Aelteres Ehepaar am Schreibtisch mit einem alten Versicherungsordner und einem Laptop, auf dem eine Depot-Uebersicht zu sehen ist

Symbolbild, mit KI erstellt — keine realen Personen. Der alte Versicherungsordner und das neue Depot: Zwischen beiden liegen bei gleicher Einzahlung oft mehrere tausend Euro.

„Ich möchte für mein Enkelkind eine Ausbildungsversicherung abschließen.“ Diesen Satz hört jeder Bankberater von Großeltern, und fast jeder verkauft dann auch eine. Die Ausbildungsversicherung ist das klassische Großeltern-Produkt: Man zahlt monatlich ein, zum 18. oder 25. Geburtstag gibt es Geld für Studium oder Ausbildung, und wenn Oma oder Opa vorher sterben, läuft der Vertrag beitragsfrei weiter. Das klingt nach genau dem, was wir wollen. Hier erkläre ich, was in dem Produkt wirklich steckt, warum Verbraucherzentralen seit Jahren davon abraten — und wie Ihr dasselbe Ziel mit deutlich mehr Geld am Ende erreicht.

Jürgen Busch, Autor von grossvater.de – Schwarzweiß-Porträt mit gefalteten Händen

Beitrag von Jürgen Busch
AKTUALISIERT AM 02.09.2026 · 7 MIN. LESEZEIT · Kategorie: Finanzen · Newsletter anmelden
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Hinweis: Diese Seite gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen weiter — sie ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Angaben nach Deckungsrückstellungsverordnung, VVG und Verbraucherzentralen, Stand September 2026.

Kurz gesagt: Eine Ausbildungsversicherung ist eine Kapitallebensversicherung auf das Leben der Großeltern mit dem Enkelkind als Begünstigtem. Sie kombiniert schlechtes Sparen (garantierte Verzinsung 1 Prozent, hohe Abschlusskosten, Renditen oft unter 2 Prozent) mit einem kleinen Todesfallschutz. Wer beides trennt — ein ETF-Sparplan im Junior-Depot und, falls gewünscht, eine günstige Risikolebensversicherung — hat am 18. Geburtstag des Enkels bei gleichen Beiträgen meist mehrere tausend Euro mehr. Wer schon einen Vertrag hat: nicht vorschnell kündigen, sondern rechnen.

Was eine Ausbildungsversicherung wirklich ist

Der Name ist Marketing. Rechtlich ist die Ausbildungsversicherung eine Kapitallebensversicherung — klassisch oder fondsgebunden —, bei der die Großeltern (oder Eltern) Versicherungsnehmer und versicherte Person sind und das Enkelkind als Bezugsberechtigter eingetragen wird. Drei Dinge passieren mit Eurem Beitrag:

  • Ein Teil wird gespart — klassisch im Sicherungsvermögen des Versicherers mit einem garantierten Rechnungszins von derzeit höchstens 1 Prozent, fondsgebunden in Fonds, die der Versicherer auswählt und für die er zusätzliche Gebühren nimmt.
  • Ein Teil bezahlt den Todesfallschutz: Stirbt der Versicherungsnehmer vor Ablauf, zahlt der Versicherer die Beiträge weiter oder die vereinbarte Summe aus. Das ist der eigentliche Versicherungskern — und der einzige Grund, das Produkt überhaupt in Erwägung zu ziehen.
  • Ein Teil bezahlt Abschluss und Verwaltung: Die Abschlusskosten — meist 2,5 Prozent der gesamten Beitragssumme über die Laufzeit — werden in den ersten fünf Jahren abgezogen. Wer nach drei Jahren kündigt, bekommt oft weniger zurück, als er eingezahlt hat. Dazu kommen laufende Verwaltungskosten von mehreren Prozent des Beitrags.

Das Ergebnis: Von 50 Euro Beitrag im Monat werden im Schnitt vielleicht 43 bis 46 Euro tatsächlich angelegt — zu einer Verzinsung, die seit Jahren unter der Inflation liegt. Die Ablaufleistung, die im Angebot steht, ist bis auf die garantierte Summe eine unverbindliche Prognose.

Die Rechnung: Versicherung gegen Sparplan

Ein Beispiel mit runden Zahlen, 18 Jahre Laufzeit, 50 Euro im Monat, also 10.800 Euro eingezahlt:

Ausbildungsversicherung (klassisch) ETF-Sparplan im Junior-Depot
Eingezahlt 10.800 € 10.800 €
Kosten Abschluss ca. 270 € (2,5 % der Beitragssumme) plus laufend 3–6 % je Beitrag Depot kostenlos, Sparplan 0–1,5 % je Rate, ETF-Kosten ca. 0,2 % p. a.
Verzinsung / Rendite garantiert 1 % p. a. auf den Sparanteil, mit Überschüssen oft 1,5–2,5 % historisch rund 6 % p. a. bei breiten Weltindizes — keine Garantie, Schwankungen
Wert mit 18 (Orientierung) garantiert rund 10.000–11.000 €; mit Überschüssen 11.500–13.000 € rund 19.000 € bei 6 %; rund 14.000 € bei nur 3 %
Bei Tod der Großeltern Beiträge laufen weiter, Ziel wird erreicht Depot gehört dem Kind, Einzahlungen enden — oder Risikoleben zahlt (siehe unten)
Vorzeitig ran? Kündigung mit hohem Verlust, vor allem in den ersten Jahren jederzeit, zum Tageskurs
Wem gehört das Geld? Euch — Bezugsrecht könnt Ihr ändern dem Kind (Junior-Depot) oder Euch (eigenes Depot)

Selbst wenn der Aktienmarkt über 18 Jahre nur die Hälfte seiner historischen Rendite liefert, liegt der Sparplan vorn. Das ist der Grund, warum Verbraucherzentralen, Stiftung Warentest und Finanztip seit Jahren dieselbe Empfehlung geben: Sparen und Versichern trennen.

Warum sie trotzdem verkauft wird

Weil sie sich gut anfühlt. Der Name verspricht ein Ziel, die Garantie verspricht Sicherheit, und der Todesfallschutz spricht genau die Sorge an, die Großeltern haben: Was ist, wenn ich das nicht mehr erlebe? Dazu kommt die Provision — eine Ausbildungsversicherung mit 50 Euro Monatsbeitrag über 18 Jahre bringt dem Vermittler mehrere hundert Euro, ein ETF-Sparplan bringt ihm nichts. Das macht die Berater nicht zu schlechten Menschen, aber es erklärt, warum das Produkt in jedem Bankgespräch auftaucht und der Sparplan nicht.

Der ehrliche Kern: Wer wirklich möchte, dass das Enkelkind mit 18 einen festen Betrag bekommt, egal was passiert, hat ein legitimes Bedürfnis. Nur ist die Ausbildungsversicherung der teuerste Weg, es zu erfüllen. Die Sicherheit kostet hier den halben Ertrag.

Die bessere Lösung in zwei Teilen

  • Teil 1 — Sparen: ein ETF-Sparplan auf einen breiten Weltindex, entweder im Junior-Depot des Enkels (das Geld gehört dann dem Kind) oder in einem eigenen Depot mit dem Enkel als Begünstigtem im Testament (Ihr behaltet die Kontrolle). Beide Wege mit ihren Vor- und Nachteilen stehen im Beitrag Junior-Depot für Enkel.
  • Teil 2 — Absichern, falls gewünscht: eine Risikolebensversicherung auf Euer Leben mit dem Enkelkind (oder den Eltern) als Begünstigtem. Sie kostet nur den reinen Risikoanteil — für einen gesunden 62-Jährigen mit 10.000 Euro Versicherungssumme über 15 Jahre meist 10 bis 30 Euro im Monat, im höheren Alter deutlich mehr. Ehrlich gesagt: Die meisten Großeltern brauchen diesen Teil nicht, weil das bis dahin angesparte Depot ohnehin dem Kind gehört oder vererbt wird.
  • Wer gar keine Schwankung erträgt: Tagesgeld oder Festgeld auf den Namen des Kindes. Weniger Ertrag als der Sparplan, aber ohne Abschlusskosten und jederzeit verfügbar — und immer noch besser als die garantierte Verzinsung einer Versicherung. Mehr dazu unter Sparen für Enkelkinder.

Was Ihr in jedem Fall lassen solltet: das Sparen für die Enkel mit Eurer eigenen Absicherung vermischen. Wer selbst Vorsorge braucht — Pflegefall, Witwe oder Witwer —, regelt das getrennt und mit eigenen Produkten.

Ihr habt schon eine? Was jetzt zu tun ist

Erst rechnen, dann handeln. Eine bestehende Ausbildungsversicherung ist nicht automatisch ein Fehler, den man sofort korrigieren muss — die Abschlusskosten sind bezahlt, und je näher das Ende, desto weniger lohnt der Wechsel.

  • Rückkaufswert anfordern und mit dem Betrag vergleichen, den Ihr bei Weiterzahlung bis zum Ende garantiert bekommt. Steht der Vertrag im letzten Drittel der Laufzeit, ist Weiterzahlen meist die bessere Wahl.
  • Beitragsfrei stellen statt kündigen: Der Vertrag läuft ohne weitere Zahlungen weiter, das bisherige Guthaben bleibt angelegt, die frei werdenden Beiträge gehen in den Sparplan. Das ist oft der beste Mittelweg.
  • Alte Verträge mit hohem Garantiezins behalten. Wer vor 2004 abgeschlossen hat, hat oft 3 bis 4 Prozent Garantiezins und steuerfreie Auszahlung — so etwas gibt es nie wieder. Diese Verträge sind Gold, nicht Ballast.
  • Bezugsrecht prüfen: Steht das richtige Enkelkind drin? Bei mehreren Enkeln: Ist geregelt, wie aufgeteilt wird?

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❓ Häufige Fragen

Ist eine Ausbildungsversicherung für Enkel sinnvoll?

In fast allen Fällen nicht. Sie ist eine Kapitallebensversicherung mit hohen Kosten und niedriger garantierter Verzinsung. Ein ETF-Sparplan bringt bei gleichen Beiträgen über 18 Jahre meist deutlich mehr; wer Absicherung für den Todesfall will, kauft sie getrennt und günstiger als Risikolebensversicherung.

Was passiert mit der Ausbildungsversicherung, wenn Oma oder Opa sterben?

Das ist ihr eigentlicher Zweck: Der Versicherer zahlt die Beiträge bis zum Ende weiter oder die vereinbarte Summe sofort aus. Dieselbe Sicherheit gibt es aber günstiger, wenn man einen Sparplan mit einer Risikolebensversicherung kombiniert — oder schlicht, weil das Depot des Enkelkindes ihm ohnehin gehört.

Wie viel bringt eine Ausbildungsversicherung?

Garantiert ist der Rechnungszins von höchstens 1 Prozent auf den Sparanteil — nach Kosten liegt die garantierte Ablaufleistung oft nahe an den eingezahlten Beiträgen. Mit Überschüssen sind 1,5 bis 2,5 Prozent realistisch. Zum Vergleich: breite Aktien-ETFs haben über lange Zeiträume rund 6 Prozent im Jahr gebracht, ohne Garantie.

Soll ich eine bestehende Ausbildungsversicherung kündigen?

Nicht vorschnell. Rückkaufswert und garantierte Ablaufleistung anfordern und vergleichen; oft ist Beitragsfreistellung der bessere Weg als Kündigung. Verträge von vor 2004 mit hohem Garantiezins und steuerfreier Auszahlung unbedingt behalten.

Was ist die beste Alternative zur Ausbildungsversicherung?

Ein ETF-Sparplan im Junior-Depot des Enkels oder in einem eigenen Depot mit dem Enkelkind als Begünstigtem. Für Familien, die keine Kursschwankungen wollen, ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto auf den Namen des Kindes.

Quellen und Stand

§ 2 Deckungsrückstellungsverordnung (Höchstrechnungszins 1,0 % seit 1.1.2025) · § 4 Abs. 1 Deckungsrückstellungsverordnung / § 169 VVG (Verteilung der Abschlusskosten über fünf Jahre, Höchstzillmersatz 2,5 %) · Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest zu Ausbildungsversicherungen und Kapitallebensversicherungen · Rechenbeispiel: eigene Berechnung, Orientierungswerte, 18 Jahre, 50 €/Monat. Geprüft am 02.09.2026.

Passend dazu: Junior-Depot für Enkel · Sparen für Enkelkinder · Frühstartrente · Alle Finanz-Ratgeber

Beitrag aus der Kategorie: FinanzenVerantwortlicher Autor: Jürgen Busch · Newsletter anmeldenInhalt des Beitrages habe ich auf Richtigkeit überprüft am 02.09.2026.

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