1. Tipps, Empfehlungen, Grundsätze & Regeln zum Vererben

„Vererben“ ist ein heikles Thema.
Viele Großeltern wollen sich damit nicht auseinandersetzen, denn das bedeutet auch immer, sich mit dem eigenen Tod konfrontiert zu sehen.
Manchen ist das Thema zu komplex und sie trauen sich nicht zu, alle Einzelheiten zu überblicken. Andere sind der Meinung, dass sie noch genug Zeit hätten, um sich darum zu kümmern, was Kinder und Enkelkinder einmal bekommen werden.

Das ist allerdings falsch, denn ein Todesfall kann plötzlich eintreten.
Vielleicht fehlt eines Tages auch aufgrund einer Erkrankung die Kraft, um sich mit dem Vererben zu befassen.
Wir empfehlen daher, sich rechtzeitig zu informieren und geben hier einen Einblick in den Themenbereich.

richtig vererben

Wir stellen auf den folgenden Seiten Auszüge aus dem aktuellen Erbrecht vor, geben Empfehlungen und Tipps zum richtigen Vererben an Kinder und Enkelkinder.
Anhand von Beispielen werden viele Details auch für dich als Laien nachvollziehbarer und schon bald wird dir die Materie nicht mehr so kompliziert erscheinen.

Ihr als Großeltern solltet euch die Frage stellen: „Müssen wir ein Testament machen und wenn ja, was muss darin wie gestaltet sein?“

Der folgende Beitrag wird dir helfen, ein Testament zu errichten. Finde hier Informationen unter anderem zu diesen Sachverhalten:

  • erbrechtliche Regeln und Grundsätze
  • gesetzliche und vorweggenommene Erbfolge
  • Grenzen der Gestaltungsfreiheit eines Testaments
  • steuerliche Betrachtungen beim Vererben
  • formelle Anforderungen an ein Testament
  • erbrechtliche Instrumente zum Durchsetzen des letzten Willens
  • Risiken und Fehler bei der Errichtung von Testamenten

Wir hoffen, dir und euch ein wenig von der (unbegründeten) Sorge um die Anforderungen an ein rechtsgültiges Testament nehmen zu können und bemühen uns, die Sachverhalte so nachvollziehbar wie möglich darzustellen. Informiere dich im Folgenden zu diesen Punkten:

2. Die 21 wichtigsten Fragen zum Nachlass, Vererben und Verschenken

Wer Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Vererben sucht, ist hier genau richtig.
Wir erklären in 21 Antworten die wichtigsten Wissensinhalte zu den Themen Vererben, Testament, Nachlass, Pflichtteil, Erbschaftssteuer und Berliner Testament sowie einer Vielzahl weiterer Aspekte.
Das Erbrecht ist äußerst komplex und so ist es uns an dieser Stelle nur möglich, Antworten auf einige ausgewählte Fragen zu geben.
Für detaillierte Informationen raten wir, sich an einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht zu wenden.

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3. Die Erbfolge: das aktuelle Erbrecht

Wer erbt eigentlich, wenn Opa stirbt?
Und wer kann statt eines rechtlich vorgeschriebenen Erben eingesetzt werden bzw. ist solch ein Auslassen innerhalb der Erbfolge überhaupt rechtlich möglich?
Generell gilt, dass die gesetzliche Erbfolge anzuwenden ist, wenn kein Testament hinterlassen wurde. Gibt es ein Vermögen, das nach dem Tod des Erblassers verteilt werden soll, ist es somit ratsam, ein Testament zu machen.
Wir erklären hier, wie Kinder und Enkelkinder erben, wie der Ehepartner etwas bekommt und ob auch nicht-eheliche Kinder einen Erbanspruch haben.

4. Das Enkelkind als Erbe einsetzen

Ein Enkelkind soll als Alleinerbe eingesetzt werden?
Oder hat Oma vielleicht einen Lieblingsenkel, der das ganze Vermögen bekommen soll?
Die Wünsche des Erblassers sind in jedem Fall zu berücksichtigen, auch wenn das bedeutet, dass die übrigen Enkelkinder leer ausgehen.
Wir erklären, wie das Enkelkind als Erbe eingesetzt werden kann und wie es möglich ist, das eigene Kind bei der Erbfolge zu übergehen.
Zudem erläutern wir, in welchen Situationen ein erbendes Enkelkind zur Leistung von Pflichtteilsansprüchen verpflichtet werden kann.

5. Schwiegertochter oder Schwiegersohn als Erbe einsetzen

Schwiegerkinder sind keine leiblichen Kinder und werden daher in der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt.
Nun stellt sich die Frage, ob es nicht dennoch möglich ist, sie am Erbe zu beteiligen oder gar als Alleinerben zu bestimmen.
Ist das eigene Kind bereits verstorben und besteht ein gutes Verhältnis zu Schwiegertochter oder Schwiegersohn, ist der Wunsch nach einer Beteiligung am Erbe durchaus verständlich.

Wie erklären, unter welchen Umständen dies möglich ist und welche Folgen diese Regelungen für alle Beteiligten haben kann.

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6. Die Erbfolge ändert sich – Oma oder Opa heiraten erneut

Ein Großelternteil ist bereits verstorben und nun heiratet Oma oder Opa erneut.
Wie ist jetzt mit dem Erbe zu verfahren?
Verständlicherweise fühlen sich viele Kinder und Enkelkinder übergangen, wenn auf einmal der neue Partner einen großen Teil des Vermögens des verbliebenen Elternteils erbt.
Nicht selten kommt es zum großen Familienstreit, der doch vermeidbar gewesen wäre.

Wir erklären, welche Möglichkeiten der Absicherung es gibt und wie im Idealfall bei einer veränderten Erbfolge verfahren werden kann.
Gibt es Möglichkeiten, den neuen Partner oder die Partnerin vom Erbe auszuschließen?

7. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft eines Großelternteils

Häufig werden Oma und Opa nicht gleich alt und ein Ehepartner verstirbt deutlich früher als der andere. Der Hinterbliebene begibt sich auf Partnersuche und lebt fortan in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Solche Lebensmodelle werden immer häufiger!
Gleichzeitig bedeutet das auch nicht selten Streitigkeiten, denn eine nichteheähnliche Gemeinschaft ist der Ehe unter anderem beim Vererben nicht gleichgestellt.

Normalerweise erbt der verbliebene nichteheliche Partner nichts, da er in der gesetzlichen Erbfolge keine Rolle spielt. Hier hilft nur ein Testament zu Lebzeiten.

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8. Schenkung an die Kinder

Gerade bei Immobilien stellt sich häufig die Frage:
Soll das Haus mit Grundstück im Besitz der Großeltern bleiben, bis diese sterben?
Oder ist eine Schenkung an die Kinder im Zuge eines vorgezogenen Erbes nicht sinnvoller?
Und was bekommen die anderen Kinder, wenn eines die Immobilie erbt?

Großeltern sollten sich rechtzeitig mit der Frage nach der Sinnhaftigkeit und zum besten Zeitpunkt der Schenkung informieren, denn hier können schon Kleinigkeiten zu großen Folgen führen.
Unter anderem sind Schenkungen für einen längeren Zeitraum anfechtbar.

Autor dieses Beitrages: Jürgen Busch
Aus dem Themenschwerpunkt: Erben

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