
Symbolbild, mit KI erstellt — keine realen Personen. Das Gespräch, das die meisten Familien aufschieben: Wer soll für mich entscheiden, wenn ich es nicht mehr kann?
Wenn Du nach einem Schlaganfall im Krankenhaus liegst und nicht mehr ansprechbar bist — wer darf dann für Dich entscheiden? Die meisten glauben: mein Ehepartner, meine Kinder, automatisch. Das stimmt nur zu einem kleinen Teil. Ohne Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer, und das kann, muss aber nicht die eigene Familie sein. Die Vorsorgevollmacht ist das Dokument, mit dem Du das selbst regelst: wer, wofür, ab wann. Hier erkläre ich, was sie kann, wie sie aussehen muss, was sie kostet, wo man sie hinterlegt — und warum sie für Großeltern das wichtigste Blatt Papier nach dem Testament ist.
Hinweis: Diese Seite gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen weiter — sie ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Angaben nach dem Betreuungsrecht (BGB, BtOG) und dem Formular des Bundesjustizministeriums, Stand September 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Kurz gesagt: Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmst Du eine Person Deines Vertrauens, die für Dich handelt, wenn Du es nicht mehr kannst — bei Gesundheit, Wohnen, Behörden, Post, Bankgeschäften. Ohne sie entscheidet das Gericht über einen Betreuer; das Ehegatten-Notvertretungsrecht gilt nur für Gesundheitsfragen und nur sechs Monate. Schriftlich, unterschrieben, möglichst mit dem amtlichen Formular des Bundesjustizministeriums; für Immobilien und Kredite notariell beurkundet; im Zentralen Vorsorgeregister eintragen (einmalig rund 20 Euro). Dazu gehören Patientenverfügung und Betreuungsverfügung als Ergänzung.
📋 Inhalt dieser Seite
Was die Vorsorgevollmacht regelt
Wen bevollmächtigen — und wie viele
Form, Notar und Bank: Was wirklich nötig ist
Was hineingehört: die Bausteine
Hinterlegen: das Zentrale Vorsorgeregister
Patientenverfügung und Betreuungsverfügung: das Trio
Für Oma und Opa: das Familiengespräch
Häufige Fragen
Was passiert ohne Vollmacht — und was der Ehepartner darf
Kann ein Erwachsener seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln — nach Unfall, Schlaganfall, bei Demenz —, darf niemand automatisch für ihn handeln. Weder die Ehefrau noch die Kinder dürfen den Mietvertrag kündigen, den Heimplatz unterschreiben, mit der Bank verhandeln oder eine Operation ablehnen. Das Betreuungsgericht bestellt dann einen rechtlichen Betreuer (§§ 1814 ff. BGB). Meist wird ein Angehöriger vorgeschlagen und auch bestellt — aber unter Aufsicht des Gerichts, mit jährlichen Berichten, Genehmigungspflichten und, wenn die Familie sich nicht einig ist, auch mit einem fremden Berufsbetreuer.
Das Ehegatten-Notvertretungsrecht (§ 1358 BGB, seit 2023) hilft nur begrenzt: Ehegatten dürfen sich in Gesundheitsangelegenheiten gegenseitig vertreten — Behandlungen einwilligen, Arztgespräche führen, Reha beantragen — und das nur für höchstens sechs Monate. Keine Bankgeschäfte, keine Verträge, kein Heimvertrag, nichts für unverheiratete Paare, nichts für die Kinder. Es ist eine Brücke für die ersten Wochen, kein Ersatz für die Vollmacht.
Was die Vorsorgevollmacht regelt
Mit der Vorsorgevollmacht bestimmst Du selbst, wer für Dich handelt — ohne Gericht, ohne Aufsicht, ohne Berichte. Die bevollmächtigte Person kann sofort tätig werden, wenn der Fall eintritt. Typische Bereiche, die einzeln angekreuzt werden:
- Gesundheit und Pflege: Einwilligung in Untersuchungen, Operationen, Medikamente; Einsicht in die Krankenakte; Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen — am besten in Verbindung mit einer Patientenverfügung, die sagt, was Du willst.
- Aufenthalt und Wohnen: Wohnung kündigen, Heimvertrag schließen, Umzug organisieren. Freiheitsentziehende Maßnahmen (Bettgitter, geschlossene Station) müssen ausdrücklich genannt sein und brauchen trotzdem eine gerichtliche Genehmigung.
- Behörden, Versicherungen, Post: Anträge bei Krankenkasse, Pflegekasse (Pflegegrad, Pflegegeld), Rentenversicherung, Sozialamt; Post öffnen und beantworten.
- Vermögen: Konten verwalten, Rechnungen zahlen, Verträge kündigen, Vermögen anlegen. Hier gilt die Sonderregel der Banken (unten).
- Vertretung vor Gericht und die Befugnis, Untervollmachten zu erteilen — etwa an einen Anwalt.
Die Vollmacht gilt im Außenverhältnis meist sofort, nicht erst bei Geschäftsunfähigkeit — sonst müsste die Bank jedes Mal ein ärztliches Attest verlangen. Im Innenverhältnis vereinbart man, dass die bevollmächtigte Person sie nur nutzt, wenn es nötig ist. Das setzt Vertrauen voraus; deshalb ist die Wahl der Person die eigentliche Entscheidung.
Wen bevollmächtigen — und wie viele
- Eine Person, die Du ohne Einschränkung achtest — und die praktisch in der Lage ist: nicht zu weit weg, nicht selbst gebrechlich, nicht im Streit mit dem Rest der Familie. Meist der Ehepartner plus ein Kind.
- Zwei Bevollmächtigte, jeder allein handlungsfähig. Wenn zwei nur gemeinsam handeln dürfen, blockiert der Urlaub des einen die Entscheidung. Besser: Hauptbevollmächtigter und Ersatzbevollmächtigter, oder beide einzeln mit der Bitte, sich abzustimmen.
- Enkelkinder? Ab 18 rechtlich möglich, praktisch selten sinnvoll — es sei denn, das Enkelkind ist erwachsen, in der Nähe und die Kinder fallen aus. Was nicht geht: einem Minderjährigen eine Vollmacht geben.
- Nicht den Hausarzt, nicht die Pflegekraft, nicht das Heim. Wer in Deiner Versorgung tätig ist, darf nicht bevollmächtigt werden.
- Vorher fragen. Eine Vollmacht, von der die Person nichts weiß, ist wertlos. Das Gespräch gehört dazu — auch wenn es unangenehm ist.
Form, Notar und Bank: Was wirklich nötig ist
| Situation | Was nötig ist |
|---|---|
| Grundvollmacht (Gesundheit, Wohnen, Behörden, Alltag) | Schriftlich, mit Datum und eigenhändiger Unterschrift. Kein Notar nötig. Das amtliche Formular des Bundesjustizministeriums reicht. |
| Bankgeschäfte | Banken akzeptieren Vorsorgevollmachten unterschiedlich. Sicherster Weg: zusätzlich die Bankvollmacht auf dem Formular der eigenen Bank, in der Filiale unterschrieben. Sonst droht im Ernstfall Streit am Schalter. |
| Immobilien (Verkauf, Belastung, Grundbuch) | Notarielle Beurkundung oder mindestens öffentliche Beglaubigung der Unterschrift — das Grundbuchamt verlangt sie. |
| Kredite, Darlehen, Verbraucherdarlehen im Namen des Vollmachtgebers | Notarielle Beurkundung. |
| Unternehmen, GmbH-Anteile | Notar, mit Beratung. |
| Unterschrift beglaubigen lassen (ohne Notar) | Die Betreuungsbehörde (Landkreis oder Stadt) beglaubigt Unterschriften unter Vorsorgevollmachten für 10 Euro. Das erhöht die Akzeptanz überall — ein Termin, der sich lohnt. |
Der Notar kostet bei einer Vorsorgevollmacht nach dem Vermögen des Vollmachtgebers — als Geschäftswert gilt die Hälfte des Vermögens: bei 100.000 Euro Vermögen rund 165 Euro, bei 500.000 Euro rund 535 Euro, jeweils zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Wer ein Haus besitzt, sollte den Notar nehmen; die Beratung ist im Preis enthalten und deckt Fragen ab, an die man selbst nicht denkt.
Was hineingehört: die Bausteine
- Vollständige Angaben zu Dir und zu jeder bevollmächtigten Person: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon.
- Die Bereiche, einzeln angekreuzt (das BMJ-Formular listet sie auf), mit den ausdrücklichen Sätzen zu ärztlichen Maßnahmen mit Lebensgefahr und zu freiheitsentziehenden Maßnahmen — ohne diese Sätze gilt die Vollmacht dort nicht.
- Befreiung von § 181 BGB (Insichgeschäfte): sonst darf die bevollmächtigte Tochter nicht einmal Deinen Beitrag für das gemeinsame Familienfest von Deinem Konto überweisen.
- Geltung über den Tod hinaus („transmortale Vollmacht“), damit die Beerdigung, die Wohnungsauflösung und die laufenden Rechnungen geregelt werden können, bevor der Erbschein da ist.
- Hinweis auf Patientenverfügung und Betreuungsverfügung, falls vorhanden, und wo sie liegen.
- Ort, Datum, Unterschrift — jede Seite paraphieren. Keine Kopien in Umlauf bringen, die man nicht kennt; das Original bekommt die bevollmächtigte Person oder liegt an einem vereinbarten Ort.
Das Formular: Das Bundesministerium der Justiz stellt Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und eine Broschüre mit Erläuterungen kostenlos zum Herunterladen bereit; auch die Betreuungsbehörden und viele Verbraucherzentralen geben sie aus. Es ist bewusst als Ankreuzformular gestaltet — wer möchte, ergänzt eigene Sätze. Für die meisten Familien reicht es völlig.
Hinterlegen: das Zentrale Vorsorgeregister
Eine Vollmacht nützt nichts, wenn im Ernstfall niemand weiß, dass es sie gibt. Deshalb trägt man sie in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ein: nicht das Dokument selbst, sondern die Tatsache, dass es existiert, und wer bevollmächtigt ist. Betreuungsgerichte fragen das Register ab, bevor sie einen Betreuer bestellen; seit 2023 dürfen auch Ärzte abfragen. Die Eintragung geht online in wenigen Minuten und kostet einmalig rund 20 Euro, für jede weitere bevollmächtigte Person wenige Euro mehr. Seit 2004 sind dort über sieben Millionen Vorsorgedokumente registriert.
Zusätzlich praktisch: eine Karte für die Brieftasche („Ich habe eine Vorsorgevollmacht, Ansprechpartner: …“) und eine Kopie beim Hausarzt.
Patientenverfügung und Betreuungsverfügung: das Trio
| Dokument | Regelt | Braucht man es zusätzlich? |
|---|---|---|
| Vorsorgevollmacht | Wer für Dich handelt | die Grundlage |
| Patientenverfügung (§ 1827 BGB) | Was medizinisch getan oder unterlassen werden soll, wenn Du Dich nicht mehr äußern kannst — lebensverlängernde Maßnahmen, künstliche Ernährung, Wiederbelebung, Schmerztherapie | ja — sie entlastet die bevollmächtigte Person von der schwersten Entscheidung. Nur mit konkreten Situationen und Maßnahmen wirksam; allgemeine Sätze reichen dem Bundesgerichtshof nicht. |
| Betreuungsverfügung (§ 1816 BGB) | Wen das Gericht als Betreuer bestellen soll (und wen nicht), falls es doch zu einer Betreuung kommt — etwa weil die Vollmacht angezweifelt wird | sinnvoll als Sicherheitsnetz; steht im BMJ-Formular gleich mit dabei |
Alle drei gehören zusammen in einen Ordner — mit Testament, Versicherungsunterlagen, Kontoliste und den wichtigsten Telefonnummern. Wie Ihr diesen Notfallordner anlegt, steht im Beitrag Notfallordner: was hineingehört – mit Checkliste zum Ausdrucken.
Für Oma und Opa: das Familiengespräch
Die Vorsorgevollmacht ist ein Blatt Papier — das Gespräch dahinter ist die eigentliche Arbeit. Wer bevollmächtigt wird, sollte wissen, was Ihr wollt: ob Ihr im Ernstfall zu Hause bleiben oder ins Heim wollt, wie Ihr über lebensverlängernde Maßnahmen denkt, welche Konten es gibt, wo die Unterlagen liegen. Ein Nachmittag am Küchentisch, mit dem Formular in der Mitte, klärt mehr als zehn Jahre Andeutungen.
- Beide Großeltern, je eine Vollmacht. Der Ehepartner ist meist der Erstbevollmächtigte — aber er ist genauso alt wie Ihr. Deshalb immer ein Kind als zweite Person.
- Geschwister gleich behandeln oder offen erklären. Wer nur eines von drei Kindern bevollmächtigt, sollte den anderen sagen, warum. Sonst beginnt der Erbstreit vor dem Erbfall.
- Enkel einweihen, wenn sie erwachsen sind. Nicht als Bevollmächtigte, aber als Wissende: Wo der Ordner liegt, wer die Ansprechpartner sind.
- Alle fünf Jahre neu ansehen. Kinder ziehen weg, Ehen enden, Meinungen ändern sich. Datum und neue Unterschrift — und im Register aktualisieren.
- Und dann: das Testament. Vollmacht und Testament sind zwei verschiedene Dinge — die eine regelt das Leben, das andere den Tod. Wie beides zusammenpasst, steht im Erben-Ratgeber.
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❓ Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?
Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für Dich handelt und entscheidet, wenn Du es nicht mehr kannst. Die Patientenverfügung bestimmt, was medizinisch geschehen soll. Beide zusammen sind sinnvoll: Die Vollmacht gibt einer Person die Befugnis, die Patientenverfügung sagt ihr, wie Du entschieden hättest.
Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?
Nein. Schriftform mit Unterschrift reicht für Gesundheit, Wohnen, Behörden und Alltag. Notariell beurkundet sein muss sie nur, wenn die bevollmächtigte Person Immobilien verkaufen oder belasten oder Kredite aufnehmen soll. Eine Unterschriftsbeglaubigung bei der Betreuungsbehörde (10 Euro) erhöht die Akzeptanz auch ohne Notar.
Gilt die Vorsorgevollmacht auch bei der Bank?
Rechtlich ja, praktisch nicht immer. Viele Banken verlangen ihre eigene Bankvollmacht auf ihrem Formular. Am sichersten ist beides: die Vorsorgevollmacht und eine in der Filiale unterschriebene Bankvollmacht.
Kann ich mehrere Personen bevollmächtigen?
Ja. Sinnvoll sind zwei, die jeweils allein handeln dürfen — etwa der Ehepartner und ein Kind — oder ein Haupt- und ein Ersatzbevollmächtigter. Gemeinsame Vertretung (nur beide zusammen) blockiert im Ernstfall oft.
Was kostet eine Vorsorgevollmacht?
Mit dem Formular des Bundesjustizministeriums: nichts. Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister einmalig rund 20 Euro. Unterschriftsbeglaubigung bei der Betreuungsbehörde 10 Euro. Notarielle Beurkundung je nach Vermögen meist zwischen 150 und 600 Euro.
Ab wann gilt die Vorsorgevollmacht?
In der Regel sofort mit der Unterschrift, damit die bevollmächtigte Person im Ernstfall ohne Attest handeln kann. Intern vereinbart man, dass sie nur genutzt wird, wenn Du selbst nicht mehr entscheiden kannst. Wer das anders will, kann die Vollmacht an ein ärztliches Attest knüpfen — das macht sie im Alltag aber schwerfällig.
Quellen und Stand
§§ 1814 ff. BGB (rechtliche Betreuung, seit 1.1.2023) · § 1358 BGB (Ehegatten-Notvertretungsrecht) · § 1816 BGB (Betreuungsverfügung) · § 1827 BGB (Patientenverfügung) · § 1820 BGB (Anforderungen an Vorsorgevollmachten bei ärztlichen und freiheitsentziehenden Maßnahmen) · § 7 BtOG (Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde, 10 €) · Bundesministerium der Justiz: Broschüre „Betreuungsrecht“ mit Formularen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung · Bundesnotarkammer: Zentrales Vorsorgeregister (vorsorgeregister.de) · BGH-Rechtsprechung zur Bestimmtheit von Patientenverfügungen (XII ZB 61/16, XII ZB 604/15). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Geprüft am 02.09.2026.
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