Schon zu Lebzeiten etwas an die Kinder weiterzugeben, hat handfeste Vorteile: Du sparst Steuern, verringerst spätere Pflichtteile und bestimmst selbst, wer was bekommt. Doch es gibt Fallstricke — von der Meldepflicht ans Finanzamt bis zur Rückforderung durch das Sozialamt im Pflegefall. Hier erkläre ich Dir verständlich, worauf es bei Schenkungen an die Kinder ankommt.
ℹ️ Bitte beachte: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Deinen konkreten Fall sind ein Notar oder ein Fachanwalt für Erbrecht die richtige Adresse. Alle Angaben gelten für Deutschland, Stand 2026.
📑 Inhalt
💡 Warum zu Lebzeiten verschenken?
Drei gute Gründe sprechen für eine Schenkung zu Lebzeiten:
- Steuern sparen: Die Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre erneut nutzen — über die Jahre kannst Du so viel mehr steuerfrei übertragen als auf einen Schlag im Erbfall.
- Pflichtteile senken: Was lange genug vorher verschenkt wurde, zählt nicht mehr voll zum Nachlass.
- Selbst bestimmen: Du entscheidest zu Lebzeiten, wer was bekommt — und siehst die Freude noch mit.
Eines solltest Du Dir aber klarmachen: Was verschenkt ist, ist grundsätzlich endgültig weg. Zurückfordern kannst Du nur in wenigen Ausnahmefällen (mehr dazu weiter unten).
💶 Steuerfrei schenken: Freibeträge & Meldepflicht
Jedes Kind hat einen Freibetrag von 400.000 € — und zwar pro Elternteil und alle zehn Jahre erneut. Ein Ehepaar kann einem Kind also alle zehn Jahre zusammen 800.000 € steuerfrei zukommen lassen. Enkel haben 200.000 €. Erst was darüber liegt, wird mit dem Schenkungsteuersatz belegt (bei Kindern und Enkeln 7 bis 30 Prozent, je nach Höhe).
Wichtig — Meldepflicht: Eine Schenkung muss innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt angezeigt werden (§ 30 ErbStG), und zwar von beiden Seiten. Übliche Gelegenheitsgeschenke zu Geburtstag oder Weihnachten sind ausgenommen.
⚖️ Schenkung & Pflichtteil: die zweite 10-Jahres-Frist
Neben der Steuer gibt es eine zweite, wichtige Zehn-Jahres-Frist — beim Pflichtteil. Schenkst Du einem Kind etwas, können die übrigen Pflichtteilsberechtigten einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen (§ 2325 BGB). Liegt die Schenkung weniger als zehn Jahre zurück, wird sie anteilig mitgerechnet — und schmilzt um zehn Prozent pro Jahr ab. Erst nach zehn vollen Jahren bleibt sie ganz außen vor.
Übrigens müssen sich auch frühere Schenkungen an den Anspruchsteller selbst anrechnen lassen. Wer also vor Jahren schon Geld bekommen hat, muss sich das bei der Pflichtteilsergänzung gegenrechnen lassen. Wie Du gezielt ein Enkelkind als Erben einsetzen und dabei Pflichtteile berücksichtigen kannst, liest Du im verlinkten Ratgeber.
↩️ Kann ich eine Schenkung zurückfordern?
Grundsätzlich ist eine Schenkung endgültig. Zurückfordern kannst Du nur in bestimmten Fällen:
- Grober Undank: bei schwerer Verfehlung des Beschenkten (etwa körperliche Misshandlung oder schwere Beleidigung).
- Verarmung des Schenkers: Kannst Du Deinen Unterhalt nicht mehr selbst bestreiten, lässt sich das Geschenk nach § 528 BGB zurückfordern.
- Rückforderungsklausel: Am sichersten regelst Du Rückfälle (z. B. bei Vorversterben des Kindes) direkt im notariellen Schenkungsvertrag.
Achtung Pflegefall & Sozialamt: Wirst Du pflegebedürftig und reicht Dein Vermögen nicht, kann das Sozialamt eine Schenkung über § 528 BGB zurückfordern — aber nur, wenn sie weniger als zehn Jahre zurückliegt (§ 529 BGB). Nach Ablauf der zehn Jahre ist die Rückforderung ausgeschlossen. Bei Immobilien beginnt die Frist mit dem Antrag auf Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
📝 Was kostet eine Schenkung? Notar & Co.
Geld oder bewegliche Dinge kannst Du formlos verschenken — ein Notar ist dafür nicht nötig. Anders bei Immobilien: Hier sind ein notariell beurkundeter Vertrag und die Eintragung ins Grundbuch zwingend. Die Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach dem Wert der Immobilie (gesetzliche Gebührenordnung), liegen also bei höheren Werten entsprechend höher. Eine Grunderwerbsteuer fällt bei der Schenkung an die eigenen Kinder nicht an — sie sind davon befreit.
🔗 Kettenschenkung: erlaubt oder nicht?
Eine Kettenschenkung nutzt Freibeträge geschickt aus: Statt direkt an die Enkelin zu schenken (Freibetrag 200.000 €), schenkt Opa erst seiner Tochter (400.000 € frei), die dann ihrerseits an ihre Tochter weiterschenkt (erneut 400.000 € frei). So bleibt mehr steuerfrei.
Anders als oft behauptet ist die Kettenschenkung nicht verboten — der Bundesfinanzhof hat sie wiederholt anerkannt. Entscheidend ist nur: Der oder die Zwischenbeschenkte muss frei über das Geschenk verfügen können und darf nicht zur Weitergabe verpflichtet sein. Ein Gestaltungsmissbrauch liegt erst dann vor, wenn von Anfang an eine Durchleitung an die eigentlich begünstigte Person vereinbart war. Wer hier sauber vorgeht — keine Weitergabeklausel, eigenständige Entscheidung der Zwischenperson —, ist auf der sicheren Seite. Bei größeren Werten lohnt sich die Begleitung durch einen Steuerberater.
📦 Weitere Arten der Schenkung
- Schenkung unter Auflage: Der Beschenkte erhält etwas, muss aber eine Gegenleistung erbringen (z. B. die Pflege übernehmen). Erfüllt er die Auflage nicht, darf das Geschenk zurückgefordert werden.
- Gemischte Schenkung: Es gibt eine Gegenleistung, die aber unter dem Wert liegt — etwa ein Haus im Wert von 400.000 €, für das das Kind 250.000 € zahlt. Der Rest ist Schenkung.
- Pflicht- und Anstandsschenkung: übliche Geschenke aus Anstand (Geburtstag, Weihnachten). Sie lassen sich nicht widerrufen oder zurückfordern.
- Schenkung auf den Todesfall: erst beim Tod wirksam — juristisch heikel und nur mit notarieller Beurkundung gültig.
🏡 Haus oder Immobilie verschenken? Dafür gelten einige Besonderheiten — von der Familienheim-Befreiung über das Wohnrecht bis zum fairen Ausgleich unter mehreren Kindern. Alles dazu findest Du im Beitrag Haus vererben.
❓ Häufige Fragen
Wie viel kann ich meinen Kindern steuerfrei schenken?
Pro Kind 400.000 Euro je Elternteil, und das alle zehn Jahre erneut. Ein Ehepaar kann einem Kind also alle zehn Jahre zusammen 800.000 Euro steuerfrei schenken. Enkel haben 200.000 Euro.
Muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden?
Ja. Eine Schenkung ist innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt anzuzeigen (§ 30 ErbStG), und zwar von Schenker und Beschenktem. Übliche Gelegenheitsgeschenke sind ausgenommen.
Was bedeutet die 10-Jahres-Frist bei Schenkungen?
Sie hat zwei Bedeutungen: Steuerlich lassen sich die Freibeträge alle zehn Jahre neu nutzen. Und für den Pflichtteil wird eine Schenkung erst nach zehn Jahren ganz ausgeklammert — davor schmilzt sie um zehn Prozent pro Jahr ab.
Kann das Sozialamt eine Schenkung zurückfordern?
Ja, wenn Du nach der Schenkung pflegebedürftig und bedürftig wirst, kann das Sozialamt die Schenkung über § 528 BGB zurückfordern — aber nur, wenn sie weniger als zehn Jahre zurückliegt. Danach ist die Rückforderung ausgeschlossen.
Was kostet eine Schenkung beim Notar?
Geld oder bewegliche Dinge kannst Du ohne Notar verschenken. Bei Immobilien sind Notar und Grundbucheintrag zwingend, die Kosten richten sich nach dem Wert. Grunderwerbsteuer fällt bei der Schenkung an die eigenen Kinder nicht an.
Ist eine Kettenschenkung erlaubt?
Ja. Sie ist vom Bundesfinanzhof anerkannt, solange der Zwischenbeschenkte frei über das Geschenk verfügen kann und nicht zur Weitergabe verpflichtet ist. Nur bei einer vereinbarten Durchleitung liegt ein Gestaltungsmissbrauch vor.
Haftungsausschluss
Die Informationen in diesem Beitrag sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar und behandeln nicht die Fragen oder Probleme Deines individuellen Falls. Gerade bei größeren Schenkungen geht es um viel — bitte wende Dich für Deine persönliche Situation an einen qualifizierten Anwalt oder Steuerberater.
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Beitrag von Jürgen Busch · Themenschwerpunkt: Erben & Vererben · Inhalt auf Richtigkeit überprüft am 10. Juli 2026


