
Symbolbild, mit KI erstellt — keine reale Person. Ein verschlossener Umschlag mit den Zugangsdaten, an einem Ort, den die Familie kennt: mehr braucht der erste Schritt nicht.
Inhalt des Beitrags
→ Was dazugehört
→ Was passiert, wenn nichts geregelt ist
→ Die Liste — Herzstück der ganzen Sache
→ Die Vollmacht über den Tod hinaus
→ Was die Anbieter selbst anbieten
→ Der Sonderfall: Fotos und Aufnahmen
→ Wovor die Verbraucherzentralen warnen
→ Der Nachmittag, an dem es erledigt ist
→ Was Du nicht brauchst
Der digitale Nachlass ist alles, was ein Mensch online hinterlässt: E-Mail-Konten, Fotos in der Cloud, Bezahldienste, Streaming-Abonnements, Profile in sozialen Netzwerken, das Online-Banking. Ihn zu regeln heißt nicht, ein weiteres Testament zu schreiben — es heißt, eine Liste anzulegen und eine Vertrauensperson zu benennen, damit die Angehörigen später dort online hineinkommen, ohne suchen zu müssen.
Kurz gesagt: Eine Liste aller Zugänge, an einem sicheren Ort, den eine Vertrauensperson kennt. Dazu eine handschriftliche Vollmacht, die ausdrücklich „über den Tod hinaus“ gilt. Das ist der Kern — alles andere ist Feinarbeit. Und: Zugangsdaten gehören niemals an eine Firma, die damit wirbt, das für Dich zu verwalten.
Warum das jeden betrifft
Vor dreißig Jahren lag alles Wichtige in einem Ordner im Schrank. Wer starb, hinterließ Papiere, und Papiere findet man. Heute liegt dasselbe hinter Kennwörtern — und Kennwörter findet niemand.
Das ist kein Randproblem für technikaffine Menschen. Es betrifft jeden, der eine E-Mail-Adresse hat. Und es hat zwei ganz verschiedene Seiten, die man auseinanderhalten sollte:
- Die praktische Seite. Verträge laufen weiter und kosten Geld. Rechnungen kommen per E-Mail und werden nicht gesehen. Ein Konto lässt sich nicht kündigen, weil dort niemand hineinkommt.
- Die persönliche Seite. Zehntausend Fotos, Sprachnachrichten, geschriebene Briefe — alles da und für die Familie unerreichbar. Das ist der Teil, der wehtut, und der Grund, warum dieser Beitrag auf einer Website über Großeltern steht.
Was dazugehört
Zum digitalen Nachlass gehören die Zugänge und Verträge wie E-Mail, soziale Netzwerke, Online-Banking, Messenger, Smart-Home-Geräte und alles Kostenpflichtige. In der Praxis hilft es, in vier Gruppen zu denken:
| Gruppe | Was gemeint ist | Warum es wichtig ist |
|---|---|---|
| Zugänge | E-Mail-Konten, Apple-ID oder Google-Konto, Passwortverwalter | Das E-Mail-Konto ist der Generalschlüssel — über „Kennwort vergessen“ führen fast alle anderen Wege dorthin zurück. |
| Geld | Online-Banking, Bezahldienste, Kaufkonten mit hinterlegten Karten | Hier fließt Geld, auch wenn niemand hinsieht. |
| Verträge | Streaming, Zeitungen, Mobilfunk, Cloud-Speicher, Mitgliedschaften | Sie laufen weiter und müssen gekündigt werden. |
| Erinnerungen | Fotos in der Cloud, Sprachnachrichten, Chatverläufe, Profile | Kein Geldwert, aber der eigentliche Grund, sich damit zu befassen. |
Die vierte Zeile wird in fast jedem Ratgeber zuletzt genannt und ist für die meisten Familien die erste.
Nicht dazu gehören übrigens die Geräte selbst — ein Telefon oder ein Rechner ist ein Gegenstand und wird vererbt wie ein Schrank. Das Problem ist nicht das Gerät, sondern die Sperre darauf.
Was passiert, wenn nichts geregelt ist
Die Verbraucherzentrale Hamburg formuliert es nüchtern: „Digital geschlossene Verträge gehen mit allen Rechten und Pflichten auf den Erben über“ — einschließlich der laufenden Kosten für Streaming-Abos und Mitgliedschaften. Die Erben haben also die Pflichten, aber ohne Zugangsdaten oft keinen praktischen Weg, sie zu erfüllen.
Was das im Alltag heißt: Angehörige müssen bei jedem Anbieter einzeln nachweisen, dass sie erbberechtigt sind — mit Sterbeurkunde, teils mit Erbschein, per Post, mit Wartezeiten. Bei jedem einzelnen Dienst. Wer schon einmal einen Todesfall in der Familie abgewickelt hat, weiß, wie viel Kraft das in einer Zeit kostet, in der man sie nicht hat.
⚠️ Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Er beschreibt, wie man praktisch vorsorgt. Bei größeren Vermögenswerten, Unternehmen oder strittigen Erbfällen gehört das in die Hände von jemandem, der es beurteilen kann.
Die Liste — Herzstück der ganzen Sache
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, eine Übersicht der Online-Konten anzulegen — mit Benutzernamen, Kennwort, den Kontaktdaten des Anbieters und der Vertragsnummer. Sie soll an einem sicheren Ort liegen, aktuell gehalten werden, und die Vertrauensperson muss darauf zugreifen können.
Vier Spalten genügen. Eine Zeile je Zugang:
| Dienst | Benutzername | Kennwort | Was damit geschehen soll |
|---|---|---|---|
| E-Mail (Anbieter, Adresse) | die Adresse selbst | Kennwort oder Hinweis, wo es steht | weiterführen bis alles abgewickelt ist, dann löschen |
| Online-Banking | Zugangsnummer | gesondert aufbewahrt | Konto auflösen — Bank informieren |
| Cloud mit den Fotos | Konto | Kennwort | Fotos herunterladen und der Familie geben, dann löschen |
| Streaming, Zeitung, Mitgliedschaften | Konto | Kennwort | kündigen |
| Soziale Netzwerke | Profilname | Kennwort | löschen oder in den Gedenkzustand setzen — wie Du es willst |
Die vierte Spalte wird oft vergessen und ist die wichtigste: Sie nimmt den Angehörigen die Entscheidung ab, in einem Moment, in dem sie keine treffen wollen.
Wo die Liste liegt
Drei Wege haben sich bewährt, und alle drei sind besser als „im Kopf“:
- Ausgedruckt in einem verschlossenen Umschlag, dort, wo die anderen wichtigen Unterlagen liegen — bei der Patientenverfügung, dem Testament, den Versicherungsunterlagen.
- Auf einem verschlüsselten USB-Stick, notfalls im Bankschließfach. Die Verbraucherzentrale Hamburg nennt beides ausdrücklich.
- In einem Passwortverwalter, von dem die Vertrauensperson das eine Hauptkennwort kennt. Das ist der bequemste Weg, wenn man ohnehin einen benutzt — und der einzige, der sich von selbst aktuell hält.
💡 Opa-Tipp: Was auch immer Du wählst: Schreib auf einen Zettel bei den übrigen Unterlagen, wo die Liste liegt. Der beste Tresor nützt nichts, wenn niemand weiß, dass es ihn gibt.
Die Vollmacht über den Tod hinaus
Neben der Liste braucht es ein zweites Blatt: eine Vollmacht, in der steht, wer sich um den digitalen Nachlass kümmern darf. Die Verbraucherzentralen nennen dazu drei Punkte, die drinstehen müssen:
- Wem Du welche Berechtigungen wofür gibst — und was mit den Daten geschehen soll.
- Datum und Unterschrift. Handschriftlich. Notariell beglaubigen kann man, muss man nicht.
- Der ausdrückliche Zusatz, dass die Vollmacht „über den Tod hinaus“ gilt. Ohne diesen Satz endet sie im Zweifel genau dann, wenn sie gebraucht wird.
Das Original bekommt die Vertrauensperson in die Hand — nicht eine Kopie im Ordner. Und ein Wort zur Auswahl dieser Person: Es muss nicht der Ehepartner sein und nicht das älteste Kind. Es sollte jemand sein, der mit Technik umgehen kann und nüchtern bleibt.
Was die Anbieter selbst anbieten
Die großen Anbieter haben eigene Vorkehrungen eingebaut, und sie sind erstaunlich wenig bekannt. Sie ersetzen die Liste nicht, aber sie ergänzen sie gut:
- Apple: der Nachlasskontakt. In den Einstellungen der Apple-ID lässt sich eine Person benennen, die nach dem Tod Zugriff auf die Daten des Kontos erhält — sie bekommt dafür einen Schlüssel, den sie ausdrucken oder speichern kann.
- Google: der Kontoinaktivität-Manager. Man legt fest, nach wie vielen Monaten ohne Anmeldung das Konto als inaktiv gilt, wer dann benachrichtigt wird, welche Daten diese Person bekommt und ob das Konto danach gelöscht werden soll.
- Soziale Netzwerke bieten meist die Wahl zwischen Löschen und einem Gedenkzustand. Die Verbraucherzentrale Hamburg nennt das als Beispiel für Vorsorge, die man online selbst treffen kann.
💡 Opa-Tipp: Diese drei Einstellungen dauern zusammen keine halbe Stunde und wirken sofort. Wenn Du heute nur eine Sache machst, dann den Nachlasskontakt beziehungsweise den Kontoinaktivität-Manager — je nachdem, ob Apple oder Google Dein Hauptkonto ist.
Der Sonderfall: Fotos und Aufnahmen
Für die meisten Familien ist das der eigentliche Kern, und er hat eine unangenehme Eigenschaft: Fotos in der Cloud sind kein Besitz, sondern ein Zugang. Endet der Zugang, sind die Bilder weg — auch wenn sie technisch noch existieren.
Deshalb gilt hier ein zusätzlicher Rat, der über das Regeln hinausgeht: Hol die wichtigen Bilder aus der Cloud heraus, solange Du lebst. Einmal im Jahr alles auf eine Festplatte kopieren, die im Schrank liegt. Dann sind sie da, ganz gleich, was mit dem Konto geschieht.
Dasselbe gilt für Sprachaufnahmen und Videos. Wie man sie so ablegt, dass sie in zwanzig Jahren noch lesbar sind — Format, Benennung, drei Kopien —, steht ausführlich inn unserem Beitrag unter Die Aufnahme sichern und teilen. Und wer alte Dias und Negative noch analog liegen hat, findet den Weg in unserem Beitrag unter Dias digitalisieren.
Wovor die Verbraucherzentralen warnen
Zwei Warnungen nennen die Verbraucherzentralen, und sie sind deutlich:
- Keine Zugangsdaten an kommerzielle Nachlassverwalter. Es gibt Firmen, die anbieten, den digitalen Nachlass zu verwalten. Die Verbraucherzentrale rät davon ab, ihnen Kennwörter zu geben — wie sicher sie damit umgehen, lässt sich von außen nicht beurteilen.
- Kennwörter gehören nicht ins Testament. Ein Testament wird beim Nachlassgericht eröffnet und ist dann kein Geheimnis mehr. Außerdem ändern sich Kennwörter, ein Testament ändert man nicht ständig. Ins Testament gehört wer zuständig ist, nicht womit.
Der Nachmittag, an dem es erledigt ist
Man kann das Thema jahrelang vor sich herschieben — oder es an einem Nachmittag abschließen.
Der Plan:
- Erste halbe Stunde: Aufschreiben, welche Konten es überhaupt gibt. Am schnellsten geht es über den E-Mail-Posteingang — jeder Dienst hat irgendwann geschrieben.
- Zweite halbe Stunde: Aufräumen. Was nicht mehr gebraucht wird, wird jetzt gelöscht. Das ist der Schritt mit dem besten Verhältnis von Aufwand zu Wirkung.
- Dritte halbe Stunde: Die Liste in die vier Spalten bringen und ausdrucken oder speichern.
- Vierte halbe Stunde: Vollmacht schreiben, unterschreiben, der Vertrauensperson geben — und bei Apple oder Google den Nachlasskontakt einrichten.
Danach steht ein Termin im Kalender: einmal im Jahr durchsehen. Nimm einen Tag, den Du ohnehin nicht vergisst.
Was Du nicht brauchst
- Keinen kommerziellen Nachlassdienst. Siehe oben.
- Kein zweites Testament. Die Liste und die Vollmacht sind kein Testament und ersetzen keines — sie stehen daneben.
- Keine Vollständigkeit im ersten Anlauf. Zwanzig wichtige Zugänge, die aufgeschrieben sind, sind unendlich viel mehr wert als achtzig, die es nie geworden sind.
- Keine Angst vor dem Thema. Wer den digitalen Nachlass regelt, denkt nicht ans Sterben — er nimmt seiner Familie ein paar sehr mühsame Wochen ab.
❓ Häufige Fragen zum digitalen Nachlass
Was gehört alles zum digitalen Nachlass?
Die Zugänge und Verträge: E-Mail-Konten, soziale Netzwerke, Online-Banking, Messenger, Cloud-Speicher, Streaming und andere kostenpflichtige Abos — dazu alles Persönliche, das dort liegt: Fotos, Sprachnachrichten, Chatverläufe. Die Geräte selbst werden ganz normal vererbt.
Bekommen Erben automatisch Zugang zu den Konten?
Rechtlich gehen digital geschlossene Verträge mit Rechten und Pflichten auf die Erben über. Praktisch müssen sie sich bei jedem Anbieter einzeln legitimieren — mit Sterbeurkunde, teils mit Erbschein und mit Wartezeiten. Genau diesen Weg erspart eine Liste. Das ist keine Rechtsberatung.
Gehören Passwörter ins Testament?
Nein. Ein Testament wird beim Nachlassgericht eröffnet, und Kennwörter ändern sich ständig. Ins Testament gehört, wer zuständig sein soll — die Kennwörter gehören in eine getrennte, gesicherte Liste.
Wie muss die Vollmacht aussehen?
Handschriftlich, mit Datum und Unterschrift, mit der Angabe, wem welche Berechtigungen wofür zustehen und was mit den Daten geschehen soll. Wichtig ist der ausdrückliche Zusatz, dass sie „über den Tod hinaus“ gilt. Beglaubigen kann man sie, muss man aber nicht.
Sind Anbieter wie ein Nachlassverwalter zu empfehlen?
Die Verbraucherzentralen raten davon ab, solchen Firmen Zugangsdaten zu geben — wie sicher sie damit umgehen, lässt sich von außen nicht beurteilen. Die eigene Liste an einem sicheren Ort ist der bessere Weg.
Was passiert mit meinen Fotos in der Cloud?
Sie hängen am Zugang. Endet der, sind sie für die Familie unerreichbar. Deshalb der wichtigste praktische Rat: die Bilder einmal im Jahr aus der Cloud auf eine eigene Festplatte kopieren, solange man lebt.
Wie oft sollte ich die Liste aktualisieren?
Einmal im Jahr genügt, wenn man einen festen Termin daraus macht. Wichtiger als Vollständigkeit ist, dass die zwanzig wichtigsten Zugänge stimmen und die Vertrauensperson weiß, wo die Liste liegt.
Quellen
Worauf sich die Angaben in diesem Beitrag stützen, abgerufen am 5. August 2026:
- Verbraucherzentrale: Digitale Vorsorge, digitaler Nachlass — Was zum digitalen Nachlass zählt, Empfehlung zur Übersicht der Konten mit Benutzernamen, Kennwörtern, Anbieterkontakt und Vertragsnummer, Aufbewahrung an sicherem Ort, Warnung vor kommerziellen Nachlassverwaltern.
- Verbraucherzentrale Hamburg: So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass — Die acht Schritte, die Anforderungen an die handschriftliche Vollmacht mit Datum, Unterschrift und dem Zusatz „über den Tod hinaus“, Aufbewahrung auf verschlüsseltem USB-Stick oder im Bankschließfach — und der Hinweis, dass digital geschlossene Verträge mit allen Rechten und Pflichten auf die Erben übergehen.
- Macwelt: Apple-Nachlasskontakt einrichten — Beschreibung der Apple-eigenen Vorkehrung, mit der eine Person benannt wird, die nach dem Tod Zugriff auf die Daten der Apple-ID erhält.
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Er beschreibt, wie man praktisch vorsorgt. Bei größeren Vermögenswerten, Unternehmen oder strittigen Erbfällen gehört das Thema in fachkundige Hände. Der Beitrag enthält keine Empfehlungslinks.
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