Sonderurlaub beim Todesfall der Großeltern – Antrag und Anspruch

Wenn Oma oder Opa stirbt, stellt sich neben der Trauer schnell eine praktische Frage: Bekommt man als Enkel oder Angehöriger Sonderurlaub – und wenn ja, wie viele Tage? Hier findest Du die wichtigsten Regeln und einen Weg, wenn der Arbeitgeber sich querstellt.

Gibt es Sonderurlaub beim Tod der Großeltern? Einen gesetzlich klar verbrieften Anspruch haben vor allem Beschäftigte mit Tarifvertrag und Beamte – beim Tod der Großeltern meist rund 1 Tag. Ohne Tarifvertrag besteht kein automatischer Anspruch, viele Arbeitgeber gewähren aber aus Kulanz mindestens einen freien (oft bezahlten) Tag. Entscheidend sind Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung und das Gespräch mit dem Vorgesetzten.

Jürgen Busch

Beitrag von Jürgen Busch
AKTUALISIERT AM 23.06.2026 · Kategorie: Schwere Zeiten
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Gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall

Sind die Enkelkinder bereits berufstätig, sind die Großeltern meist schon deutlich älter – die Wahrscheinlichkeit eines Todesfalls steigt. Stirbt dann ein Großelternteil oder sterben gar beide, stellt sich die Frage: Bekommen trauernde Enkelkinder dafür Sonderurlaub?

Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in bestimmten Fällen und hängt von der Art der Anstellung ab. Stehen im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung keine Regelungen, gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben. Klar verbrieft ist der Anspruch vor allem für Beschäftigte mit Tarifvertrag und Beamte. Ohne Tarifvertrag müssen freie Tage mit dem Arbeitgeber verhandelt werden – die gute Nachricht: Viele gewähren aus Kulanz mindestens einen freien Tag.

Als Maßstab für die Dauer dient meist der Verwandtschaftsgrad:

Todesfall Sonderurlaub (Orientierung)
Ehe- oder Lebenspartner, eigene Kinder oder Stiefkinder ca. 3 Tage
Eltern, Schwiegereltern oder Geschwister ca. 1–2 Tage
Großeltern ca. 1 Tag

Suche als Angestellter das Gespräch mit dem Arbeitgeber und mach deutlich, welche Aufgaben jetzt anstehen. Denn neben der Trauer sind oft zahlreiche Formalitäten zu erledigen – besonders, wenn die Enkelkinder sich um alles kümmern müssen, weil die verstorbenen Großeltern bereits ihre Kinder verloren hatten und die Enkel Halb- oder Vollwaisen sind.

Öffentlicher Dienst & Beamte: Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und Bundesbeamte können beim Tod von Eltern, eines Kindes oder des Ehe-/Lebenspartners in der Regel zwei Tage Sonderurlaub beanspruchen. Beim Tod der Großeltern besteht auch hier kein automatisches Recht auf Freistellung – eine bezahlte Freistellung ist aber häufig möglich.

So wird der Sonderurlaub beantragt

Besteht ein Anspruch, beantragst Du den Sonderurlaub wie einen regulären Urlaub beim Arbeitgeber – die Personalabteilung gibt dazu gern weitere Auskunft. Beim Tod der Großeltern solltest Du zusätzlich das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Meist ist mindestens ein freier Tag möglich; ob er bezahlt wird, ist im Einzelfall zu klären.

In den allermeisten Fällen findet sich eine gemeinsame Lösung – schließlich ist auch dem Arbeitgeber kaum daran gelegen, einen Mitarbeiter im emotionalen Ausnahmezustand am Arbeitsplatz zu halten.

Was, wenn der Sonderurlaub nicht gewährt wird?

Nicht jeder Arbeitgeber zeigt sich kulant – mal aus persönlichen, mal aus betrieblichen Gründen. Dann lässt sich regulärer Urlaub beantragen (wird aber oft abgelehnt, wenn der Sonderurlaub schon abgelehnt wurde). Eine mögliche Alternative ist die unbezahlte Freistellung.

Wichtig: Bleib nicht einfach unentschuldigt vom Arbeitsplatz fern – das kann zu einer Abmahnung führen.

Eine Krankschreibung ist theoretisch ein weiterer Weg, belastet aber das Vertrauensverhältnis erheblich und ist nur als letzte Möglichkeit zu empfehlen. In den meisten Fällen ist das gar nicht nötig, weil die Vorgesetzten Verständnis für die Situation aufbringen.

Häufige Fragen zum Sonderurlaub

Wie viele Tage Sonderurlaub gibt es beim Tod der Großeltern?

Als Orientierung meist rund 1 Tag – maßgeblich sind aber Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag. Beschäftigte mit Tarifvertrag und Beamte haben hier die klarste Ausgangslage; ohne Tarifvertrag ist es Verhandlungssache, oft auf Kulanzbasis.

Bekomme ich Sonderurlaub, wenn meine Oma oder mein Opa stirbt?

Für Oma wie Opa gilt dasselbe: kein automatischer gesetzlicher Anspruch ohne Tarifvertrag, aber häufig ein freier Tag aus Kulanz. Am besten frühzeitig das Gespräch mit dem Vorgesetzten oder der Personalabteilung suchen.

Gibt es Sonderurlaub für die Beerdigung der Großeltern?

Häufig wird der eine freie Tag genau für die Teilnahme an der Beerdigung gewährt. Ob bezahlt oder unbezahlt, hängt vom Arbeitgeber und vom Vertrag ab. Kläre den Termin der Beerdigung rechtzeitig mit dem Vorgesetzten.

Was gilt im öffentlichen Dienst oder bei kirchlichen Arbeitgebern?

Im öffentlichen Dienst und bei Beamten gibt es klar geregelte Sonderurlaubstage (meist 2 Tage beim Tod von Eltern, Kind oder Ehe-/Lebenspartner). Kirchliche Arbeitgeber haben eigene Regelwerke (z. B. die AVR). Beim Tod der Großeltern ist die genaue Regelung dort jeweils im einschlägigen Tarif- oder Dienstvertragswerk nachzulesen.

Was kann ich tun, wenn der Arbeitgeber den Sonderurlaub ablehnt?

Regulären oder unbezahlten Urlaub beantragen ist die saubere Alternative. Bleib aber keinesfalls einfach unentschuldigt weg – das kann eine Abmahnung nach sich ziehen. Bei strittigen Fällen hilft ein Blick in den Arbeitsvertrag oder eine Beratung durch Betriebsrat bzw. Gewerkschaft.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind im Einzelfall Dein Arbeits- bzw. Tarifvertrag und die gesetzlichen Regelungen.

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Themenschwerpunkt: Schwere Zeiten

Inhalt des Beitrages auf Richtigkeit überprüft am 23. Juni 2026.