
Symbolbild, mit KI erstellt — keine realen Personen. Ein Depot für das Enkelkind: Die Eltern eröffnen es, Oma und Opa füllen es.
Ein Junior-Depot ist ein Wertpapierdepot auf den Namen des Kindes — eröffnet und verwaltet von den Eltern, befüllt von wem auch immer möchte. Für uns Großeltern ist es die einfachste Art, den Enkeln über viele Jahre etwas aufzubauen, das mehr bringt als das Sparbuch. Aber es hat Regeln, die man vorher kennen sollte: Wir können es nicht selbst eröffnen, das Geld gehört vom ersten Euro an dem Kind, und mit 18 bestimmt das Enkelkind allein darüber. Hier erkläre ich, wie das Junior-Depot funktioniert, worauf es beim Vergleich der Anbieter wirklich ankommt — und wie Oma und Opa am besten mitmachen.
Hinweis: Diese Seite gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen weiter — sie ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Konditionen der Anbieter mit Stand 2. September 2026, Änderungen vorbehalten.
Kurz gesagt: Junior-Depot = Depot des Kindes, Eltern verwalten, Großeltern zahlen per Dauerauftrag ein. Bei den großen Direktbanken kostet die Depotführung nichts, ETF-Sparpläne gibt es ab 1 bis 10 Euro im Monat. Entscheidend sind drei Fragen: Was kostet der Sparplan dauerhaft, können Dritte einzahlen, und was passiert mit 18? Wer das Geld lieber in der Hand behalten will, spart stattdessen auf eigenen Namen — die Abwägung steht unten.
📋 Inhalt dieser Seite
Können Großeltern ein Junior-Depot eröffnen?
Die Alternative: Depot auf eigenen Namen
Steuern, Familienversicherung, BAföG
Worauf es beim Vergleich ankommt
Junior-Depots im Vergleich: die Tabelle
So gehen Oma und Opa vor
Was daraus werden kann: das Rechenbeispiel
Die Haken — ehrlich aufgezählt
Häufige Fragen
Was ein Junior-Depot ist — und wem das Geld gehört
Ein Junior-Depot (auch Kinderdepot oder Minderjährigendepot) ist ein ganz normales Wertpapierdepot mit Verrechnungskonto — nur dass der Inhaber ein Kind ist. Weil Minderjährige keine Verträge schließen dürfen, eröffnen es die gesetzlichen Vertreter, also in der Regel beide Elternteile gemeinsam. Sie legen an, sie richten Sparpläne ein, sie sehen die Umsätze. Aber sie tun das treuhänderisch: Das Vermögen gehört dem Kind, und die Eltern dürfen es nicht für eigene Zwecke verwenden (§ 1638 ff. BGB).
Mit dem 18. Geburtstag endet die Verwaltung durch die Eltern automatisch. Das Kind bekommt die Zugangsdaten, der Elternzugriff wird gelöscht, und das Depot läuft als gewöhnliches Depot weiter — oder das inzwischen erwachsene Enkelkind verkauft alles und kauft ein Auto. Das ist kein Konstruktionsfehler, sondern der Kern der Sache: Ein Junior-Depot ist eine Schenkung auf Raten. Wer damit nicht leben kann, braucht die Alternative weiter unten.
Können Großeltern ein Junior-Depot eröffnen?
Nein — und das ist der Punkt, an dem viele von uns zum ersten Mal stutzen. Eröffnen dürfen nur die Sorgeberechtigten. Oma und Opa können aber auf drei Wegen mitmachen:
- Überweisung auf das Verrechnungskonto. Der einfachste Weg. Die Eltern nennen Euch die IBAN des Junior-Depots, Ihr richtet einen Dauerauftrag ein — 25, 50 oder 100 Euro im Monat, Verwendungszweck „Geschenk von Oma und Opa“. Die Eltern legen das Geld über den Sparplan an. Consorsbank und comdirect sagen ausdrücklich, dass jede Person einzahlen darf, verwandt oder nicht.
- Vollmacht. Manche Banken (etwa die Consorsbank) erlauben den Eltern, Großeltern eine Vollmacht für das Junior-Depot zu erteilen. Dann könnt Ihr selbst Sparpläne einrichten und Bestände sehen. Das setzt Vertrauen in beide Richtungen voraus — und endet ebenfalls mit dem 18. Geburtstag.
- Geldgeschenk an die Eltern mit Zweckbindung. Ihr überweist auf das Konto der Eltern, die es ins Depot einzahlen. Rechtlich ist das die schwächste Variante, weil das Geld einen Umweg über fremdes Vermögen nimmt. Im Zweifel lieber direkt auf das Verrechnungskonto des Kindes.
Steuerlich sind Eure Einzahlungen Schenkungen an das Enkelkind. Der Freibetrag liegt bei 200.000 Euro je Großelternteil in zehn Jahren — bei 50 Euro im Monat also unerreichbar. Wer größere Summen einzahlt, führt eine kurze Liste (Datum, Betrag), damit später niemand rätseln muss. Die Regeln stehen im Beitrag Schenkung an Enkel: Freibetrag und Regeln.
Die Alternative: Depot auf eigenen Namen
Viele Großeltern wollen für die Enkel sparen, das Geld aber bis zum richtigen Moment in der eigenen Hand behalten — weil sie nicht wissen, wie das Kind mit 18 tickt, weil die Ehe der Eltern wackelt oder schlicht, weil sie im Pflegefall selbst darauf zugreifen können wollen. Dann ist das Junior-Depot das falsche Werkzeug. Die Alternative: ein eigenes Depot oder Unterdepot auf Euren Namen, gedanklich für das Enkelkind reserviert.
| Junior-Depot (auf den Namen des Kindes) | Depot auf eigenen Namen | |
|---|---|---|
| Wem gehört das Geld? | Dem Kind, sofort und unwiderruflich | Euch — bis Ihr es verschenkt oder vererbt |
| Zugriff mit 18 | Das Kind allein | Ihr bestimmt Zeitpunkt und Anlass |
| Steuern auf Erträge | Freibeträge des Kindes (1.000 € Sparerpauschbetrag, Grundfreibetrag) | Eure eigenen Freibeträge — oft schon ausgeschöpft |
| Schenkung | Jede Einzahlung sofort | Erst bei Übergabe; 10-Jahres-Frist beginnt später |
| Erbfall vor der Übergabe | Nicht betroffen — gehört schon dem Kind | Fällt in den Nachlass; Enkel erbt nur mit Testament |
| Pflegefall / Sozialamt | Nicht angreifbar (Schenkungen der letzten 10 Jahre können aber zurückgefordert werden) | Euer Vermögen — wird angerechnet |
| Wer eröffnet? | Die Eltern | Ihr selbst |
Mein Rat: Wer die Kontrolle braucht, wählt das eigene Depot — und regelt im Testament, dass es an das Enkelkind geht (wie das funktioniert, steht im Erben-Ratgeber). Wer loslassen kann und die Steuervorteile des Kindes nutzen will, nimmt das Junior-Depot. Viele machen beides: kleine Raten ins Junior-Depot, größere Beträge auf eigenen Namen.
Steuern, Familienversicherung, BAföG
- Freistellungsauftrag: Das Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr. Die Eltern stellen bei der Bank einen Freistellungsauftrag — dann bleiben Zinsen, Dividenden und Kursgewinne bis zu dieser Grenze steuerfrei. Bei einem Sparplan mit 50 Euro im Monat reicht das viele Jahre.
- NV-Bescheinigung: Wer mehr Erträge erwartet, beantragt beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Sie stellt Kapitalerträge bis zum Grundfreibetrag des Kindes (2026: 12.348 Euro) frei, gilt drei Jahre und muss der Bank vorgelegt werden.
- Familienversicherung: Kinder sind beitragsfrei bei den Eltern krankenversichert, solange ihr eigenes Einkommen unter einer Grenze bleibt (2025: 535 Euro im Monat, die Grenze steigt jährlich; gerechnet nach Abzug des Sparerpauschbetrags). Bei normalen Enkel-Depots ist das weit weg — bei sechsstelligen Beträgen mit hohen Ausschüttungen nicht mehr.
- BAföG: Eigenes Vermögen des Kindes über 15.000 Euro wird beim BAföG angerechnet. Ein gut gefülltes Junior-Depot kann die Förderung also mindern. Das ist kein Grund gegen das Sparen — aber ein Grund, es zu wissen.
Worauf es beim Vergleich ankommt
Die Werbung der Banken dreht sich um Prämien und Aktionszinsen. Für ein Depot, das 15 Jahre laufen soll, zählt anderes:
- Depotführung dauerhaft kostenlos — ohne Bedingung wie „nur mit Sparplan“ oder „nur mit Girokonto“. Bei den großen Direktbanken ist das inzwischen Standard.
- Sparplankosten nach der Aktion. „12 Monate gratis“ hilft wenig, wenn danach 1,5 Prozent jeder Rate abgehen. Prüft das Preisverzeichnis, nicht die Startseite. Ideal: dauerhaft kostenlose ETF-Sparpläne auf breite Weltindizes.
- Mindestrate und Rhythmus. Ab 1, 10 oder 25 Euro — für Großeltern mit mehreren Enkeln macht das einen Unterschied.
- Eröffnung. Müssen beide Eltern zur Videolegitimation, geht Post-Ident, wird die Geburtsurkunde als Scan akzeptiert? Bei getrennten Eltern: Wie geht die Bank mit gemeinsamem Sorgerecht um?
- Einzahlung durch Dritte. Steht ausdrücklich dabei, dass Großeltern überweisen dürfen? Gibt es eine Vollmachtslösung?
- Was mit 18 passiert. Automatische Umwandlung in ein normales Depot, ein Jugend-Depot mit Sonderkonditionen — oder Gebühren, sobald das Kind erwachsen ist?
- Sitz und Einlagensicherung. Das Verrechnungskonto liegt oft monatelang mit Geld gefüllt. Deutsche Einlagensicherung ist für Kindergeld die beruhigendere Wahl.
Junior-Depots im Vergleich: die Tabelle
Die folgenden Angaben habe ich am 2. September 2026 direkt von den Produktseiten der Anbieter übernommen — nicht aus Vergleichsportalen. Aktionen sind befristet und ändern sich oft; was „laut Anbieter“ heißt, steht so auf deren Seite. Prüft vor der Eröffnung das aktuelle Preisverzeichnis.
| Consorsbank Junior-Depot | comdirect Junior Depot | ING Direkt-Depot Junior | |
|---|---|---|---|
| Depotführung | kostenlos | kostenlos | kostenlos |
| ETF-Sparplan | 0 % Gebühr (zzgl. Spreads) | 1,5 % der Rate; ausgewählte ETF-Specials kostenlos | laut Anbieter „dauerhaft vergünstigt“, Satz im Preisverzeichnis |
| Sparplan ab | k. A. auf der Produktseite | 1 € | 1 € |
| Einzelorder | 0,95 € für 5 Jahre ab Eröffnung (Aktion, ausgewählte Handelsplätze) | 4,90 € + 0,25 %, mind. 9,90 € | k. A. auf der Produktseite |
| Zinsen auf Guthaben | Tagesgeld 3,60 % für 5 Monate (Aktion) | keine Verzinsung | Extra-Konto Junior 3,20 % für 4 Monate (Aktion) |
| Eröffnung | Antrag ausgedruckt, Unterschrift aller Sorgeberechtigten, Geburtsurkunde als Kopie | E-Ident, VideoIdent oder PostIdent; Unterlagen per App | alle Sorgeberechtigten legitimieren sich, Vertrag unterschrieben einreichen |
| Großeltern einzahlen? | ja — Überweisung oder Vollmacht (ausdrücklich) | ja — „jede Person, ob verwandt oder nicht“ | nicht auf der Seite erwähnt |
| Mit 18 | Kind erhält Zugriff, Elternzugriff wird gelöscht | Kind erhält Verfügung; Eröffnung ab 8 Wochen vor dem 18. nicht mehr möglich | Wechsel ins „Depot Young“ (Order ab 1,90 € bis 28) |
| Aktion | siehe Order/Tagesgeld | 100 € Prämie bei Sparplan (bis 31.08.2026 verlängert, Verlängerung prüfen) | keine genannt |
Daneben gibt es Kinderdepots bei den jüngeren Anbietern — Scalable Capital, Trade Republic, finanzen.net zero, Traders Place — meist mit Sparplänen ab 1 Euro und ohne Ordergebühr, dafür reine App-Lösungen, bei denen oft beide Eltern selbst Kunde sein müssen. Für Familien, in denen die Eltern ohnehin dort sind, eine gute Wahl; wer als Großeltern per Vollmacht mitschauen will, ist bei den klassischen Direktbanken meist besser aufgehoben.
So gehen Oma und Opa vor
- 1. Mit den Eltern sprechen — zuerst. Ohne sie geht nichts. Klärt, ob sie ein Junior-Depot wollen, wer es eröffnet und ob Ihr Einblick bekommen sollt.
- 2. Eltern eröffnen, Ihr bekommt die IBAN. Die Bank fragt nach Geburtsurkunde und Legitimation beider Sorgeberechtigten; das dauert je nach Anbieter ein paar Tage bis zwei Wochen.
- 3. Dauerauftrag einrichten. Fester Betrag, fester Tag, Verwendungszweck „Geschenk Oma/Opa“. Die Eltern richten einen Sparplan in gleicher Höhe ein — sonst liegt Euer Geld unverzinst auf dem Verrechnungskonto.
- 4. Ein ETF genügt. Ein breit gestreuter Welt-Index (MSCI World oder FTSE All-World, thesaurierend) reicht für 15 Jahre völlig. Keine Einzelaktien, keine Themenfonds, kein Hin und Her.
- 5. Einmal im Jahr hinschauen — nicht öfter. Zum Geburtstag den Stand anschauen, vielleicht die Rate anpassen. Kursrückgänge aussitzen, das ist der ganze Trick.
- 6. Alle Enkel gleich behandeln — oder Unterschiede offen erklären. Und: Eure eigene Vorsorge geht vor, auch im Pflegefall.
Was daraus werden kann: das Rechenbeispiel
Angenommen wird eine Rendite von 6 Prozent im Jahr — der langjährige Durchschnitt breiter Aktienmärkte, keine Garantie für die Zukunft. Laufzeit: von der Geburt bis zum 18. Geburtstag, Kosten und Steuern nicht berücksichtigt.
| Monatlich von Oma und Opa | Eingezahlt in 18 Jahren | Wert mit 18 (6 % p. a., gerundet) |
|---|---|---|
| 25 € | 5.400 € | rund 9.700 € |
| 50 € | 10.800 € | rund 19.400 € |
| 100 € | 21.600 € | rund 38.800 € |
| 200 € | 43.200 € | rund 77.500 € |
Zum Vergleich: Auf dem Sparbuch wären aus 50 Euro im Monat bei 1 Prozent Zinsen rund 11.800 Euro geworden. Der Unterschied ist nicht das Glück am Aktienmarkt, sondern die Zeit — achtzehn Jahre, in denen die Erträge selbst Erträge bringen. Was das flexible Gegenstück für Führerschein und Ausbildung angeht, hilft der Beitrag Sparen für Enkelkinder: Sparbuch, Tagesgeld oder ETF.
Die Haken — ehrlich aufgezählt
- Kurse schwanken. Es wird Jahre geben, in denen das Depot weniger wert ist als das Eingezahlte. Wer das nicht aushält oder das Geld in drei Jahren braucht, nimmt Tagesgeld.
- Das Geld ist weg — für Euch. Zurückholen geht nicht, auch nicht, wenn Ihr es später selbst braucht. Und mit 18 entscheidet allein das Enkelkind, ob es studiert oder ein Motorrad kauft.
- Die Eltern haben die Hand drauf. Sie dürfen das Geld zwar nicht für sich verwenden, aber sie entscheiden über die Anlage. Streit in der Familie kann ein Junior-Depot nicht lösen — nur sichtbar machen.
- Vermögen des Kindes zählt. Beim BAföG, bei der Familienversicherung, in seltenen Fällen beim Unterhalt. Bei normalen Beträgen unproblematisch, bei großen nicht.
- Aktionen sind Aktionen. Prämien und Aktionszinsen sind nett, aber kein Grund für eine Bank, bei der der Sparplan danach teuer wird.
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❓ Häufige Fragen
Können Großeltern ein Junior-Depot für das Enkelkind eröffnen?
Nein. Eröffnen dürfen nur die gesetzlichen Vertreter, also in der Regel beide Eltern. Großeltern können aber per Dauerauftrag auf das Verrechnungskonto einzahlen — bei Consorsbank und comdirect ausdrücklich erlaubt — oder sich von den Eltern eine Vollmacht geben lassen, wo die Bank das anbietet.
Wem gehört das Geld im Junior-Depot?
Dem Kind, vom ersten Euro an. Die Eltern verwalten es nur treuhänderisch und dürfen es nicht für sich verwenden. Mit dem 18. Geburtstag übernimmt das Kind das Depot allein. Wer das Geld in der eigenen Hand behalten will, spart stattdessen auf eigenen Namen.
Was kostet ein Junior-Depot?
Bei Consorsbank, comdirect und ING ist die Depotführung kostenlos. Unterschiede gibt es bei den Sparplankosten: Die Consorsbank verlangt für ETF-Sparpläne 0 Prozent, comdirect 1,5 Prozent der Rate (ausgewählte ETFs kostenlos), die ING nennt ihre ETF-Sparpläne „dauerhaft vergünstigt“. Stand 2. September 2026, Preisverzeichnis prüfen.
Junior-Depot oder Tagesgeld für das Enkelkind?
Beides — für verschiedene Zwecke. Das Junior-Depot mit ETF-Sparplan für den langen Horizont bis 18 und darüber hinaus; ein Tagesgeldkonto für alles, was in den nächsten fünf Jahren gebraucht wird. Wer nur eines will und das Geld länger als zehn Jahre nicht anfasst, fährt mit dem Depot meist besser.
Sind Einzahlungen von Oma und Opa ins Junior-Depot steuerpflichtig?
Es sind Schenkungen, aber der Freibetrag liegt bei 200.000 Euro je Großelternteil in zehn Jahren. Bei Sparraten bleibt das ohne Folgen. Die Erträge im Depot gehören dem Kind und bleiben mit Freistellungsauftrag bis 1.000 Euro im Jahr steuerfrei, mit NV-Bescheinigung sogar bis zum Grundfreibetrag.
Was passiert mit dem Junior-Depot, wenn das Kind 18 wird?
Die Eltern verlieren den Zugriff, das Kind bekommt eigene Zugangsdaten und kann frei verfügen. Bei den meisten Banken läuft das Depot einfach weiter; die ING führt es als „Depot Young“ mit Sonderkonditionen bis 28 fort. Ein Verkauf ist jederzeit möglich — auch gegen den Willen der Großeltern.
Quellen und Stand
Produktseiten der Anbieter, abgerufen am 02.09.2026: Consorsbank (Junior-Depot), comdirect (Junior Depot), ING (Direkt-Depot Junior) · §§ 1626, 1638–1642 BGB (Vermögenssorge der Eltern) · § 16 ErbStG (Freibetrag Enkel 200.000 €) · § 20 Abs. 9 EStG (Sparerpauschbetrag 1.000 €) · § 32a EStG (Grundfreibetrag 2026: 12.348 €) · § 10 SGB V (Familienversicherung) · § 29 BAföG (Vermögensfreibetrag 15.000 €) · Rechenbeispiel: eigene Berechnung, 6 % p. a., monatliche Einzahlung, ohne Kosten und Steuern. Zahlen geprüft am 02.09.2026.
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