Aelterer Mann sitzt in einer kleinen Kueche am Tisch und rechnet mit Taschenrechner und Kontoauszuegen, neben ihm ein Glas mit Muenzen

Symbolbild, mit KI erstellt — keine realen Personen. Wenn die Rente nicht reicht, gibt es zwei Hilfen — und beide holen sich viel zu wenige.

Rund 750.000 Menschen in Deutschland bekommen Grundsicherung im Alter — und schätzungsweise noch einmal so viele hätten Anspruch, stellen aber keinen Antrag. Aus Scham, aus Angst, den Kindern zur Last zu fallen, oder weil sie glauben, das kleine Sparbuch oder die Eigentumswohnung stünde im Weg. Das meiste davon stimmt nicht. Hier steht, was bei einer kleinen Rente zusteht: der Grundrentenzuschlag, der automatisch kommt, und die Grundsicherung, die man beantragen muss — mit den Zahlen für 2026, den Freibeträgen, die kaum jemand kennt, und der Frage, die auf grossvater.de dazugehört: Was ist mit dem Geld, das man den Enkeln geschenkt hat?

Jürgen Busch, Autor von grossvater.de – Schwarzweiß-Porträt mit gefalteten Händen

Beitrag von Jürgen Busch
AKTUALISIERT AM 03.09.2026 · 10 MIN. LESEZEIT · Kategorie: Finanzen · Newsletter anmelden
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Hinweis: Diese Seite gibt Erfahrungen und allgemeine Informationen weiter — sie ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Angaben nach SGB VI und SGB XII, Regelbedarfe und Freibeträge 2026, Stand September 2026.

Kurz gesagt: Grundrente ist ein Zuschlag zur eigenen Rente für Menschen mit mindestens 33 Jahren Beitragszeiten und unterdurchschnittlichem Verdienst — im Schnitt rund 100 Euro, höchstens rund 520 Euro im Monat, ohne Antrag, mit Einkommensprüfung (2026: bis 1.492 Euro Alleinstehende anrechnungsfrei). Grundsicherung im Alter ist Sozialhilfe für alle ab der Regelaltersgrenze, deren Einkommen nicht für Regelsatz (563 Euro) plus Miete und Heizung reicht — nur auf Antrag beim Sozialamt, ab dem Antragsmonat. 10.000 Euro Erspartes pro Person und die selbst bewohnte Wohnung bleiben unangetastet; die Kinder zahlen erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen. Wer Grundsicherung braucht, dem können Geschenke der letzten zehn Jahre — auch an Enkel — vom Sozialamt zurückgefordert werden.

Zwei Hilfen, zwei Systeme: der Unterschied

Grundrentenzuschlag Grundsicherung im Alter
Was es ist Zuschlag zur eigenen gesetzlichen Rente — Anerkennung für lange Arbeit bei kleinem Lohn Sozialhilfe (SGB XII), die das Einkommen auf das Existenzminimum aufstockt
Wer zahlt Deutsche Rentenversicherung Sozialamt der Stadt oder des Landkreises
Voraussetzung mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten, Durchschnittsverdienst unter 80 Prozent Regelaltersgrenze erreicht (oder dauerhaft voll erwerbsgemindert), Einkommen und Vermögen reichen nicht
Antrag nein — wird automatisch geprüft ja — und erst ab dem Antragsmonat
Vermögen wird nicht geprüft wird geprüft: 10.000 Euro Schonvermögen je Person
Einkommen Freibeträge 1.492 / 2.327 Euro (Alleinstehende / Paare, 2026) jeder Euro zählt — bis auf die Freibeträge unten
Typische Höhe Ø rund 100 Euro, bis rund 520 Euro im Monat Differenz zwischen Bedarf (563 Euro + Wohnkosten) und Einkommen
Beides zusammen? ja — die Grundrente erhöht die Rente, und für den Rest kann Grundsicherung greifen

Der Grundrentenzuschlag: automatisch, aber mit Einkommensprüfung

Die Grundrente gibt es seit 2021. Sie ist kein eigenes Geld, sondern ein Zuschlag auf die eigene Rente für Menschen, die lange gearbeitet, aber wenig verdient haben — typisch: Teilzeit, Verkäuferin, Friseurin, Landwirtschaft, viele Jahre Kindererziehung.

  • 33 Jahre Grundrentenzeiten: Pflichtbeiträge aus Arbeit, Kindererziehung (bis drei Jahre je Kind), Pflege, Krankengeld, Ausbildung. Nicht dazu zählen Arbeitslosigkeit, Schule, freiwillige Beiträge und Minijobs ohne eigene Beiträge. Ab 33 Jahren gibt es den Zuschlag anteilig, ab 35 Jahren voll.
  • Der Verdienst lag im Schnitt unter 80 Prozent des Durchschnitts (aber über 30 Prozent — darunter zählt das Jahr nicht mit). Wer im Schnitt 60 Prozent des Durchschnittslohns hatte, bekommt seine Entgeltpunkte für diese Zeiten praktisch verdoppelt, abzüglich 12,5 Prozent.
  • Einkommensprüfung: Das zu versteuernde Einkommen (auch des Ehepartners) wird automatisch beim Finanzamt abgefragt. 2026 bleiben bei Alleinstehenden 1.492 Euro im Monat anrechnungsfrei, bei Paaren 2.327 Euro; darüber werden 60 Prozent angerechnet, ab 1.909 beziehungsweise 2.744 Euro 100 Prozent. Vermögen spielt keine Rolle — die Eigentumswohnung ist egal.
  • Kein Antrag. Die Rentenversicherung prüft bei jedem Rentenbeginn automatisch; Bestandsrentner wurden bis Ende 2022 geprüft. Wer glaubt, übersehen worden zu sein — etwa weil Kindererziehungszeiten fehlen —, stellt einen Antrag auf Kontenklärung.

Rechenbeispiel: Eine Frau hat 36 Jahre gearbeitet, davon 20 Jahre in Teilzeit mit im Schnitt 0,5 Entgeltpunkten pro Jahr. Diese 20 Jahre werden auf 0,8 Punkte aufgewertet: 20 × 0,3 = 6 zusätzliche Punkte, abzüglich 12,5 Prozent = 5,25 Punkte. Mal Rentenwert 42,52 Euro = rund 223 Euro Grundrentenzuschlag im Monat — vor Einkommensprüfung. Wer nur 33 Jahre hat, bekommt davon etwa die Hälfte.

Grundsicherung im Alter: wer sie bekommt, wie viel es ist

Die Grundsicherung im Alter ist das, was früher Sozialhilfe hieß — zugeschnitten auf Menschen ab der Regelaltersgrenze, die vom eigenen Einkommen nicht leben können. Sie hat einen entscheidenden Vorteil gegenüber der klassischen Sozialhilfe: Die Kinder werden fast nie herangezogen (dazu unten). Der Bedarf setzt sich zusammen aus:

Bedarf 2026 Alleinstehend Paar (je Person)
Regelsatz (Essen, Kleidung, Strom, Telefon, Teilhabe) 563 € 506 €
Unterkunft und Heizung tatsächliche Kaltmiete plus Nebenkosten und Heizung, soweit „angemessen“ — die Grenze legt jede Kommune fest; bei Eigentum: Nebenkosten, Grundsteuer, Instandhaltung, Zinsen wie links, geteilt
Mehrbedarf 17 % bei Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis (95,71 €), Zuschläge für kostenaufwändige Ernährung, dezentrale Warmwasserbereitung wie links
Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge werden übernommen, wenn sie nicht ohnehin von der Rente abgehen
Einmalige Hilfen Erstausstattung der Wohnung, orthopädische Schuhe, Reparatur therapeutischer Geräte

Von diesem Bedarf wird das Einkommen abgezogen: Rente, Witwenrente, Betriebsrente, Mieteinnahmen, Zinsen, Unterhalt, regelmäßige Geldzuwendungen der Kinder. Was übrig bleibt, zahlt das Sozialamt. Ein Beispiel: Alleinstehend, 563 Euro Regelsatz plus 520 Euro Warmmiete = 1.083 Euro Bedarf. Rente netto 820 Euro. Grundsicherung: 263 Euro im Monat — plus die Freibeträge im nächsten Abschnitt, die den Betrag noch erhöhen können.

Daumenregel: Wer als Alleinstehender weniger als etwa 1.000 bis 1.100 Euro netto im Monat hat (Rente plus alles andere) und Miete zahlt, sollte den Anspruch prüfen lassen. Bei Paaren liegt die Schwelle bei etwa 1.700 bis 1.900 Euro. Die genaue Grenze hängt von der Miete ab — in München liegt sie deutlich höher als in der Uckermark.

Die Freibeträge, die kaum jemand kennt

  • Schonvermögen 10.000 Euro je Person — bei Paaren 20.000 Euro. Sparbuch, Tagesgeld, Lebensversicherung mit Rückkaufswert zählen zusammen. Darüber muss zuerst das eigene Vermögen aufgebraucht werden. Ein angemessenes Auto und der Hausrat zählen nicht.
  • Die selbst bewohnte Wohnung oder das Haus bleibt geschützt, solange es „angemessen“ ist (Faustregel: bis etwa 90 Quadratmeter Haus oder 80 Quadratmeter Wohnung für zwei Personen, größer bei mehr Bewohnern). Ein zu großes oder vermietetes Objekt muss verwertet werden — manchmal reicht dem Sozialamt eine Grundschuld als Sicherheit statt eines Verkaufs.
  • Freibetrag für Rentner mit 33 Grundrentenzeiten: Wer die Grundrenten-Jahre hat, darf von seiner Rente 100 Euro plus 30 Prozent des Rests behalten, höchstens 281,50 Euro im Monat (2026). Das ist die wichtigste Regel dieser Seite: Eine Frau mit 900 Euro Rente und 35 Jahren Beitragszeit hat einen Freibetrag von 100 + 240 = 281,50 Euro — ihr Bedarf wird also so berechnet, als hätte sie nur 618,50 Euro Rente. Das kann den Unterschied zwischen „kein Anspruch“ und „250 Euro im Monat“ ausmachen.
  • Freibetrag für private und betriebliche Altersvorsorge: Dieselbe Formel (100 Euro plus 30 Prozent, höchstens 281,50 Euro) gilt zusätzlich für Riester-, Rürup-, Betriebsrenten und freiwillige Beiträge. Wer beides hat, bekommt beide Freibeträge.
  • Freibetrag für Arbeit: Wer im Alter noch etwas arbeitet, behält 30 Prozent des Nettolohns, höchstens 281,50 Euro. Mit der Aktivrente bleibt der Lohn zwar steuerfrei, wird aber hier trotzdem angerechnet — bis auf diesen Freibetrag.
  • Was nie zählt: Pflegegeld, Blindengeld, Grundrentenzuschlag bis zur Freibetragsgrenze, kleine Geschenke zu Geburtstag und Weihnachten, Aufwandsentschädigungen für Ehrenamt bis 3.000 Euro im Jahr.

Müssen die Kinder zahlen? Die 100.000-Euro-Grenze

Das ist die Angst, die die meisten vom Antrag abhält — und sie ist seit 2020 fast immer unbegründet. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz greift das Sozialamt bei der Grundsicherung im Alter auf Kinder nur zu, wenn ein Kind mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient. Das Sozialamt darf das auch nicht auf Verdacht prüfen; es fragt nur nach, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt. Und selbst dann: Das Vermögen der Kinder und das Einkommen der Schwiegerkinder bleiben außen vor. Enkelkinder sind nie unterhaltspflichtig für ihre Großeltern.

Umgekehrt gilt: Wer Grundsicherung bezieht und von den Kindern regelmäßig Geld bekommt, muss das angeben — es zählt als Einkommen. Kinder, die helfen wollen, tun das besser mit Sachleistungen (Einkaufen, Heizkosten direkt zahlen, Reparaturen) als mit einem monatlichen Dauerauftrag, der die Grundsicherung eins zu eins kürzt.

Geschenke an Enkel und das Sozialamt: die Zehn-Jahres-Regel

Das ist der Teil, der auf grossvater.de nicht fehlen darf. Wer Geld verschenkt — den Enkeln zum 18. Geburtstag, für den Führerschein, als Startkapital — und später selbst verarmt, kann das Geschenk nach § 528 BGB zurückfordern, soweit er es für seinen Unterhalt braucht. Das klingt theoretisch, ist es aber nicht: Das Sozialamt darf diesen Anspruch auf sich überleiten (§ 93 SGB XII) und das Geld beim Beschenkten einfordern, bevor es Grundsicherung zahlt. Die Frist beträgt zehn Jahre ab der Schenkung (§ 529 BGB).

  • Was zurückgefordert werden kann: größere Geldgeschenke, das übertragene Haus, das Junior-Depot, das die Großeltern bespart haben — alles, was über „Anstandsschenkungen“ hinausgeht. Der Enkel muss dann monatlich so viel zahlen, wie dem Sozialamt fehlt, bis der Wert des Geschenks erreicht ist.
  • Was nicht: übliche Gelegenheitsgeschenke zu Geburtstag, Weihnachten, Konfirmation, Abitur — in einer Höhe, die zu den Verhältnissen passt. 200 Euro zum Abitur sind sicher; 20.000 Euro zum 18. Geburtstag sind es nicht.
  • Nach zehn Jahren ist Ruhe. Deshalb gilt für Großeltern, die größer schenken wollen: früh schenken, mit Bedacht, und nur, was man sicher nie mehr braucht. Die Regeln dazu — Freibeträge, Zehn-Jahres-Frist auch bei der Schenkungsteuer — stehen in Geld schenken an Enkel.
  • Wer sich unsicher ist, ob die Rente reicht, sollte gar nicht schenken, sondern vererben: Was im Nachlass ist, kann nach dem Tod nicht mehr zurückgefordert werden. Und die Enkel bekommen es trotzdem — nur später.

Der ehrliche Satz dazu: Niemand sollte aus Angst vor dem Sozialamt aufhören, den Enkeln etwas zu geben. Aber wer mit 70 einen Enkel mit 30.000 Euro ausstattet und mit 78 ins Pflegeheim muss, hat dem Enkel keinen Gefallen getan — das Geld kommt dann mit Schreiben vom Amt zurück. Kleiner, früher, regelmäßiger ist der bessere Weg. Oder leihen statt schenken — dann bleibt die Forderung Dein Vermögen: Familiendarlehen.

Antrag, Unterlagen, Fristen

  • Wo: beim Sozialamt der Stadt oder des Landkreises (nicht beim Jobcenter, nicht bei der Rentenversicherung — die nimmt den Antrag aber entgegen und leitet ihn weiter). Formulare gibt es online oder vor Ort; viele Ämter bieten Beratungstermine.
  • Ab wann: ab dem ersten Tag des Antragsmonats. Nicht rückwirkend. Wer im September den Antrag stellt, bekommt ab 1. September — wer bis Januar wartet, verschenkt vier Monate. Deshalb: erst den Antrag stellen, dann die Unterlagen nachreichen.
  • Unterlagen: Rentenbescheid, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung, Nachweise über Vermögen (Sparbuch, Lebensversicherung, Grundbuch), Krankenkassenkarte, Schwerbehindertenausweis, bei Grundrentenzeiten der Versicherungsverlauf.
  • Bewilligung für zwölf Monate, dann Weiterbewilligungsantrag. Änderungen (Rentenerhöhung, Umzug, Erbschaft, Geldgeschenk) sofort melden.
  • Wohngeld als Alternative: Wer knapp über der Grundsicherung liegt, hat oft Anspruch auf Wohngeld — das wird bei der Wohngeldstelle beantragt und prüft kein Vermögen bis 60.000 Euro. Beides zugleich geht nicht; das Sozialamt rechnet aus, was günstiger ist.
  • Hilfe beim Antrag: Sozialverbände VdK und SoVD (Mitgliedschaft ab etwa 6 Euro im Monat), Caritas, Diakonie, AWO — kostenlos oder günstig, und sie kennen die Freibeträge.

Für Oma und Opa: drei Sätze

  • Grundsicherung ist keine Schande, sondern ein Anspruch. Man hat ein Leben lang Steuern gezahlt. Der Staat zahlt zurück, wenn es nötig ist — und die Kinder bleiben außen vor. Wer den Antrag nicht stellt, schenkt dem Staat jeden Monat Geld.
  • Erst die eigene Rente, dann die Enkel. Wer knapp liegt, sollte Junior-Depot und Führerscheingeld den Eltern überlassen und selbst nur das verschenken, was auch in zehn Jahren nicht fehlen wird.
  • Den Notfallordner um ein Blatt ergänzen: Wenn Grundsicherung bezogen wird, gehören Bescheid, Sozialamt-Ansprechpartner und Bewilligungszeitraum in den Notfallordner — damit die Familie den Weiterbewilligungsantrag nicht verpasst, falls Ihr ihn selbst nicht mehr stellen könnt.

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❓ Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Grundrente und Grundsicherung?

Die Grundrente ist ein Zuschlag zur eigenen Rente für Menschen mit mindestens 33 Beitragsjahren und kleinem Verdienst — automatisch, ohne Vermögensprüfung. Die Grundsicherung im Alter ist Sozialhilfe, die das Einkommen auf Regelsatz plus Wohnkosten aufstockt — nur auf Antrag beim Sozialamt, mit Einkommens- und Vermögensprüfung. Beides kann zusammen bezogen werden.

Wie hoch ist die Grundsicherung im Alter 2026?

Regelsatz 563 Euro für Alleinstehende, 506 Euro je Partner, plus angemessene Miete und Heizung, plus Mehrbedarfe. Davon wird das Einkommen abgezogen; die Differenz wird gezahlt. Wer 33 Grundrentenjahre hat, behält zusätzlich bis zu 281,50 Euro seiner Rente anrechnungsfrei.

Wie viel Vermögen darf ich bei Grundsicherung haben?

10.000 Euro je Person, bei Paaren 20.000 Euro. Die selbst bewohnte, angemessene Wohnung oder das Haus, ein angemessenes Auto und der Hausrat bleiben unberücksichtigt.

Müssen meine Kinder für mich zahlen, wenn ich Grundsicherung beantrage?

Nur, wenn ein Kind mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient (Angehörigen-Entlastungsgesetz seit 2020). Das Sozialamt fragt nur bei konkreten Anhaltspunkten nach. Schwiegerkinder und Enkel werden nie herangezogen.

Kann das Sozialamt Geld zurückfordern, das ich meinen Enkeln geschenkt habe?

Ja, wenn die Schenkung weniger als zehn Jahre zurückliegt und über ein übliches Gelegenheitsgeschenk hinausgeht (§§ 528, 529 BGB, § 93 SGB XII). Der Beschenkte muss dann so viel zurückzahlen, wie für den Unterhalt fehlt — bis zum Wert des Geschenks.

Bekomme ich die Grundrente automatisch?

Ja. Die Rentenversicherung prüft bei jedem Rentenbeginn, ob die 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht sind, und fragt das Einkommen beim Finanzamt ab. Ein Antrag ist nicht nötig; wer fehlende Zeiten vermutet, beantragt eine Kontenklärung.

Ab wann wird Grundsicherung gezahlt?

Ab dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag beim Sozialamt eingeht — nicht rückwirkend. Deshalb den Antrag sofort stellen und Unterlagen nachreichen. Die Bewilligung gilt in der Regel zwölf Monate.

Quellen und Stand

§§ 76g, 97a SGB VI (Grundrentenzuschlag, Einkommensanrechnung; Freibeträge 2026: 1.492 / 1.909 Euro Alleinstehende, 2.327 / 2.744 Euro Paare) · §§ 41–46b SGB XII (Grundsicherung im Alter), § 82 Abs. 4 und 5 SGB XII (Freibeträge 100 Euro + 30 Prozent, höchstens 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 = 281,50 Euro), § 90 SGB XII und Durchführungsverordnung (Schonvermögen 10.000 Euro, geschütztes Hausgrundstück), § 94 Abs. 1a SGB XII (Unterhaltsrückgriff erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen, Angehörigen-Entlastungsgesetz), § 93 SGB XII (Überleitung) · §§ 528, 529 BGB (Rückforderung wegen Verarmung, Zehn-Jahres-Frist) · Regelbedarfsstufen 2026: 563 / 506 Euro; aktueller Rentenwert ab 1. Juli 2026: 42,52 Euro · Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Fragen und Antworten zur Grundrente; Deutsche Rentenversicherung: Grundrente, Grundsicherung; Statistisches Bundesamt: Empfängerzahlen Grundsicherung im Alter · abgerufen 03.09.2026. Diese Seite ersetzt keine Sozial- oder Rechtsberatung. Geprüft am 03.09.2026.

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Beitrag aus der Kategorie: FinanzenVerantwortlicher Autor: Jürgen Busch · Newsletter anmeldenInhalt des Beitrages habe ich auf Richtigkeit überprüft am 03.09.2026.

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