
Symbolbild, mit KI erstellt — keine realen Personen. Ein Handschlag am Küchentisch hält länger als jede Sperre auf dem Handy — weil beide zugestimmt haben.
Der eigentliche Streit geht nie um die zehn Minuten. Er geht darum, dass jedes Mal neu verhandelt wird. Und beim Neuverhandeln gewinnt am Ende der, der länger durchhält — meistens das Kind, manchmal der müde Erwachsene, der einfach Ruhe haben will. Ein Mediennutzungsvertrag beendet genau das: Er schreibt einmal auf, was gilt, und beide unterschreiben. Diese Seite zeigt, wie er entsteht, was hineingehört — und wie eine eigene Fassung für Oma und Opa aussieht, die den Eltern nicht in die Quere kommt.
Kurz gesagt: Ein Mediennutzungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Kind und Erwachsenem über Medienzeiten und Medienregeln. Er ist rechtlich nicht bindend — seine Wirkung kommt allein daher, dass das Kind mitgeschrieben und unterschrieben hat. Einen kostenlosen Baukasten bieten klicksafe und das Internet-ABC unter mediennutzungsvertrag.de. Als Faustregel für die Zeit gilt: etwa 10 Minuten pro Lebensjahr am Tag — oder eine Stunde pro Lebensjahr in der Woche.
📋 Inhalt dieser Seite
Was ein Mediennutzungsvertrag ist — und was nicht
Das Wort klingt nach Anwalt und ist deshalb irreführend. Ein Mediennutzungsvertrag ist kein juristisches Dokument. Kein Gericht setzt ihn durch, keine Klausel ist einklagbar, und niemand haftet, wenn eine Regel gebrochen wird. Er ist eine Absprache in der Familie, die man aufschreibt — nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Seine Wirkung kommt von etwas anderem: Eine Regel, an der ein Kind mitgeschrieben hat, verteidigt es plötzlich selbst. Ein Blatt an der Kühlschranktür nimmt beiden Seiten die tägliche Verhandlung ab. Und es verlagert den Konflikt von der Person auf das Papier: Nicht Opa sagt Nein, sondern es steht so da — und zwar in einer Zeile, die der Enkel selbst formuliert hat.
Der Unterschied zur App: Eine Bildschirmzeit-Sperre auf dem Handy wirkt sofort, aber sie ist eine Maßnahme gegen das Kind. Der Vertrag ist eine Vereinbarung mit ihm. Beides zusammen funktioniert gut, die App allein selten lange — sie wird umgangen, sobald das Kind klug genug dafür ist. Und das ist früher, als die meisten denken.
Der kostenlose Baukasten von klicksafe und Internet-ABC
Man muss so ein Papier nicht selbst erfinden. Die beiden größten deutschen Initiativen für Medienkompetenz — klicksafe und das Internet-ABC — betreiben gemeinsam einen Online-Baukasten unter mediennutzungsvertrag.de, technisch umgesetzt von KIDS interactive. Er ist kostenlos und verlangt keine Anmeldung.
- Man wählt eine von zwei Altersgruppen: bis 12 Jahre oder über 12 Jahre.
- Zu jedem Bereich — Fernsehen, Computerspiele, Internet, Handy — gibt es fertige Regelvorschläge zum Anklicken. Eigene Regeln lassen sich dazuschreiben.
- Es gibt einen eigenen Abschnitt für Regeln der Erwachsenen. Der ist wichtiger, als er aussieht.
- Am Ende entsteht ein PDF zum Ausdrucken, mit Feldern für beide Unterschriften und das Datum.
- Der Vertrag lässt sich mit einem Code speichern und später wieder öffnen und ändern.
Das Angebot wurde 2015 mit dem Pädagogischen Interaktiv-Preis Pädi ausgezeichnet. Es ist die naheliegende Adresse, wenn Eltern und Kind gemeinsam etwas aufsetzen wollen.
Wie viel Zeit? Die Zahlen, auf die man sich einigen kann
Der häufigste Grund, warum ein Vertrag nicht zustande kommt: Niemand weiß, welche Zahl vernünftig ist. Die Initiative SCHAU HIN! nennt eine Orientierung, die sich in der Praxis bewährt hat — und die vor allem den Vorteil hat, dass man sie einem Kind erklären kann.
Warum das Wochenbudget ab zehn der bessere Weg ist: Es übergibt dem Kind die Einteilung. Wer sein Kontingent an zwei Tagen verbraucht, hat den Rest der Woche nichts mehr — und lernt daraus mehr als aus jeder Ermahnung. Das ist unbequem beim ersten Mal und danach erstaunlich ruhig.
Drei Regeln gelten unabhängig vom Alter und stehen in fast jedem guten Vertrag: keine Geräte beim gemeinsamen Essen, ein bis zwei Stunden vor dem Schlafengehen kein Bildschirm, und das Handy liegt bei den Hausaufgaben weg. Ausführlicher steht das unter Bildschirmzeit bei Oma und Opa.
Was hineingehört — in sieben Punkten
klicksafe empfiehlt, es kurz zu halten: maximal zwei Seiten, ausgedruckt und sichtbar aufgehängt. Was hineingehört, lässt sich auf sieben Punkte bringen.
- Wie lange. Eine Zahl, kein Gefühl. Am Tag oder in der Woche — siehe oben.
- Was. Welche Geräte, welche Apps, welche Spiele, welche Sendungen. So genau wie möglich; „Medien“ ist keine Regel.
- Wann nicht. Die drei Zeiten oben, dazu was in der Familie sonst noch wichtig ist.
- Was mit Daten und Bildern passiert. Keine persönlichen Angaben an Fremde, keine Downloads ohne Rücksprache, keine Fotos ohne Einverständnis — in beide Richtungen.
- Was stattdessen. Der am häufigsten vergessene Punkt. Wenn die Zeit um ist, muss etwas anderes da sein, sonst ist der Vertrag nur ein Verbot mit Unterschrift.
- Was für die Erwachsenen gilt. Ohne diesen Abschnitt erlebt das Kind das Papier als einseitige Vorgabe — genau davor warnt klicksafe ausdrücklich.
- Was passiert, wenn sich jemand nicht daran hält. Gemeinsam festgelegt, für beide Seiten. Bei wiederholten Verstößen kann eine Pause die Folge sein — aber Medien sollten nicht generell als Belohnung oder Strafe dienen.
Und ein achter Punkt, der oft fehlt: ein Datum, an dem neu geschaut wird. Kinder werden älter, Regeln müssen mitwachsen. Wer von vornherein einen Termin einträgt, muss nicht warten, bis das Kind den Vertrag aufkündigt.
Die eigene Fassung für Oma und Opa
Der Mediennutzungsvertrag ist für Eltern gemacht. Bei Großeltern liegt der Fall anders, und zwar in zwei Punkten. Erstens seid Ihr seltener zusammen, oft nur einen Nachmittag oder ein Wochenende — ein Wochenbudget ergibt da keinen Sinn. Zweitens gelten bei Euch andere Regeln als zu Hause, und das ist auch völlig in Ordnung. Ein anderer Ort darf andere Regeln haben. Was nicht in Ordnung ist: wenn die Eltern nichts davon wissen.
Deshalb hier eine eigene Fassung, zugeschnitten auf den Besuch bei Oma und Opa. Zwei Seiten, zum Ausdrucken und mit der Hand auszufüllen — am besten gemeinsam, am Küchentisch, mit dem Enkel als Schreiber.
Kostenlos zum Ausdrucken
Medienvereinbarung für Oma und Opa
Zwei Seiten DIN A4, mit der Hand auszufüllen. Sieben Abschnitte: Zeit, erlaubte Geräte, bildschirmfreie Zeiten, was Ihr stattdessen tut, Regeln für Oma und Opa, Folgen bei Regelbruch und ein Termin zum Nachbessern. Ohne Anmeldung, ohne Werbung.
Vorlage als PDF herunterladen ↓
PDF, 2 Seiten, rund 6 KB. Keine rechtsverbindliche Vereinbarung, sondern eine Absprache in der Familie.
Der Abschnitt, auf den es ankommt, ist der fünfte: Und das gilt für Oma und Opa. Dort steht unter anderem, dass Du Dein Handy beim Essen weglegst, dass Du kein Bild vom Enkel in die Familiengruppe stellst und dass Du nicht mitten in einer Spielrunde dazwischenredest, sondern fragst, wie lange sie noch geht. Sechs Zeilen, die aus einer Ansage eine Vereinbarung machen.
Fünf Fehler, die den Vertrag wertlos machen
- Du schreibst ihn allein und legst ihn vor. Dann ist es kein Vertrag, sondern eine Hausordnung. Das Kind muss mitschreiben dürfen — auch dann, wenn dabei eine Regel herauskommt, die Dir zu großzügig ist.
- Er ist zu lang. Vier Seiten liest niemand, und schon gar kein Elfjähriger. Zwei Seiten sind die Obergrenze.
- Er verschwindet in einer Schublade. Ein Vertrag, den man nicht sieht, wirkt nicht. Kühlschrank, Pinnwand, Zimmertür.
- Er enthält nichts für Dich. Wer selbst beim Abendessen aufs Handy schaut und dem Enkel das verbietet, hat das Papier in dem Moment entwertet, in dem er es unterschrieben hat.
- Er widerspricht dem, was die Eltern vereinbart haben. Das ist der einzige wirklich ernste Fehler. Frag vorher, was zu Hause gilt. Wenn Du davon abweichst — und das darfst Du —, sag es ihnen.
Der Satz, der alles rettet: „Bei uns ist das anders als zu Hause, und Deine Eltern wissen das.“ Damit ist der Enkel aus der Zwickmühle, zwei Erwachsene gegeneinander ausspielen zu müssen. Ohne diesen Satz wird er es tun — nicht aus Bosheit, sondern weil Kinder immer den günstigsten Weg nehmen.
❓ Häufige Fragen
Was ist ein Mediennutzungsvertrag?
Eine schriftliche Vereinbarung zwischen Kind und Erwachsenem darüber, welche Medien wie lange und wann genutzt werden dürfen — und was passiert, wenn sich jemand nicht daran hält. Beide unterschreiben.
Ist ein Mediennutzungsvertrag rechtlich bindend?
Nein. Er ist kein Vertrag im juristischen Sinn und nicht einklagbar. Seine Wirkung beruht darauf, dass das Kind an den Regeln mitgeschrieben hat und sie deshalb als eigene empfindet.
Wo gibt es eine kostenlose Vorlage?
klicksafe und das Internet-ABC bieten unter mediennutzungsvertrag.de einen kostenlosen Baukasten mit fertigen Regelvorschlägen für zwei Altersgruppen und einem PDF zum Ausdrucken. Eine eigene Fassung für Großeltern findest Du weiter oben auf dieser Seite.
Ab welchem Alter ist so ein Vertrag sinnvoll?
Sobald ein Kind lesen und mitschreiben kann, also etwa ab dem Grundschulalter. Vorher regelt man Medienzeiten schlicht durch Ansage — ein Vertrag ohne Verhandlung ist keiner.
Wie viel Bildschirmzeit ist angemessen?
Als Orientierung: bis 3 Jahre möglichst gar keine, mit 4 bis 5 Jahren etwa 30 Minuten täglich, mit 6 bis 9 Jahren bis zu einer Stunde. Ab 10 Jahren empfiehlt sich ein Wochenbudget von etwa einer Stunde pro Lebensjahr.
Sollen auch Regeln für die Erwachsenen darin stehen?
Unbedingt. klicksafe weist ausdrücklich darauf hin, dass das Kind den Vertrag sonst als einseitige Vorgabe erlebt. Ein Abschnitt mit eigenen Regeln ist der Unterschied zwischen einer Vereinbarung und einer Ansage.
Was tun, wenn sich das Kind nicht daran hält?
Die Folge sollte vorher gemeinsam festgelegt und aufgeschrieben sein. Bei wiederholten Verstößen kann eine befristete Pause sinnvoll sein. Medien generell als Belohnung oder Bestrafung einzusetzen, ist dagegen keine gute Idee.
Dürfen bei Oma und Opa andere Regeln gelten als zu Hause?
Ja. Ein anderer Ort darf andere Regeln haben, und Großeltern sind keine zweiten Eltern. Entscheidend ist nur, dass die Eltern davon wissen — heimliche Ausnahmen bringen das Kind in eine Lage, in der es zwangsläufig jemanden hintergeht.
Quellen und Stand
klicksafe und Internet-ABC, Mediennutzungsvertrag: gemeinsames, kostenloses Online-Angebot unter mediennutzungsvertrag.de (technische Umsetzung KIDS interactive), zwei Altersgruppen bis 12 und über 12 Jahre, Regelvorschläge zu Fernsehen, Computerspielen, Internet und Handy, eigener Abschnitt für Regeln der Erwachsenen, Speicherung per Code, Ausdruck als PDF; ausgezeichnet mit dem Pädi 2015 · klicksafe-Flyer zum Mediennutzungsvertrag: gemeinsam erstellen, regelmäßig anpassen, ausdrucken und sichtbar aufhängen, höchstens zwei Seiten; Hinweis, dass Medien nicht generell als Belohnung oder Bestrafung eingesetzt werden sollten, und dass eigene Regeln der Erwachsenen verhindern, dass das Kind den Vertrag als einseitige Vorgabe erlebt · SCHAU HIN!, Medienzeiten: bis 3 Jahre möglichst keine Bildschirmzeit, 4 bis 5 Jahre bis zu einer halben Stunde täglich, 6 bis 9 Jahre bis zu einer Stunde täglich, ab 10 Jahren Wochenbudget; Faustformel 10 Minuten pro Lebensjahr am Tag beziehungsweise eine Stunde pro Lebensjahr in der Woche; keine Geräte beim gemeinsamen Essen, ein bis zwei Stunden Abstand vor dem Schlafengehen, Handy weg bei den Hausaufgaben. Abgerufen 09.09.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Erziehungsberatung. Geprüft am 09.09.2026.
Passend dazu: Bildschirmzeit bei Oma und Opa · Fortnite ab welchem Alter · Instagram ab welchem Alter · TikTok ab welchem Alter · WhatsApp ab welchem Alter · Digital mit Enkeln
Haftungsausschluss
Die Inhalte dieser Seite und die angebotene Vorlage habe ich mit großer Sorgfalt und nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie geben allgemeine Informationen wieder und ersetzen keine individuelle Beratung. Die Vorlage ist keine rechtsverbindliche Vereinbarung, sondern eine Absprache innerhalb der Familie; die Entscheidungen der Sorgeberechtigten gehen ihr in jedem Fall vor.

