
Symbolbild, mit KI erstellt — keine realen Personen. Der Umbau beginnt nicht im Bad, sondern am Küchentisch: erst rechnen und beantragen, dann bauen.
Vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt — aber die wenigsten Wohnungen sind dafür gebaut. Eine Badewanne mit hohem Rand, drei Stufen zur Haustür, Türen, durch die kein Rollator passt: Solche Kleinigkeiten entscheiden später darüber, ob jemand in den eigenen vier Wänden bleiben kann oder ins Heim muss. Der gute Teil der Nachricht: Für den Umbau gibt es Geld — bis zu 4.180 Euro von der Pflegekasse je Person, dazu Steuervorteile, zinsgünstige Kredite und Landesprogramme. Der weniger gute Teil: Der bekannteste Topf, der KfW-Zuschuss 455-B, ist für 2026 aufgebraucht. Diese Seite zeigt, welche Zuschüsse es wirklich noch gibt, in welcher Reihenfolge man sie beantragt (die Reihenfolge ist bares Geld wert) und welche Umbauten am meisten bringen.
Hinweis: Diese Seite gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen weiter — sie ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Stand 4. September 2026: KfW-Zuschuss 455-B seit 30.7.2026 ausgeschöpft, keine neuen Anträge 🟠; Förderkonditionen vor dem Umbau bei KfW und Pflegekasse prüfen.
Kurz gesagt: Wer einen Pflegegrad hat — schon Pflegegrad 1 genügt —, bekommt von der Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für den Umbau (bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis 16.720 Euro), und bei späterer Verschlechterung noch einmal. Entscheidend: Der Antrag muss vor dem Auftrag gestellt werden — wer erst baut und dann fragt, bekommt nichts. Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit 30. Juli 2026 ausgeschöpft, neue Anträge sind 2026 nicht mehr möglich 🟠; der KfW-Kredit 159 (bis 50.000 Euro je Wohnung) läuft weiter. Dazu: 20 Prozent der Handwerker-Lohnkosten über die Steuer (max. 1.200 Euro im Jahr), Hausnotruf von der Pflegekasse, kostenlose Wohnberatung in fast jedem Landkreis.
📋 Inhalt dieser Seite
KfW-Zuschuss 455-B: 2026 aufgebraucht 🟠
Die Reihenfolge, die Geld spart
Was wirklich hilft — und was es kostet
Kleine Dinge, große Wirkung: Hausnotruf, Hilfsmittel, Licht
Zur Miete oder in der Eigentümergemeinschaft
Für Oma und Opa: das Haus, die Kinder, die Enkel
Häufige Fragen
Wer zahlt was: alle Zuschüsse auf einen Blick
Es gibt nicht eine Förderung, sondern mehrere Töpfe — und sie lassen sich meist kombinieren. Nur die Pflegekasse und die KfW schließen sich für dieselbe Rechnung teilweise aus; fragt vorher nach.
| Wer zahlt | Wie viel | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Pflegekasse (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, § 40 Abs. 4 SGB XI) | bis 4.180 € je Maßnahme und Person; leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, bis zu vier Personen, höchstens 16.720 € | Pflegegrad 1 bis 5, Pflege zu Hause, Antrag mit Kostenvoranschlag vor dem Auftrag; erneut möglich, wenn sich die Pflegesituation nachweislich verschlechtert |
| KfW-Zuschuss 455-B (Barrierereduzierung) | 10 % der Kosten, max. 2.500 € (Einzelmaßnahmen) bzw. 12,5 %, max. 6.250 € (Standard „Altersgerechtes Haus“) | 🟠 Seit 30. Juli 2026 keine neuen Anträge — Mittel ausgeschöpft. Bereits bewilligte Anträge bleiben gültig |
| KfW-Kredit 159 (Altersgerecht Umbauen) | bis 50.000 € je Wohnung, zinsverbilligt, lange Laufzeit | läuft weiter; Antrag über die Hausbank vor Beginn; auch für Einbruchschutz nutzbar |
| Finanzamt (Handwerkerleistungen, § 35a EStG) | 20 % der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, max. 1.200 € im Jahr | Rechnung und Überweisung (keine Barzahlung); Materialkosten zählen nicht |
| Finanzamt (außergewöhnliche Belastung, § 33 EStG) | die vollen Umbaukosten, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen | wenn der Umbau krankheits- oder behinderungsbedingt zwangsläufig ist (BFH); Nachweis durch ärztliche Bescheinigung, Pflegegrad oder Schwerbehindertenausweis |
| Bundesländer und Kommunen | sehr unterschiedlich, oft 10 bis 30 % oder zinslose Darlehen | Programme der Länder-Förderbanken und mancher Städte; die Wohnberatungsstelle kennt sie |
| Krankenkasse (Hilfsmittel, § 33 SGB V) | Pflegebett, Rollator, Badewannenlifter, Toilettensitzerhöhung — meist leihweise | ärztliche Verordnung; unabhängig vom Pflegegrad |
| Berufsgenossenschaft / Rentenversicherung | volle Kosten der Wohnungsanpassung | wenn die Einschränkung Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist |
Der teuerste Fehler: zuerst bauen, dann beantragen. Die Pflegekasse zahlt nur, wenn der Antrag samt Kostenvoranschlag vor der Auftragsvergabe vorliegt — auch die KfW und die meisten Landesprogramme verlangen das. Zwischen Antrag und Bewilligung liegen oft nur zwei bis vier Wochen; wer sie sich nicht nimmt, verschenkt bis zu 4.180 Euro.
KfW-Zuschuss 455-B: 2026 aufgebraucht 🟠
Der Investitionszuschuss 455-B „Barrierereduzierung“ ist der bekannteste Topf — und der unzuverlässigste. Er wurde am 8. April 2026 mit 50 Millionen Euro neu ausgestattet und war am 30. Juli 2026 wieder ausgeschöpft; seither nimmt die KfW keine neuen Anträge mehr an. Wer vorher einen Antrag gestellt hat, behält seine Zusage. Ob und wann 2027 neue Mittel bereitstehen, ist derzeit offen — entschieden wird das mit dem Bundeshaushalt.
Was das praktisch heißt: Plant den Umbau nicht auf Basis dieses Zuschusses. Rechnet mit dem, was sicher ist — Pflegekasse, Steuer, Landesprogramm — und behandelt die KfW als mögliche Zugabe. Wer nicht in Eile ist, kann warten und im Januar erneut auf kfw.de schauen; wer wegen eines Sturzes oder einer Entlassung aus dem Krankenhaus schnell umbauen muss, sollte darauf nicht warten. Ich prüfe den Stand hier regelmäßig und aktualisiere diese Seite, sobald sich etwas ändert.
Die Reihenfolge, die Geld spart
- 1. Wohnberatung holen — kostenlos. Fast jeder Landkreis hat eine Wohnberatungsstelle (oft bei Caritas, AWO, Pflegestützpunkt oder Kreisverwaltung). Die Beraterin kommt in die Wohnung, sieht Dinge, die man selbst nicht mehr sieht, und kennt die Landesprogramme. Das ist der einzige Schritt, der nichts kostet und trotzdem am meisten bringt.
- 2. Pflegegrad beantragen, wenn noch keiner da ist — er ist der Schlüssel zu den 4.180 Euro. Wie das geht, steht im Beitrag Pflegegrad und Pflegegeld. Auch Pflegegrad 1 reicht für den Umbau-Zuschuss.
- 3. Zwei bis drei Kostenvoranschläge einholen — von Betrieben, die Erfahrung mit altersgerechtem Umbau haben. Wichtig: Angebote mit getrennt ausgewiesenen Lohn- und Materialkosten, sonst geht der Steuervorteil verloren.
- 4. Anträge stellen — alle, bevor irgendetwas beauftragt wird. Pflegekasse (formlos, mit Kostenvoranschlag und Begründung, was die Maßnahme ermöglicht oder erleichtert), gegebenenfalls Landesprogramm, gegebenenfalls KfW-Kredit über die Hausbank.
- 5. Erst nach der Bewilligung beauftragen. Und dann: Rechnung aufheben, per Überweisung zahlen, Kontoauszug zur Steuererklärung legen.
- 6. Nach dem Umbau prüfen, ob die Wohngebäudeversicherung angepasst werden muss (Treppenlift, Umbauten am Bad) — und die Unterlagen in den Notfallordner legen.
Was wirklich hilft — und was es kostet
Die Reihenfolge nach Wirkung, nicht nach Preis: Die meisten Stürze passieren im Bad und auf Treppen, und der häufigste Grund für einen Heimeinzug ist, dass jemand die eigene Wohnung nicht mehr sicher benutzen kann. Wenn der Umbau irgendwann nicht mehr reicht, lohnt der Vergleich der Wohnformen im Alter — von betreutem Wohnen bis zur Pflege-WG.
| Maßnahme | Was sie bringt | Grobe Kostenspanne |
|---|---|---|
| Bodengleiche Dusche statt Badewanne | der wirksamste Einzelumbau überhaupt: kein Ein- und Aussteigen mehr, Platz für Hocker und Helfer | rund 4.000 bis 6.000 € |
| Badewannentür nachrüsten | günstige Zwischenlösung, wenn der komplette Umbau (noch) nicht geht | rund 1.200 bis 4.000 € |
| Haltegriffe, rutschfester Belag, Duschsitz | die billigste Sturzprävention, die es gibt — und oft die, die fehlt | einige hundert Euro |
| Treppenlift (Sitzlift) | macht das Obergeschoss wieder erreichbar; bei geraden Treppen deutlich günstiger als bei kurvigen | rund 3.800 bis 9.500 € |
| Türschwellen entfernen, Türen verbreitern | Rollator und Rollstuhl kommen durch; verhindert Stolperkanten | je Tür einige hundert bis rund 2.000 € |
| Rampe oder Lift am Hauseingang | entscheidet darüber, ob jemand das Haus überhaupt noch verlassen kann | Rampe ab wenigen hundert Euro, Plattformlift deutlich mehr |
| Licht, Bewegungsmelder, Kontraste | unterschätzt: Die meisten nächtlichen Stürze passieren auf dem Weg zur Toilette | gering |
Die Spannen sind Größenordnungen aus Pflege- und Wohnberatungsportalen, keine Angebote — der Preis hängt an Grundriss, Leitungen, Region und Ausstattung. Zwei Dinge lohnen sich fast immer: die Maßnahmen bündeln (ein Handwerker, eine Baustelle, ein Antrag) und beim Bad gleich auf den Standard nach DIN 18040-2 gehen — das kostet kaum mehr und ist auch mit Rollstuhl noch nutzbar.
Kleine Dinge, große Wirkung: Hausnotruf, Hilfsmittel, Licht
- Hausnotruf: Der Knopf am Handgelenk, der rund um die Uhr eine Zentrale erreicht. Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse den Basisanschluss (rund 25 Euro im Monat, dazu eine einmalige Anschlussgebühr). Ohne Pflegegrad kostet er etwa 25 bis 35 Euro selbst — für allein lebende Großeltern das beste Geld überhaupt.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro im Monat für Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektion — einfach bei der Pflegekasse beantragen, viele Sanitätshäuser liefern die Box frei Haus.
- Technische Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollator, Badewannenlifter oder Toilettensitzerhöhung gibt es über die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung, meist leihweise — das ist ein anderer Topf als der Umbau und wird nicht auf die 4.180 Euro angerechnet.
- Und das, was gar nichts kostet: Teppichläufer und Kabel weg, Nachtlicht ins Bad, das oberste Regalbrett räumen, Telefon ans Bett, Notfallnummern groß an den Kühlschrank. Ein Nachmittag mit den Enkeln, der mehr bringt als mancher Umbau.
Zur Miete oder in der Eigentümergemeinschaft
- Mieter haben einen Anspruch. Nach § 554 BGB könnt Ihr vom Vermieter die Erlaubnis für bauliche Veränderungen verlangen, die eine barrierefreie Nutzung ermöglichen — er darf nur ablehnen, wenn sein Interesse überwiegt. Die Kosten tragt Ihr; der Vermieter kann verlangen, dass Ihr eine Sicherheit für den Rückbau hinterlegt. Wichtig: schriftlich fragen, mit Beschreibung der Maßnahme und Handwerkerangebot.
- In der Eigentümergemeinschaft gilt seit der WEG-Reform: Jeder Eigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen zur Barrierereduzierung verlangen (§ 20 Abs. 2 WEG) — etwa einen Treppenlift im Treppenhaus. Beschluss der Versammlung ist nötig, die Kosten trägt der, der es verlangt.
- Auch Mieter bekommen den Pflegekassen-Zuschuss — die 4.180 Euro hängen an der pflegebedürftigen Person, nicht am Eigentum. Nur die Zustimmung des Vermieters muss vorliegen.
- Umzug statt Umbau? Manchmal ist die ehrlichere Lösung eine kleinere, ebenerdige Wohnung. Rechnet beides durch: Umbaukosten gegen Umzugskosten plus Mietdifferenz — und bedenkt, was das Haus in der Familie bedeutet.
Für Oma und Opa: das Haus, die Kinder, die Enkel
- Der Umbau ist auch eine Vermögensfrage. Wer das Haus umbaut, statt es zu verkaufen, bindet Geld — das später beim Elternunterhalt oder bei der Hilfe zur Pflege eine Rolle spielt. Die selbst bewohnte Immobilie ist dabei geschützt, das eingesetzte Barvermögen nicht. Wer ohnehin plant, das Haus zu übertragen, sollte den Umbau in diese Planung einbeziehen — Stichwort Zehn-Jahres-Frist, mehr dazu unter Haus vererben.
- Wenn die Kinder mitzahlen wollen: Das ist eine Schenkung — bei Kindern innerhalb von zehn Jahren bis 400.000 Euro steuerfrei, bei Enkeln 200.000 Euro. Sauberer ist oft ein Familiendarlehen oder die direkte Bezahlung der Handwerkerrechnung. Achtung: Den Steuervorteil nach § 35a bekommt nur, wer die Rechnung selbst bezahlt und in der eigenen Wohnung wohnt.
- Denkt an die Enkel. Ein barrierefreies Haus ist auch ein enkeltaugliches Haus: keine Stolperkanten für Kleinkinder, eine Dusche, in der man ein Kind waschen kann, ein ebener Zugang für den Kinderwagen. Wer mit 68 umbaut, baut für zwei Generationen.
- Vollmacht nicht vergessen: Ein Umbau nach einem Schlaganfall muss oft schnell gehen — ohne Vorsorgevollmacht darf niemand Verträge unterschreiben oder Anträge stellen.
- Und die Versicherung gegen die Lücke: Wenn trotz Umbau Pflege im Haus nötig wird, geht es ums Geld für den Pflegedienst — was eine Pflegezusatzversicherung leistet und wann sie sich lohnt, steht in einem eigenen Beitrag.
- Steuerlich alles mitnehmen: Handwerkerleistungen in die Steuererklärung (Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen), bei medizinischer Notwendigkeit zusätzlich als außergewöhnliche Belastung prüfen lassen. Beides gleichzeitig geht nicht für dieselben Kosten — das Finanzamt rechnet aber, was günstiger ist.
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❓ Häufige Fragen
Wie viel zahlt die Pflegekasse für den barrierefreien Umbau?
Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme und pflegebedürftiger Person (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, sind es bis zu vier Zuschüsse, höchstens 16.720 Euro. Voraussetzung: mindestens Pflegegrad 1, Pflege zu Hause — und der Antrag mit Kostenvoranschlag muss vor der Auftragsvergabe vorliegen.
Gibt es den KfW-Zuschuss 455-B 2026 noch?
Nein. Der Zuschuss war ab 8. April 2026 wieder verfügbar und ist seit dem 30. Juli 2026 ausgeschöpft; neue Anträge nimmt die KfW 2026 nicht mehr an. Bereits bewilligte Anträge bleiben gültig. Der KfW-Kredit 159 mit bis zu 50.000 Euro je Wohnung läuft weiter.
Kann ich den Zuschuss zweimal bekommen?
Ja. Wenn sich die Pflegesituation nachweislich verschlechtert und deshalb neue Maßnahmen nötig werden, kann die Pflegekasse erneut bis zu 4.180 Euro zahlen — etwa wenn nach dem Badumbau später ein Treppenlift gebraucht wird.
Bekommen auch Mieter Geld für den Umbau?
Ja, der Zuschuss der Pflegekasse hängt an der Person, nicht am Eigentum — die Zustimmung des Vermieters muss aber vorliegen. Nach § 554 BGB haben Mieter einen Anspruch auf Erlaubnis für barrierefreie Umbauten; die Kosten tragen sie selbst, der Vermieter kann eine Sicherheit für den Rückbau verlangen.
Was kostet ein barrierefreies Bad?
Der Umbau von der Wanne zur bodengleichen Dusche liegt grob bei 4.000 bis 6.000 Euro, eine nachgerüstete Badewannentür bei 1.200 bis 4.000 Euro, ein Sitz-Treppenlift bei 3.800 bis 9.500 Euro. Das sind Größenordnungen — entscheidend sind Grundriss, Leitungen und Region.
Kann ich den Umbau von der Steuer absetzen?
Ja: 20 Prozent der Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten als Handwerkerleistung, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a EStG) — nur mit Rechnung und Überweisung. Ist der Umbau krankheits- oder behinderungsbedingt zwangsläufig, können die Kosten stattdessen als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden (§ 33 EStG), abzüglich der zumutbaren Belastung.
Wer berät kostenlos zum altersgerechten Umbau?
Die Wohnberatungsstellen der Landkreise und Städte, Pflegestützpunkte, Sozialverbände und die Pflegekassen selbst (§ 7a SGB XI, Pflegeberatung). Diese Beratung ist kostenlos, unabhängig von Anbietern — und kennt die Landesprogramme, die im Internet kaum auffindbar sind.
Quellen und Stand
§ 40 Abs. 4 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis 4.180 € je Maßnahme, bis zu vier Personen bzw. 16.720 €, Antrag vor Beginn, Wiederholung bei veränderter Pflegesituation), § 40 Abs. 1 und 2 SGB XI (Pflegehilfsmittel 42 €, Hausnotruf), § 7a SGB XI (Pflegeberatung) · § 33 SGB V (Hilfsmittel der Krankenkasse) · § 554 BGB (Anspruch des Mieters auf barrierefreie Umbauten, Sicherheitsleistung), § 20 Abs. 2 WEG (angemessene bauliche Veränderung zur Barrierereduzierung) · § 35a Abs. 3 EStG (20 % der Handwerker-Lohnkosten, max. 1.200 €, Rechnung und unbare Zahlung), § 33 EStG und BFH-Rechtsprechung zum behinderungsbedingten Umbau als außergewöhnliche Belastung · DIN 18040-2 (barrierefreie Wohnungen) · KfW: Investitionszuschuss 455-B Barrierereduzierung — Neuauflage 8.4.2026 mit 50 Mio. €, Antragsstopp 30.7.2026 wegen Ausschöpfung, Konditionen zuvor 10 % / max. 2.500 € (Einzelmaßnahmen) und 12,5 % / max. 6.250 € (Standard Altersgerechtes Haus); KfW-Kredit 159 Altersgerecht Umbauen bis 50.000 € je Wohneinheit (Konditionen tagesaktuell bei der KfW und der Hausbank) · Kostenspannen: Zusammenstellungen von Pflege- und Wohnberatungsportalen (Badumbau, Badewannentür, Treppenlift) — Größenordnungen, keine Angebote; maßgeblich ist der Kostenvoranschlag. Abgerufen 04.09.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; Wohnberatungsstellen und Pflegestützpunkte beraten kostenlos. Geprüft am 04.09.2026.
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