2027 wird dann rückwirkend nachgezahlt.

👴 Opas Tipp: Prüft bei Gelegenheit in Eurer Renteninformation, ob alle Kindererziehungszeiten eingetragen sind. Fehlt etwas, lohnt sich ein Kontenklärungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung — sonst kommt die Mütterrente III womöglich nicht automatisch an.

Rentenerhöhung zum 1. Juli 2027 🔶

Wie jedes Jahr wird die Rente zum 1. Juli angepasst. Für 2027 ist das noch eine Prognose — Modellrechnungen gehen von etwa 3 bis 4 Prozent mehr aus, der genaue Wert steht erst im Frühjahr 2027 fest. Bei 1.500 Euro Monatsrente wären das grob 50 bis 60 Euro mehr. Das gesetzlich garantierte Rentenniveau bleibt bei mindestens 48 Prozent (bis 2031), der Beitragssatz steigt voraussichtlich leicht von 18,6 auf rund 19 Prozent.

Eine Kehrseite, die man kennen sollte: Weil die Renten mehrere Jahre kräftig steigen, rutschen immer mehr Rentner in die Steuerpflicht. Ob Ihr betroffen seid, hängt vom Rentenbeginn und Euren übrigen Einkünften ab.

Steuerreform 2027 🔶

Noch geplant (ein Gesetz gibt es dazu bislang nicht) ist eine Steuerreform, die kleine und mittlere Einkommen entlasten soll: höherer Grundfreibetrag, höherer Kinderfreibetrag, höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag und ein etwas flacherer Steuertarif. Für sehr hohe Einkommen soll der Reichensteuersatz früher greifen. Auch im Gespräch: eine höhere Pauschsteuer auf Minijobs und ein etwas geringerer Steuerabzug für Handwerkerleistungen. Was davon kommt, entscheidet sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens.

🧒 Für die Enkelkinder

Frühstartrente — und wo Großeltern helfen können 🟠

Vom Jahr 2027 an soll jedes Kind von 6 bis 18 Jahren zehn Euro im Monat vom Staat für die eigene Altersvorsorge bekommen — angelegt in einem Vorsorgedepot am Kapitalmarkt. Das Beste für uns: Großeltern dürfen ausdrücklich aufstocken, bis zu 6.840 Euro pro Kind und Jahr. Der Haken: Das Geld ist fest für die Rente gebunden. Noch ist die Frühstartrente allerdings nur ein Referentenentwurf.

Alle Einzelheiten — und warum die Frühstartrente ein Zusatz und kein Ersatz fürs normale Sparen ist — stehen im ausführlichen Ratgeber Frühstartrente: So können Großeltern die Enkel fördern. Wie Ihr flexibel und für nähere Ziele spart, zeigt Sparen für Enkelkinder.

Neues Altersvorsorgedepot ✅

Ebenfalls zum 1. Januar 2027 startet das Altersvorsorgedepot — es ist bereits beschlossen und löst nach und nach die Riester-Rente ab. In dieses Depot wandert später auch das Guthaben aus der Frühstartrente, wenn das Enkelkind 18 wird. Für die Enkel-Generation ist das der neue Standardweg der privaten Altersvorsorge.

👨‍👩‍👧 Für die Eltern der Enkel

Kindergeld: gleiche Höhe, aber automatisch 🔶

Beim Betrag ändert sich nichts: Das Kindergeld bleibt 2027 bei 259 Euro pro Kind und Monat, eine Erhöhung ist nicht beschlossen. Neu ist aber das Verfahren — das Kindergeld soll künftig ohne Antrag ausgezahlt werden: ab März 2027 zunächst für Neugeborene in Familien, die schon Kindergeld beziehen, ab November 2027 dann auch beim ersten Kind. Für Eure Kinder als frischgebackene Eltern ist das eine echte Erleichterung.

Voraussetzung bleibt, dass ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland lebt und hier arbeitet und dem Finanzamt eine gültige Bankverbindung vorliegt.

❓ Häufige Fragen zu den Änderungen 2027

Bekomme ich die Mütterrente III automatisch?

In der Regel ja — sofern die Erziehungszeiten für Deine vor 1992 geborenen Kinder im Rentenkonto korrekt gespeichert sind, musst Du keinen Antrag stellen. Die Auszahlung beginnt allerdings erst 2028, für 2027 wird rückwirkend nachgezahlt. Fehlen Erziehungszeiten im Konto, hilft ein Kontenklärungsantrag.

Wie viel Kindergeld gibt es 2027?

Das Kindergeld bleibt 2027 bei 259 Euro pro Kind und Monat. Eine Erhöhung ist nicht beschlossen. Neu ist, dass es künftig ohne Antrag automatisch ausgezahlt werden soll — schrittweise ab März und November 2027.

Können Großeltern die Enkel bei der neuen Frühstartrente unterstützen?

Ja. Nach dem Gesetzentwurf dürfen neben den Eltern ausdrücklich auch Großeltern in das Vorsorgedepot des Kindes einzahlen — bis zu 6.840 Euro pro Kind und Jahr, zusätzlich zu den zehn Euro des Staates. Das Geld ist allerdings fest für die Altersvorsorge gebunden. Mehr dazu im Ratgeber zur Frühstartrente.

Sind alle diese Änderungen schon sicher?

Nein. Beschlossen sind die Mütterrente III und das Altersvorsorgedepot. Die Frühstartrente liegt als Referentenentwurf vor, die Steuerreform ist angekündigt, und die Höhe der Rentenerhöhung 2027 ist noch eine Prognose. Diese Seite gibt den Stand Juli 2026 wieder und wird aktualisiert, sobald sich etwas ändert.

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Autor dieses Beitrages: Jürgen Busch · Themenschwerpunkt: Finanzen · Zuletzt überprüft am 24.07.2026

Haftungsausschluss

Die Inhalte dieser Seite habe ich mit großer Sorgfalt und nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie geben allgemeine Informationen und persönliche Erfahrungen wieder und ersetzen keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Steuerliche Freibeträge, Gesetze und Fördermöglichkeiten ändern sich zudem laufend – trotz sorgfältiger Recherche kann ich daher keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen.