1. Finanzen für Großeltern – Hinweise & Tipps

Der Umgang mit Geld ist nicht nur eine Sache, die Kinder und Jugendliche lernen müssen, sondern die sich durchs ganze Leben zieht.
Selbst Senioren müssen oft haushalten und mit dem Geld, das ihnen zur Verfügung steht, sparsam umgehen. Gleichzeitig wollen Großeltern für ihre Familie und insbesondere für die Enkelkinder vorsorgen bzw. sie finanziell unterstützen.

Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Diese zeigen wir im folgenden Ratgeber auf, geben Tipps und Hinweise zu lohnenswerten Geldanlagen und bieten die wichtigsten Informationen zu aktuellen Themen:

  • finanzielle Unterstützung für Kinder und Enkel
  • eigene Vermögensverwaltung richtig managen
  • wichtige Versicherungen für die Familie
  • steuerliche Aspekte als Großeltern

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und Erfolg beim Umsetzen der Finanztipps!

Finanzen für Großeltern

2. Finanzielle Unterstützung der Enkel

Großeltern möchten meist Geld für die Enkelkinder anlegen und sie zu bestimmten Anlässen unterstützen.
Denkbar wäre der Vermögensaufbau für den Führerschein und das erste eigene Auto, für eine große Reise oder als Zuschuss zur eigenen Wohnung.

Geld und Wertgegenstände sind hierbei die Finanzmittel der Wahl.
Es ist dabei sinnvoll, schon ab der Geburt des Enkelkindes mit dem Sparen zu starten, denn so reichen auch kleine monatliche Beiträge, um später Großes zu bewirken.

Anlässe, zu denen größere Geldgeschenke ideal sind, sind beispielsweise:

Neben größeren Ausgaben, die auf die Enkelkinder zukommen und für die sie jegliche Unterstützung brauchen können, sind auch kleine Geldgeschenke immer willkommen.
Schließlich kostet sogar eine Tankfüllung inzwischen ein kleines Vermögen!

2.1 Geschenke zur Geburt

Geld, Gold und andere Wertgegenstände sind ein ideales Geschenk zur Geburt.
Oma und Opa haben damit die perfekte Möglichkeit, nicht nur die üblichen Präsente wie Strampler, Body, Rassel oder Windeltorte zu überreichen, sondern bereits jetzt aktiv für die Zukunft des Enkelkindes vorzusorgen. Infrage kommen neben Sparguthaben, Goldmünzen und -barren auch Sparverträge, ETFs, Kryptowährungen und weitere Geschenke, die einen individuellen Vermögensaufbau für das Enkelkind erlauben. Ein höheres Risiko wird durch die Langfristigkeit der Geldanlagen wieder wettgemacht.

2.2 Geschenke zum Führerschein

Der Führerschein kostet mittlerweile zwischen 2.600 und 3.500 Euro, abhängig von der Anzahl der benötigten Fahrstunden sowie von den Preisen der gewählten Fahrschule. Damit sich das Enkelkind den „Lappen“ überhaupt leisten kann, ist ein Zuschuss gern gesehen. Alternativ gibt es ein Geldgeschenk zum bestandenen Führerschein, sodass der Grundstein für das erste eigene Auto gelegt ist. Großeltern tun gut daran, mit dem Sparen für die Fahrstunden so früh wie möglich zu beginnen!

2.3 Taschengeld für die Enkelkinder

Das Taschengeld ist die erste regelmäßige Einnahmequelle für Kinder und eine Möglichkeit, den Umgang mit Geld und einem Guthaben zu üben. Wichtig ist, dass die Enkel frei über ihr Geld verfügen können und dass es in der Höhe altersmäßig angemessen ist. Großeltern schenken den Enkelkindern mit diesem Taschengeld (lese hierzu -> Taschengeld für dein Enkelkind) ein Stück finanzielle Freiheit. Gleichzeitig sollten die Kinder aber dazu angehalten werden, nicht alles auszugeben, sondern ein bisschen Geld zu sparen.

2.4 Kinderdepot unter Betreuung der Großeltern

Großeltern können unter anderem ein Raisin-Kinderdepot anlegen.
Hier sind erstaunliche Summen möglich: Raisin selbst gibt in Beispielrechnungen ein Vermögen von bis zu 31.500 Euro innerhalb von 18 Jahren an, wenn monatlich 70 Euro gespart werden und damit bereits ab der Geburt des Enkelkindes begonnen wird.

Hier wirkt der Zinseszinseffekt. Das Enkelkind kann das Depot zur Volljährigkeit übertragen bekommen und es auf Wunsch selbst weiterführen. Natürlich können auch die Großeltern noch einige Zeit weiter einzahlen.
So macht man Millionäre!

2.5 Vorsorge für die Enkel durch Vermögensaufbau

Die Vermögensvorsorge für Kinder wird meist als fondsgebundene Rentenversicherung angeboten. Sie ist bereits ab Geburt abschließbar und kann um eine Berufsunfähigkeitsvorsorge erweitert werden. Schon mit vergleichsweise geringen Beträgen (beispielsweise 25 Euro pro Monat) lässt sich ein angemessener Vermögensaufbau erzielen.
Wichtig: Der Vertrag sollte flexibel gestaltet sein, sodass jederzeit Geld entnommen werden kann. Das hat den Vorteil, dass das Enkelkind bei Bedarf auf das Vermögen zugreifen kann (vorausgesetzt, es ist volljährig). Finanzielle Sicherheit und Zukunftsvorsorge gehen hier Hand in Hand.

Vorsorge nach dem eigenen Tod

Auf der einen Seite haben Großeltern die Möglichkeit, für die Zukunft des Enkelkindes zu eigenen Lebzeiten vorzusorgen. Sie legen Sparverträge und Depots an und tragen zum Vermögensaufbau des Kindes bei. Auch über das Taschengeld geben Sie dem Enkelchen finanzielle Freiheit.

Auf der anderen Seite ist es möglich, das Enkelkind als Erben einzusetzen und so über den Tod hinaus zumindest die finanzielle Absicherung des Kindes sicherzustellen. Eine gute Beratung zur besten Vorgehensweise bei vorweggenommener Erbfolge ist wichtig.

3. Versicherungen für Enkel

„Kleine Kinder, kleine Sorgen – große Kinder, große Sorgen.“ Dieses Sprichwort kennen wohl alle, die mit Kindern zu tun haben und so natürlich auch die Großeltern.
Diese möchten ihre Enkelkinder bestmöglich versorgt wissen.
Unfälle, Krankheiten, Berufsunfähigkeit, Ausbildung – diese und noch weitere Aspekte sollen abgesichert sein. Doch nicht jede Versicherung ist wirklich nötig oder sinnvoll, wohingegen es einige gibt, die unverzichtbar sind. Wir geben im Folgenden einen Überblick.

3.1 Familienversicherung für die Enkel

Die Familienversicherung bietet als Form der Krankenversicherung die Möglichkeit, Angehörige und damit auch Enkelkinder kostenfrei mit zu versichern.
Dabei genießen die mitversicherten Kinder den vollen Leistungsumfang, sofern sie die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllen. Sie müssen dafür im gleichen Haushalt wie die Großeltern leben und dürfen nicht älter als 18 bzw. 23 Jahre sein, um beitragsfrei zu bleiben. Darüber hinaus ist die Einkommensgrenze zu beachten, die monatlich bei 565 Euro und für Minijobber bei 603 Euro liegt.

3.2 Unfallversicherung für die Enkel

Oma und Opa wollen eine Unfallversicherung für die Enkelkinder abschließen?
Meist entsteht der Wunsch aus der Angst um eine lückenhafte Versorgung nach einem Unfall und der Tatsache, dass die Eltern des Enkelkindes diese Versicherung nicht für notwendig halten.
Grundsätzlich ist es möglich, dass Oma und Opa die Unfallversicherung für die Enkel abschließen und die entsprechenden Beiträge zahlen.
Wichtig ist, dass die Versicherung angemessen gestaltet wird, was die Höhe möglicher Zahlungen im Falle von Verletzungen angeht.
Zudem sollten sich die Leistungen nicht mit denen anderer Versicherungen wie z. B. der Berufsunfähigkeitsversicherung überschneiden.

4. Steuerliche Aspekte für Großeltern

Möchten Großeltern Steuern sparen, können sie ihr Vermögen frühzeitig in Form einer Schenkung an die Enkelkinder übertragen.
Aktuell gilt in Deutschland ein Schenkungsfreibetrag von 200.000 Euro alle zehn Jahre, wenn Oma und Opa etwas auf die Enkel übertragen wollen.
Auch das Anlegen von Sparplänen, Depots oder Ausbildungsversicherungen kann sinnvoll sein, wenn das eigene Vermögen zu steuerlichen Zwecken reduziert werden soll.
Die genannten Geldanlagen müssen dafür auf den Namen des Enkelkindes laufen, denn dieses hat in der Regel einen niedrigeren Steuersatz.

Autor dieses Beitrages: Jürgen Busch
Aus dem Themenschwerpunkt: Finanzen

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