Vom Jahr 2027 an soll jedes Kind ab sechs Jahren zehn Euro im Monat vom Staat für die eigene Rente bekommen — angelegt am Kapitalmarkt, in einem eigenen Vorsorgedepot. Das ist die Frühstartrente, die der Bundestag am 16. Oktober 2026 beschlossen hat. Und das Schönste für uns Großeltern: Wir dürfen ausdrücklich mitmachen und das Depot der Enkel aufstocken. Hier erkläre ich, wie das funktioniert, wo der Haken liegt — und warum die Frühstartrente ein wunderbares, aber besonderes Geschenk ist.
Was ist die Frühstartrente – und dürfen Großeltern einzahlen? Der Bundestag hat am 16. Oktober 2026 beschlossen, dass ab 2027 jedes Kind von 6 bis 18 Jahren 10 Euro im Monat vom Staat in ein Vorsorgedepot bekommt, das am Aktienmarkt angelegt wird; der Bundesrat muss noch zustimmen. Großeltern dürfen bis zu 6.840 Euro im Jahr zuzahlen – über den Vertrag, den die Eltern für das Kind abschließen. Der staatliche Teil bleibt frei von Abschluss- und Vertriebskosten und ist bis zur Rente gebunden; auf die privaten Zuzahlungen dürfen Anbieter dagegen Abschluss- und Vertriebskosten erheben.
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Hinweis: Diese Seite gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen weiter — sie ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Angaben nach dem Bundestagsbeschluss vom 16. Oktober 2026; die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus, der verkündete Gesetzestext liegt noch nicht vor.
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🌱 Was ist die Frühstartrente? Die Eckdaten
Die Frühstartrente ist der nächste Baustein der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Statt eines Sparbuchs bekommt jedes Kind ein kleines Wertpapierdepot, das der Staat mit anschiebt. Das Wichtigste im Überblick:
- 10 Euro im Monat vom Staat für jedes Kind von 6 bis 18 Jahren — angelegt in einem geförderten Vorsorgedepot am Kapitalmarkt.
- Start am 1. Januar 2027. Zuerst berechtigt sind Kinder, die 2026 sechs Jahre alt geworden sind (Jahrgang 2020) oder 2027 sechs werden (Jahrgang 2021); für den Jahrgang 2020 kommen die Beiträge für 2026 rückwirkend dazu. Verträge können frühestens ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden. Danach rückt Jahr für Jahr ein neuer Jahrgang nach.
- Zusätzliche Einzahlungen bis 6.840 Euro pro Jahr sind erlaubt — und ausdrücklich nicht nur durch die Eltern (dazu gleich mehr).
- Die Erträge in der Ansparphase bleiben steuerfrei.
- Voraussetzung ist allein der Wohnsitz in Deutschland — nicht der Schulbesuch. Den Anspruch prüft die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Rentenversicherung; sobald ein Vertrag besteht, läuft die Förderung automatisch, ohne eigenen Antrag.
- Die Kosten sind gedeckelt – aber nicht für alles: Gefördert werden zertifizierte Verträge; Standardverträge dürfen höchstens 1 % Effektivkosten im Jahr haben. Frei von Abschluss- und Vertriebskosten bleibt nach dem Bundestagsbeschluss nur der staatliche Teil samt Erträgen. Auf private Zuzahlungen dürfen Anbieter solche Kosten erheben (mehr dazu unten).
- Mit 18 wandert das Guthaben in ein Altersvorsorgedepot, das der Jugendliche dann selbst weiterführt. Auch dieses Depot startet 2027 und löst nach und nach die Riester-Rente ab.
- Kümmern sich die Eltern um nichts, legt der Staat die 10 Euro trotzdem in einer Sammelanlage zurück – ab dem 1. Januar 2028 in einem Sondervermögen des Bundes, das ausschließlich in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds anlegt. Das Kind kann das Guthaben später abrufen. In diese Sammelanlage kann allerdings niemand zuzahlen, auch Oma und Opa nicht; schließen die Eltern später doch einen Vertrag ab, wandert das Guthaben automatisch dorthin.
Der Staat gibt über die zwölf Jahre also rund 1.440 Euro dazu. Das ist ein netter Anschub — aber für sich genommen keine üppige Rente. Der eigentliche Hebel liegt woanders: in den Zusatzeinzahlungen und in der sehr langen Laufzeit. Und genau da kommen wir Großeltern ins Spiel.
Was sich im Bundestag geändert hat
- Vertriebskosten auf Zuzahlungen: Kostenfrei bleibt nur der staatliche Teil samt Erträgen. Auf private Zuzahlungen – also auf das Geld von Oma und Opa – dürfen Anbieter Abschluss- und Vertriebskosten erheben.
- Sammelanlage: Für Kinder ohne Vertrag legt ab dem 1. Januar 2028 ein Sondervermögen des Bundes das Geld an, ausschließlich in breit gestreuten globalen Aktien oder Aktienfonds.
- Information vor dem Verfall: Bevor ein nicht abgerufenes Guthaben aus der Sammelanlage mit 35 Jahren verfällt, muss der Berechtigte informiert werden.
- Todesfall: Stirbt das Kind vor dem 18. Geburtstag, muss die Förderung nicht zurückgezahlt werden.
- Zweiter Vertrag: Eigene Zahlungen in einen zweiten Vertrag für dasselbe Kind werden steuerlich nicht begünstigt (so die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung).
Grundlage: Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 21/8619 vom 14. Oktober 2026) und Berichte zum Beschluss vom 16. Oktober 2026. Den verkündeten Gesetzestext gibt es noch nicht; ich prüfe die Punkte daran nach.
Welches Enkelkind bekommt sie? Die Jahrgänge
Die Frühstartrente beginnt mit dem sechsten Geburtstag und endet mit dem achtzehnten. Zuerst ist der Jahrgang 2020 dran, danach jedes Jahr der nächste. Wer vor 2020 geboren ist, bekommt nichts – auch nicht nachträglich. Die Tabelle zeigt, für welches Enkelkind was gilt:
| Geburtsjahr | gefördert ab | gefördert bis | vom Staat insgesamt |
|---|---|---|---|
| 2014 | – | – | nicht gefördert – siehe Enkel vor 2020 |
| 2015 | – | – | nicht gefördert – siehe Enkel vor 2020 |
| 2016 | – | – | nicht gefördert – siehe Enkel vor 2020 |
| 2017 | – | – | nicht gefördert – siehe Enkel vor 2020 |
| 2018 | – | – | nicht gefördert – siehe Enkel vor 2020 |
| 2019 | – | – | nicht gefördert – siehe Enkel vor 2020 |
| 2020 | 2026 (rückwirkend, gezahlt ab 2027) | 2038 | rund 1.440 € |
| 2021 | 2027 | 2039 | rund 1.440 € |
| 2022 | 2028 | 2040 | rund 1.440 € |
| 2023 | 2029 | 2041 | rund 1.440 € |
| 2024 | 2030 | 2042 | rund 1.440 € |
| 2025 | 2031 | 2043 | rund 1.440 € |
| 2026 | 2032 | 2044 | rund 1.440 € |
Die Tabelle rechnet mit vollen zwölf Jahren zu je 120 Euro. Ob die Zahlung im Geburtsmonat oder im Monat danach beginnt, regelt das Gesetz im Einzelnen. Voraussetzung ist ein erster Wohnsitz in Deutschland – Enkel, die im Ausland leben, bekommen die Frühstartrente nicht.
💪 Der Großeltern-Hebel: aufstocken bis 6.840 Euro im Jahr
Hier steht die für uns entscheidende Nachricht im Gesetz, wie es der Bundestag beschlossen hat: Zusätzlich zu den zehn Euro des Staates dürfen „Eltern, Großeltern oder andere Personen“ in das Vorsorgedepot einzahlen — bis zu 6.840 Euro pro Kind und Jahr (das sind 570 Euro im Monat). Oma und Opa sind also nicht Zuschauer, sondern dürfen den Grundstein, den der Staat legt, kräftig ausbauen.
Wichtig für den Ablauf: Oma und Opa zahlen in den Vertrag ein, den die Eltern für das Kind abschließen – nicht in die staatliche Sammelanlage, dort kann niemand zuzahlen. Und es lohnt nur ein Vertrag je Kind: Eigene Zahlungen in einen zweiten Vertrag werden nach der Gegenäußerung der Bundesregierung steuerlich nicht begünstigt.
Das macht die Frühstartrente zu einer neuen Form des Enkel-Geschenks — mit zwei besonderen Vorzügen: Die Erträge wachsen in der Ansparphase steuerfrei, und das Geld hat durch den frühen Start eine unglaublich lange Zeit zum Wachsen. Ein Euro, den das Enkelkind mit sechs Jahren bekommt, hat bis zur Rente rund sechs Jahrzehnte Zeit — und über solche Zeiträume wird aus dem Zinseszins ein mächtiger Verbündeter.
👴 Opas Gedanke dazu: Ein Geschenk, dessen volle Wirkung mein Enkel erst mit 67 erlebt — das sehe ich selbst nicht mehr. Aber vielleicht ist gerade das das Schönste daran: ein Geschenk, das weiterwirkt, wenn ich längst nicht mehr da bin. Ein Stück Fürsorge über die eigene Lebenszeit hinaus. Und wer, wie viele von uns, Enkel vor und nach 2020 hat: gleicher Betrag für alle – nur der Topf ist verschieden.
Opas Frühstart-Rechner: Was wird aus unserem Beitrag?
Die meisten Rechner im Netz rechnen aus Sicht der Eltern. Dieser hier beantwortet die Frage, die ich mir selbst gestellt habe: Was wird aus meinen 25 oder 50 Euro im Monat – und was ist das in heutigem Geld? Drei Angaben genügen.
Enkel vor 2020 geboren? Dann gibt es keine Frühstartrente – siehe Enkel vor 2020.
Annahmen, keine Zusage: gleichbleibende Rendite nach Kosten, 2 Prozent Inflation im Jahr, Einzahlung vom 6. bis zum 18. Geburtstag, danach keine weiteren Zahlungen. Steuern in der Auszahlungsphase sind nicht berücksichtigt. Der Rechner speichert und versendet keine Daten.
Das Rechenbeispiel in Zahlen
Was zwischen dem 6. und dem 18. Geburtstag zusammenkommt, bei angenommenen 6 % Rendite im Jahr nach Kosten (keine Garantie für die Zukunft):
| Monatlich gesamt | Eingezahlt in 12 Jahren | Wert mit 18 (6 % p. a., gerundet) |
|---|---|---|
| nur 10 € Staat | 1.440 € | rund 2.100 € |
| 10 € Staat + 25 € Oma/Opa | 5.040 € | rund 7.400 € |
| 10 € Staat + 50 € Oma/Opa | 8.640 € | rund 12.600 € |
| 10 € Staat + 100 € Oma/Opa | 15.840 € | rund 23.100 € |
Und dann kommt der eigentliche Zauber: Die Summe bleibt danach gebunden und wächst weiter – bis zur Rente, also noch rund fünf Jahrzehnte. Rein rechnerisch wird daraus ein Vielfaches. Damit die großen Zahlen nicht wie ein Lottogewinn wirken, zeigt der Rechner immer auch die heutige Kaufkraft.
Was es kostet – und warum Oma und Opa genau hinschauen sollten
Geförderte Standardverträge dürfen höchstens 1 % Effektivkosten im Jahr haben. Der staatliche Teil samt Erträgen bleibt frei von Abschluss- und Vertriebskosten. Neu seit dem Bundestagsbeschluss ist aber: Auf private Zuzahlungen dürfen Anbieter Abschluss- und Vertriebskosten erheben. Das trifft genau das Geld, das wir Großeltern dazugeben.
Was ein Prozentpunkt Kosten über so lange Zeit ausmacht, zeigt ein Beispiel: Oma und Opa zahlen 50 Euro, der Staat 10 Euro im Monat, vom 6. bis zum 18. Geburtstag eines Enkels aus dem Jahrgang 2020. Danach bleibt das Geld bis 65 liegen. Angenommen sind 6,2 % Rendite im Jahr vor Kosten.
| günstiger Vertrag (0,2 % Kosten) | teurer Vertrag (1 % Kosten) | |
|---|---|---|
| Wert mit 18 | rund 12.600 € | rund 12.000 € |
| Wert mit 65 | rund 195.000 € | rund 130.000 € |
| in heutigem Geld (2 % Inflation) | rund 61.000 € | rund 40.000 € |
Ohne Vertriebskosten auf die Zuzahlungen gerechnet – kämen sie hinzu, wäre der Unterschied noch größer. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen beziffert den Unterschied zwischen günstigen und teuren Depots in ihrem Beispiel auf bis zu 20.000 Euro. Annahmen, keine Zusagen.
Drei Fragen, die Ihr dem Anbieter stellen solltet, bevor Ihr einen Euro einzahlt:
- Wie hoch sind die Effektivkosten im Jahr – für den Standardvertrag und für den Vertrag, den Ihr uns anbietet?
- Fallen auf unsere Zuzahlungen Abschluss- oder Vertriebskosten an – wie viel, und werden sie am Anfang auf einmal abgezogen?
- Was kostet es, später zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln?
🔒 Der Haken — und warum das kein Ersatz fürs normale Sparen ist
So schön die Idee ist — es gibt eine wichtige Einschränkung, die Ihr kennen müsst, bevor Ihr einzahlt: Die staatliche Förderung — die 10 Euro im Monat und alle Erträge darauf — ist fest für die Altersvorsorge gebunden. Daran kommt das Enkelkind grundsätzlich erst mit 65 — nicht mit 18, nicht fürs Studium, nicht für den ersten Gebrauchtwagen. Bei den eigenen Zuzahlungen ist das noch offen: Im Regierungsentwurf war vorgesehen, dass Eigenbeiträge und ihre Erträge im Rahmen der Vertragsbedingungen entnommen werden können. Ob und wie das im beschlossenen Gesetz gilt, prüfe ich, sobald der verkündete Text vorliegt. Bis dahin gilt: Wer das Geld vor dem Ruhestand brauchen könnte, sollte es nicht hier anlegen.
Das ist Absicht des Gesetzgebers — und für den Zweck „Rente“ auch richtig. Für uns Großeltern heißt das: Was wir einzahlen, sollten wir gedanklich als Rentengeld abhaken — sonst verschenken wir den eigentlichen Vorteil. Die Frühstartrente ist ein Zusatz, kein Ersatz. Wer den Enkeln beim Führerschein, bei der Ausbildung oder beim Start ins eigene Leben helfen will, braucht daneben weiterhin frei verfügbares Geld — ein Tagesgeldkonto oder einen ganz normalen Sparplan.
Mein Rat lautet deshalb: zweigleisig fahren. Für die mittelfristigen Ziele der Enkel das flexible Sparen für Enkelkinder (Tagesgeld und Junior-Depot). Und für den ganz langen Horizont — die Rente der Enkel — die Frühstartrente. Beides zusammen ergibt ein rundes Bild.
Enkel vor 2020 geboren: Was Oma und Opa stattdessen tun
Für Kinder, die vor 2020 geboren sind, gibt es keine Frühstartrente – auch nicht nachträglich. Für viele Großeltern ist das die eigentliche Frage, denn kaum eine Familie hat nur Enkel aus einem Jahrgang. Das Kind von 2019 geht leer aus, das Geschwisterkind von 2021 bekommt ab 2027 zehn Euro im Monat.
Für die Älteren gibt es gute Wege, die Ihr selbst in der Hand habt:
- Ein Junior-Depot mit ETF-Sparplan auf den Namen des Enkels: Es wächst ebenfalls am Aktienmarkt, ist aber nicht bis zur Rente gebunden. Mit 18 gehört das Geld dem Enkel. Wie das geht und was es kostet, steht im Junior-Depot für Enkel.
- Tagesgeld oder ein Sparplan für die Ziele, die näher liegen – Führerschein, Ausbildung, die erste Wohnung. Mehr dazu beim Sparen für Enkelkinder.
- Den Zuschuss des Staates selbst ausgleichen: Wer gerecht sein will, legt für das ältere Enkelkind die 10 Euro im Monat einfach selbst dazu. Zwölf Jahre lang sind das 1.440 Euro – genau so viel, wie der Staat dem jüngeren gibt.
Mehrere Enkel, unterschiedliche Jahrgänge: so bleibt es gerecht
Mein Vorschlag: Gleicher Betrag für alle Enkel, nur der Topf ist verschieden. Die Jüngeren bekommen ihn in die Frühstartrente, die Älteren ins Junior-Depot. Sprecht das offen mit den Eltern an – und später auch mit den Enkeln. Denn die Töpfe verhalten sich verschieden: Das Geld in der Frühstartrente ist bis zur Rente gebunden, das Geld im Junior-Depot steht mit 18 zur Verfügung. Das ist kein Vorteil für das eine Kind, sondern ein anderer Zweck. Wie Schenkungen an Enkel steuerlich behandelt werden, steht im Ratgeber Geld an Enkel schenken.
Frühstartrente oder Junior-Depot? Der Vergleich
Beides legt Geld für die Enkel am Aktienmarkt an. Der Unterschied liegt im Zweck: Die Frühstartrente ist Altersvorsorge, das Junior-Depot ist Startkapital fürs Leben. Wer kann, nutzt beides.
| Frühstartrente | Junior-Depot | |
|---|---|---|
| für wen | Kinder ab Jahrgang 2020, vom 6. bis zum 18. Geburtstag | jedes Kind, in jedem Alter |
| Geld vom Staat | 10 € im Monat, zusammen rund 1.440 € | keins |
| Was Oma und Opa einzahlen dürfen | bis 6.840 € im Jahr (zusammen mit allen anderen) | beliebig, im Rahmen der Schenkungsfreibeträge |
| Wann das Geld verfügbar ist | staatlicher Teil erst zur Rente; Zuzahlungen nach Gesetz und Vertrag | mit 18 gehört es dem Enkel |
| Steuer in der Ansparzeit | Erträge steuerfrei | Erträge steuerpflichtig, bleiben aber bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € im Jahr frei |
| Kosten | Standardvertrag höchstens 1 % im Jahr; auf Zuzahlungen dürfen Vertriebskosten anfallen | je nach Anbieter; ETF-Sparpläne oft deutlich darunter |
| Wer bestimmt | die Eltern schließen ab, ab 18 der Enkel | die Eltern verwalten, ab 18 der Enkel |
| gut für | die Rente der Enkel | Führerschein, Ausbildung, Studium, Start ins eigene Leben |
Werbefreier Vergleich, Stand 18. Oktober 2026. Für die Frühstartrente nenne ich bewusst noch keine Anbieter – zertifizierte Verträge gibt es erst ab Januar 2027.
✅ So gehen Oma und Opa vor
- 1. Mit den Eltern sprechen — zuerst. Das Vorsorgedepot richten die Eltern für ihr Kind ein; ohne sie geht nichts. Klärt gemeinsam, ob und wie viel Ihr beisteuern wollt, über welches Konto Ihr einzahlt und wer den Stand des Depots sehen kann.
- 2. Keine Eile – und nicht die erstbeste Werbung nehmen. Verträge gibt es frühestens ab dem 1. Januar 2027; für den Jahrgang 2020 kommen die Beiträge für 2026 rückwirkend dazu, es geht also nichts verloren. Ab Januar werden Banken und Finanzdienstleister kräftig für ihre Vorsorgedepots werben. Gefördert werden nur zertifizierte Verträge – achtet auf niedrige Kosten, gerade auf die Kosten für Eure Zuzahlungen (siehe Was es kostet).
- 3. Klein und regelmäßig anfangen. Auch 25 oder 50 Euro im Monat wirken über die Laufzeit enorm. Ihr müsst den Höchstbetrag nicht ausschöpfen.
- 4. Alle Enkel gleich behandeln — oder Unterschiede offen ansprechen. Das erspart später Verstimmung.
- 5. Eure eigene Vorsorge geht vor. Verschenkt nur, was Ihr sicher nicht selbst braucht — auch nicht im Pflegefall.
- 6. Keinen Steuervorteil erwarten. Zuzahlungen von Großeltern sind keine Sonderausgaben — absetzen kann sie niemand. Der Gewinn liegt allein im steuerfreien Wachstum im Depot.
Steuerlich sind Eure Einzahlungen übrigens Schenkungen an das Enkelkind — angesichts von höchstens 6.840 Euro im Jahr aber weit unter jedem Freibetrag und damit völlig unproblematisch. Die Grundlagen dazu stehen im Ratgeber Geld an Enkel schenken.
Was ich für meine Enkel mache
Von meinen fünf Enkeln bekommt keines die Frühstartrente. Vier sind vor 2020 geboren. Das fünfte ist zwar 2020 geboren, lebt aber mit seinen Eltern in Südtirol, und gefördert wird nur, wer seinen ersten Wohnsitz in Deutschland hat. Ich habe diese Seite also nicht für meine eigene Familie geschrieben, sondern für Euch. Für meine Enkel gilt der Grundsatz von oben: gleicher Betrag für alle, nur ohne den Staat als Mitzahler.
Häufige Fragen zur Frühstartrente
Dürfen Großeltern in die Frühstartrente ihres Enkels einzahlen?
Ja. Nach dem Gesetz, das der Bundestag am 16. Oktober 2026 beschlossen hat, dürfen neben den Eltern auch Großeltern und andere Personen zuzahlen, zusammen bis zu 6.840 Euro pro Kind und Jahr. Den Vertrag schließen die Eltern ab; Oma und Opa zahlen in diesen Vertrag ein. In die staatliche Sammelanlage kann niemand zuzahlen.
Ist die Frühstartrente schon beschlossen?
Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Oktober 2026 in geänderter Fassung beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Der Start ist für den 1. Januar 2027 geplant. Stand dieser Antwort: 18. Oktober 2026.
Ab welchem Jahrgang gibt es die Frühstartrente?
Gefördert werden Kinder ab dem Jahrgang 2020. Wer 2020 geboren ist, bekommt die Beiträge für 2026 rückwirkend; der Jahrgang 2021 beginnt 2027, danach jedes Jahr der nächste Jahrgang mit dem sechsten Geburtstag. Die Förderung läuft bis zum 18. Geburtstag. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland.
Was gilt für Kinder, die vor 2020 geboren sind?
Sie bekommen keine Frühstartrente, auch nicht nachträglich. Für sie bleiben ein Junior-Depot, ein Sparplan oder Tagesgeld auf den Namen des Enkels. Wer mehrere Enkel hat, kann allen den gleichen Betrag geben und ihn nur in unterschiedliche Töpfe legen.
Muss man die Frühstartrente beantragen?
Einen Antrag im eigentlichen Sinn gibt es nicht. Die Eltern müssen aber einen Vertrag für das Kind abschließen, frühestens ab dem 1. Januar 2027. Den Anspruch prüft die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen; dann fließen die 10 Euro automatisch. Ohne Vertrag landet das Geld in der staatlichen Sammelanlage.
Kann das Enkelkind das Geld fürs Studium oder den Führerschein nutzen?
Die staatlichen 10 Euro und ihre Erträge nicht – sie sind für die Altersvorsorge gebunden. Ob und wie eigene Zuzahlungen vorher entnommen werden können, regeln Gesetz und Vertragsbedingungen; im Regierungsentwurf war das vorgesehen, der verkündete Gesetzestext steht noch aus. Für Führerschein und Studium ist frei verfügbares Geld wie Tagesgeld oder ein Junior-Depot der bessere Weg.
Was kostet die Frühstartrente?
Geförderte Standardverträge dürfen höchstens 1 Prozent Effektivkosten im Jahr haben. Der staatliche Teil samt Erträgen bleibt frei von Abschluss- und Vertriebskosten. Auf private Zuzahlungen – auch die von Oma und Opa – dürfen Anbieter nach dem Bundestagsbeschluss Abschluss- und Vertriebskosten erheben. Deshalb vor dem Einzahlen nach genau diesen Kosten fragen.
Bei welchem Anbieter gibt es die Frühstartrente?
Das steht noch nicht fest. Anbieter brauchen eine Zertifizierung, Verträge gibt es frühestens ab dem 1. Januar 2027. Ich nenne hier bewusst noch keine Namen und vergleiche die Anbieter erst, wenn die zertifizierten Verträge und ihre Kosten bekannt sind – ohne Werbelinks.
Was passiert, wenn das Kind vor dem 18. Geburtstag stirbt?
Nach dem Bundestagsbeschluss muss die staatliche Förderung in diesem Fall nicht zurückgezahlt werden.
Fällt auf die Zuzahlungen der Großeltern Schenkungsteuer an?
Praktisch nie. Zuzahlungen von Großeltern sind Schenkungen an das Enkelkind. Mit höchstens 6.840 Euro im Jahr bleibt man weit unter dem Freibetrag von 200.000 Euro, der für jedes Enkelkind innerhalb von zehn Jahren gilt. Absetzen können Großeltern die Zuzahlungen allerdings nicht.
Gilt die Frühstartrente auch für Enkel, die im Ausland leben?
In der Regel nicht. Voraussetzung ist nach dem Gesetzentwurf, dass das Kind seinen ersten Wohnsitz in Deutschland hat – die deutsche Staatsangehörigkeit allein reicht nicht. Ein Enkelkind, das mit seinen Eltern zum Beispiel in Italien oder Österreich lebt, bekommt die 10 Euro also nicht, auch wenn Oma und Opa in Deutschland wohnen. Für diese Enkel bleibt das Sparen außerhalb der Frühstartrente.
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Autor dieses Beitrages: Jürgen Busch · Themenschwerpunkt: Finanzen · Zuletzt überprüft am 18.10.2026
💰 Finanzen für Großeltern — alle Beiträge
Geld für die Enkel anlegen, schenken und die eigenen Finanzen im Ruhestand — aus Sicht von Oma und Opa.
→ Pflegegrad und Pflegegeld: Beträge, Antrag – und Enkel als Pflegeperson
→ Erwerbsminderungsrente: Voraussetzungen, Höhe, Hinzuverdienst – und Enkel mit Behinderung
→ Enkelkind lebt bei Oma und Opa: Kindergeld, Pflegegeld vom Jugendamt, Steuer, Rente
→ Elternunterhalt: Wann Kinder fürs Pflegeheim zahlen – und warum Enkel nie
→ Pflegezusatzversicherung: Pflegelücke, Pflege-Bahr und die Frage, ob sie sich lohnt
→ Barrierefrei umbauen: Zuschüsse, Kosten und die richtige Reihenfolge→ Wohnformen im Alter: betreutes Wohnen, Pflege-WG und was sie kosten→ Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege→ Pflegezeit & Familienpflegezeit→ Pflegegrad beantragen→ 24-Stunden-Betreuung zu Hause→ Behindertentestament→ Ferienjob & Minijob für Enkel→ Studierende Enkel unterstützen
Und wenn es ums Vererben geht: Alles, was nach dem Tod gilt — Erbfolge, Testament, Enkel als Erben — steht in unserem Erben-Ratgeber.
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