1. Reisen mit den Großeltern – woran ist zu denken?
Nicht immer können Mama und Papa die Urlaubsbetreuung der Kinder allein sicherstellen. Die Hilfe von Oma und Opa tut Not!
Sind die Großeltern noch fit und wollen mit ihren Enkelkindern vielleicht sogar für einige Tage in den Urlaub fahren, ist das für alle Beteiligten von Vorteil.
Allerdings braucht es einige Vorbereitungen, damit die Ferien mit den Enkeln ein Erfolg werden. Damit sind nicht nur das Packen der Koffer und die Mitnahme der Kuscheltiere gemeint, sondern es muss auch um rechtliche Aspekte gehen.
Was ist beispielsweise mit dem Kinderreisepass?
Und brauchen Oma und Opa eine Reisevollmacht, um sich abzusichern, wenn unterwegs etwas passiert?
2. Urlaub mit den Großeltern: Immer eine gute Idee?
Oberste Priorität hat das Vertrauen, wenn es um die Beantwortung der Frage, ob der Urlaub mit den Enkelkindern möglich ist, geht. Die Enkel müssen Oma und Opa vertrauen und die Eltern der Kinder ebenfalls.
Vor allem, wenn die Fahrt ins Ausland geht, dürfen keinerlei Zweifel an der Zuverlässigkeit der Großeltern bestehen oder seitens der Enkelkinder der Wunsch, abends doch lieber wieder zu Mama und Papa zu fahren.
Es gilt also, das Wesen des Kindes zu beurteilen: Kann es schon ohne abendliches Mamakuscheln einschlafen? Kann Opa die Lücke, die durch den fehlenden Papa entstanden ist, für die wenigen Tage füllen?
Ein Tipp:
Wer einen Urlaub mit den Enkelkindern plant, sollte die Kleinen regelmäßig sehen, um ein gutes Verhältnis zu ihnen aufzubauen. Außerdem ist es gut zu wissen, wie der übliche Tagesablauf aussieht (Vorlieben beim Essen, Schlafenszeiten etc.).
Oma und Opa sollten zudem wissen, ob und welche Medikamente mitzunehmen sind, wogegen das Kind vielleicht allergisch ist und wovor es Angst hat.
Ebenfalls wichtig: Zu Hause gelten für das Kind vielleicht bestimmte Verbote bezüglich der Handynutzung, zum Fernsehen oder bezogen auf Süßigkeiten. Auch wenn Oma und Opa gern großzügig sind, sollten hier Absprachen mit den Eltern getroffen werden. Umgekehrt müssen die Eltern den Großeltern auch nachsehen, wenn sie mal ein Auge zudrücken und nicht alles so handhaben, wie es daheim üblich ist.
3. Die Auswahl des passenden Reiseziels
Nun stellt sich die Frage: Wohin soll die Reise gehen?
Wer es besonders einfach und möglichst viele Angebote direkt vor Ort haben möchte, bucht für den Urlaub mit den Enkelkindern einen Aufenthalt im Ferienressort. Neben der Unterkunft gibt es dort die Verpflegung in Halb- oder Vollpension, häufig ein Schwimmbad, dazu Indoorspielplatz, Spielplätze, Minigolf und weitere Freizeitmöglichkeiten.
Viele Ressorts z.B das REKA-Feriendorf in Lugano oder der CenterParc Bispinger Heide sind meistens so gelegen, dass von ihnen aus schöne Ausflüge in die Umgebung gemacht werden können.
Beim Wandern mit den Enkelkindern erkunden alle die nähere Region (lese doch auch unseren Beitrag: 10 Tipps zum Wandern mit Kindern).
Vielleicht liegt das Ressort auch am Meer, sodass ein Badeurlaub daraus wird. Auch der Urlaub auf dem Bauernhof ist ideal. Wer es ganz individuell mag, sucht sich für die Dauer des Aufenthalts eine freie Pension oder bucht über Airbnb eine Unterkunft bei Privatpersonen. Besonders praktisch ist zudem eine Unterkunft im Familienhotel mit Oma und Opa.
Tipp:
Mit noch kleinen Kindern muss es keine Fernreise sein, rund zwei bis drei Autostunden sind eine ausreichende Entfernung. So ist es auch möglich, die Reise notfalls abzubrechen, falls es doch nicht ohne Mama und Papa geht.
4. Reisepass und Reisevollmacht: rechtliche Aspekte vor der Reise klären
Damit Großeltern und Enkel auch rechtssicher unterwegs sind, müssen bestimmte Aspekte geregelt werden.
Diese betreffen vor allem diese Reisedokumente:
4.1 Der Kinderreisepass
Für Kinder ist es ab der Geburt möglich, einen Personalausweis zu beantragen (früher erst ab 12 Jahren). Dieser ist für Reisen innerhalb der EU ausreichend. Ein biometrisches Passfoto ist dafür nötig, die Kosten betragen derzeit 22,80 Euro (Stand: September 2023).
Der bisher übliche Kinderreisepass wird nur für Reisen außerhalb der EU-Länder benötigt. Zudem wird er in der bisherigen Form zum neuen Jahr abgeschafft.
Ab 2024 bekommen Kinder einen elektronischen Reisepass, der 37,50 Euro kosten wird. Er ist weltweit gültig (mehr Info beim BMI).
-> ADAC-Info: Reisevollmacht für Kinder
vom ADAC: kostenfreies Dokument – Reisevollmacht für Großeltern
5. Die Reisevollmacht
Ob im REKA-Dorf in der Schweiz oder bei Landal GreenParks in den Niederlanden: Eine Reisevollmacht sollten Großeltern unbedingt mitnehmen.
Diese sind für Reisen mit Minderjährigen unbedingt nötig, wenn nur ein Elternteil dabei ist oder wenn die Großeltern allen mit ihren Enkeln in den Urlaub fahren.
Diese Reisevollmacht wird nicht überall verlangt, in einigen Ländern jedoch ist das Mitführen dieser Einverständniserklärung der Eltern Pflicht.
Ohne das Dokument kann es Probleme bei der Einreise geben. Unter anderem betrifft das Reisen nach Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Slowenien, Serbien, Bosnien und Herzegowina sowie Nordmazedonien.
Für Griechenland, Bosnien und Herzegowina und Nordmazedonien muss die Vollmacht sogar amtlich beglaubigt werden, für Serbien wird dies empfohlen.
Neben der Reisevollmacht sollte zudem eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes mitgeführt werden.
Tipp: Vor dem Antritt der Reise in eines der genannten Länder sollte mit der Auslandsvertretung dort geklärt werden, ob und welche Unterlagen mitgeführt werden müssen.
Eventuell sind Vordrucke, wie es sie beim ADAC gibt, nicht ausreichend und es müssen andere Formulierungen verwendet werden. Teilweise müssen die Unterlagen auch in der jeweiligen Landessprache mitgenommen werden.
Für den ersten Urlaub mit den Enkelkindern muss es gar nicht so kompliziert sein:
Auch Centerparcs in Bispingen, die Ostsee oder der Bayerische Wald sind lohnenswerte Ziele!
Eine einfache Reisevollmacht sollte dennoch dabei sein.
Autor dieses Beitrages: Jürgen Busch
Aus dem Themenschwerpunkt: Reisen mit Oma und Opa
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