


Weihnachten ist für viele Großeltern häufig der Tag, an dem sie etwas Größeres an die Kinder und Enkelkinder weitergeben — eine Goldmünze, einen Geldbetrag, einen Sparplan. Nicht aus steuerlichen Gründen, sondern weil man die jüngeren Familienmitglieder jetzt finanziell unterstützen möchte.
Wichtiger Hinweis vorab: Dieser Beitrag stellt weder eine Steuer- noch eine Anlageberatung dar. Er sammelt und ordnet Informationen, die ich als Großvater selbst wissen wollte, mit Stand vom August 2026.
Bei größeren Geld- und Vermögensbeträgen und in jedem Zweifelsfall führt der Weg zum Steuerberater oder zum Notar.
Warum Weihnachten der Tag dafür ist
Es gibt einen praktischen Grund: Weihnachten ist oft der einzige Tag im Jahr, an dem alle Familienmitglieder beisammen sind. Wer etwas in einem angemessenen Rahmen übergeben will, hat an den Weihnachtstagen dazu eine sehr gute Gelegenheit.
Ein weiterer Grund ist häufig auch, und er wird selten ausgesprochen: Man will es miterleben – wie das eigene Vermögen auch in Teilen an die lieben Nachkommen weiter gegeben wird.
Vererben heißt, nicht dabei zu sein. Schenken heißt, das eigene Familienvermögen als Großeltern an die Kinder und Enkelkinder weiter zu geben. Wer anfängt, zu Lebzeiten dies zu tun, macht das meistens nicht, um Steuern zu sparen — er tut es, weil er in angemessener Form die jüngere Generation unterstützen möchte.
Was steuerfrei möglich ist
Die Freibeträge der Schenkungsteuer hängen vom Verwandtschaftsgrad ab.
Für Enkelkinder gilt (Stand 2026):
- Enkelkind: 200.000 Euro — und zwar je Großelternteil. Oma und Opa zusammen können also 400.000 Euro übertragen.
- Urenkel: 100.000 Euro
- Eigene Kinder: 400.000 Euro je Elternteil
- Ehegatten: 500.000 Euro
- Alle übrigen Personen: 20.000 Euro
Enkelkinder fallen in Steuerklasse I, das ist die günstigste Steuerklasse. Wer den Freibetrag überschreitet, zahlt auf den übersteigenden Teil zwischen 7 und 30 Prozent Schenkungssteuer.
Für die meisten Familien heißt das: Was an Weihnachten üblicherweise geschenkt wird, liegt weit unter jedem Freibetrag. Die Steuerfrage stellt sich erst, wenn es um Beträge in der Größenordnung z. B. eines Wohnungsanteils geht.
Woher die Zahlen stammen
Die Beträge stehen in § 16 Absatz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes: 500.000 Euro für Ehegatten (Nummer 1), 400.000 Euro für eigene Kinder (Nummer 2), 200.000 Euro für die „Kinder der Kinder“, also die Enkel (Nummer 3), 100.000 Euro für die übrigen Angehörigen der Steuerklasse I, zu denen die Urenkel zählen (Nummer 4), 20.000 Euro für alle übrigen. Eine Feinheit, die selten erwähnt wird: Ist Dein eigenes Kind — also der Vater oder die Mutter des Enkels — verstorben, rückt das Enkelkind nach und hat denselben Freibetrag wie ein eigenes Kind. Nachgeschlagen am 20. September 2026.
Und der wichtigste Satz auf dieser Seite: Das ist meine Zusammenstellung als Großvater, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Sobald es um größere Summen geht, um Immobilienanteile oder um eine Übertragung in mehreren Schritten, gehört die Frage zu einem Steuerberater oder Notar. Das Honorar dafür ist gut angelegt — ein Fehler in dieser Größenordnung kostet mehr.
Die Zehnjahresregel
Der Freibetrag steht nicht nur einmal im Leben zur Verfügung, sondern alle zehn Jahre neu. Alle Schenkungen zwischen denselben zwei Personen werden innerhalb dieses Zeitfensters zusammengerechnet.
Ein Beispiel: Eine Großmutter schenkt ihrer Enkelin 2023 einen Betrag von 150.000 Euro und 2028 noch einmal 120.000. Zusammen sind das 270.000 — 70.000 Euro über dem Freibetrag, und auf diesen Teil fällt dann Steuer an. Hätte sie mit der zweiten Schenkung bis 2033 gewartet, wäre ein neuer Freibetrag zur Verfügung gestanden.
Praktisch bedeutet das: Wer viel weitergeben will, fängt früh an und verteilt es in zehn Jahres-Schritten.
Im Gesetz klingt das so: „Mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile werden in der Weise zusammengerechnet, daß dem letzten Erwerb die früheren Erwerbe nach ihrem früheren Wert zugerechnet werden“ (§ 14 Absatz 1 Satz 1 ErbStG). Übersetzt heißt das zweierlei: Die zehn Jahre laufen nicht ab Silvester, sondern taggenau ab der jeweiligen Schenkung. Und sie gelten für jedes Paar aus Schenkendem und Beschenktem gesondert — was Oma gibt, wird nicht mit dem verrechnet, was Opa gibt. Wer früh anfängt, hat den Freibetrag im Lauf eines Enkellebens also mehrfach zur Verfügung.
Muss ich das dem Finanzamt melden?
Nach Paragraf 30 des Erbschaftsteuergesetzes ist jede Schenkung binnen drei Monaten anzuzeigen — und zwar von beiden Seiten, dem Schenkenden und dem Beschenkten. Bei notariell beurkundeten Schenkungen übernimmt das der Notar.
In der Praxis wird das bei kleinen Beträgen niemand tun, und niemand erwartet es. Sobald es aber um Summen geht, die in die Nähe der Freibeträge kommen, ist die Anzeige Pflicht. Wer sie unterlässt, riskiert steuerliche Nachzahlungen.
Wo die Grenze im Einzelfall liegt und was als „übliches Gelegenheitsgeschenk“ gilt, ist genau die Frage, die ein Steuerberater beantworten sollte und nicht dieser Beitrag.
Wenn das Enkelkind noch nicht volljährig ist
Hier liegt der Punkt, der die meisten Großeltern überrascht: Ein Konto oder Depot auf den Namen des Enkels gehört rechtlich dem Enkel — nicht den Großeltern und auch nicht den Eltern. Die Eltern verwalten es als gesetzliche Vertreter, aber sie dürfen es nicht für eigene Zwecke verwenden.
Daraus folgen drei Dinge, die man vorher wissen sollte:
- Zurückholen geht nicht. Was verschenkt ist, ist verschenkt. Wer sich das offenhalten will, sollte statt einer Schenkung eine andere Form wählen — und sich dazu beraten lassen.
- Mit achtzehn hat das Kind vollen Zugriff. Auf alles. Das ist für manche Großeltern der schwierigste Gedanke — und ein Grund, warum manche lieber später und in kleineren Schritten ihr Vermögen abgeben.
- Die Eltern müssen mitwirken. Ein Konto für ein Kind lässt sich ohne die Eltern nicht eröffnen. Spreche rechtzeitig mit ihnen, nicht erst in der letzten Adventswoche.
Wem das Geld gehört, wenn das Konto auf das Enkelkind läuft. Sobald ein Konto oder ein Depot auf den Namen des Kindes geführt wird, gehört das Geld dem Kind — nicht den Eltern und erst recht nicht uns Großeltern. Bis zur Volljährigkeit verwalten es die Eltern als gesetzliche Vertreter: Sie dürfen darüber verfügen, aber im Interesse des Kindes und nicht für eigene Anschaffungen. Mit dem 18. Geburtstag dreht sich das Verhältnis um. Dann hat allein das Kind Zugriff, und die Bank gibt den Eltern keine Auskunft mehr, sofern das erwachsene Kind ihnen nicht ausdrücklich eine Vollmacht erteilt. Genau das bespreche ich lieber vorher als hinterher: Wer beim vierten Geburtstag anfängt zu sparen, übergibt mit achtzehn eine Summe, über die dann niemand sonst mehr mitentscheidet. Wem dabei nicht wohl ist, legt das Geld besser auf den eigenen Namen an und überträgt es später bewusst — dann allerdings ohne den Zinsvorteil beim Kind und mit dem eigenen Freibetrag im Blick.
Gold verschenken
Gold hat als ein Geschenk einen Vorteil, den ein Überweisungsbeleg nicht hat: Man kann es in die Hand nehmen. Ein Kind, das eine Münze hält, versteht das Goldstück als Geschenk, bei einem Sparbuch oder Papier mit Zahlen ist dies schwieriger.
Was Du dazu wissen solltest:
- Anlagegold ist mehrwertsteuerfrei. Barren und Anlagemünzen kosten also nicht zusätzlich 19 Prozent. Bei Silber und anderen Edelmetallen ist das anders — dort fällt Mehrwertsteuer an oder es gilt die Differenzbesteuerung.
- Bis 1.999,99 Euro ist der Kauf ohne Ausweis möglich. Ab 2.000 Euro muss der Händler nach dem Geldwäschegesetz die Identität des Käufers feststellen. Diese Grenze gilt seit dem 1. Januar 2020; vorher lag sie bei 9.999,99 Euro.
- Kleine Stückelungen kosten Aufschlag. Ein Ein-Gramm-Barren ist im Verhältnis deutlich teurer als ein größerer — die Prägekosten verteilen sich auf weniger Gold. Als Geschenk ist der kleine Barren trotzdem oft die bessere Wahl, weil er mehrfach zu besonderen Anlässen verschenkt werden kann.
- Aufbewahrung klären. Ein Goldstück im Kinderzimmer ist keine gute Idee. Sprich mit den Eltern, wo es deponiert werden soll.
Und eine Abgrenzung, die mir wichtig ist: Hier geht es um ein Geschenk, nicht um Geldanlage. Ob Gold als Investment sinnvoll ist, wie es sich zu anderen Anlagen verhält und was der richtige Zeitpunkt für einen Goldkauf wäre — das sind Fragen, die ich nicht beantworte und die auf diese Seite auch nicht gehören.
Bekommen alle Enkel gleich viel?
Das ist die Frage, wegen der es in Familien häufig Streit gibt, und sie hat mit Steuern nichts zu tun.
Die einfache Antwort lautet: gleich viel, immer. Die ehrliche Antwort ist schwieriger. Enkel sind unterschiedlich alt, und wer früher geboren ist, bekommt über die Jahre zwangsläufig mehr an Wertgegenständen geschenkt. Manche Familien brauchen mehr Unterstützung andere weniger. Und manchmal steht ein Enkel näher als der andere – das auszusprechen fällt schwer, aber es zu leugnen hilft niemandem.
Was sich bewährt hat: Ein festgelegter Betrag pro Kind und Anlass. Dies wird kontinuierlich aufgeschrieben und über die Jahre durchgehalten. Nicht weil eine Gleichbehandlung gerecht wäre, sondern weil Nachvollziehbarkeit später Streit verhindert. Wer bewusst ungleich verteilt, sollte es zu Lebzeiten erklären — nach dem Tod erklärt es niemand mehr.
Wie man es überreicht
Ein Umschlag mit einem Betrag darin ist die schlechteste Form. Er wirkt wie eine Überweisung, und ein Kind kann damit nichts anfangen.
Was funktioniert: eine Schachtel, die aufgehoben wird. Eine Münzkapsel, damit das Geldstück nicht mit bloßen Fingern angefasst wird. Und vor allem ein von Hand geschriebenes Blatt, auf dem steht, was geschenkt wurde, von wem und wofür es gedacht ist. Das Papier bleibt, wenn das Geld längst auf einem Konto liegt.
Lese doch dazu unseren Beitrag: Wie man Geld und Gold verpackt
Häufige Fragen zu Geld und Gold als Geschenk
Wie viel Geld dürfen Großeltern einem Enkelkind steuerfrei schenken?
Je Großelternteil 200.000 Euro innerhalb von zehn Jahren; Oma und Opa zusammen also 400.000 Euro. Der Betrag steht in § 16 Absatz 1 Nummer 3 ErbStG. Ist der eigene Sohn oder die eigene Tochter — also der Elternteil des Enkels — verstorben, rückt das Enkelkind nach und hat denselben Freibetrag wie ein Kind.
Muss eine Geldschenkung dem Finanzamt gemeldet werden?
Nach § 30 ErbStG ist jede Schenkung binnen drei Monaten anzuzeigen, und zwar von beiden Seiten. Bei notariell beurkundeten Schenkungen übernimmt das der Notar. Bei üblichen Weihnachtsbeträgen erwartet das niemand; sobald eine Summe in die Nähe der Freibeträge kommt, ist die Anzeige Pflicht.
Wem gehört das Geld auf einem Konto, das auf das Enkelkind läuft?
Dem Kind. Bis zur Volljährigkeit verwalten es die Eltern als gesetzliche Vertreter und dürfen es nur im Interesse des Kindes einsetzen. Mit 18 hat allein das Kind Zugriff; die Eltern bekommen von der Bank keine Auskunft mehr, wenn ihnen das erwachsene Kind keine Vollmacht erteilt.
Wie oft kann der Freibetrag genutzt werden?
Alle zehn Jahre neu. Die Frist läuft taggenau ab der jeweiligen Schenkung, nicht ab dem Jahreswechsel, und sie gilt für jedes Paar aus Schenkendem und Beschenktem gesondert (§ 14 ErbStG).

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Noch einmal zum Schluss: Alle Zahlen in diesem Beitrag haben den Stand August 2026. Freibeträge, Fristen und Grenzwerte ändern sich. Bevor Du größere Beträge an deine Kinder und Enkelkinder überträgst, sprich mit einem Steuerberater oder einem Notar.
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