Oma, Tochter und Enkelkind schauen gemeinsam in Unterlagen – gesetzliche Erbfolge

Wer kein Testament hinterlässt, für den entscheidet das Gesetz, wer was erbt. Aber wo stehen dabei die Enkel? Können sie überhaupt erben, wenn die Kinder noch leben? Und was passiert, wenn der eigene Sohn oder die Tochter bereits verstorben ist? Hier erkläre ich dir die gesetzliche Erbfolge für Kinder und Enkelkinder in Ruhe und mit anschaulichen Beispielen.

ℹ️ Bitte beachte: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall sind ein Notar oder ein Fachanwalt für Erbrecht die richtige Adresse. Die Angaben gelten für Deutschland, Stand 2026.

Jürgen Busch

Beitrag von Jürgen Busch
09.06.2026 · Kategorie: Erben

📜 Was ist die gesetzliche Erbfolge?

Die gesetzliche Erbfolge greift immer dann, wenn es weder ein Testament noch einen Erbvertrag gibt. Das Gesetz ordnet die Verwandten nach ihrer Nähe zum Verstorbenen in Ordnungen: Kinder und Enkel sind die erste Ordnung, dann folgen Eltern und Geschwister (zweite Ordnung) und so weiter. Solange jemand aus einer näheren Ordnung da ist, gehen die entfernteren leer aus.

Gesetzliche Erbfolge bei Kindern und Enkelkindern

Wer sein Vermögen gezielt verteilen möchte, sollte sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlassen, sondern ein Testament aufsetzen. Wie du dabei dein Enkelkind gezielt als Erben einsetzen kannst, liest du in unserem ausführlichen Ratgeber.

👶 Können Enkel erben, wenn die Kinder noch leben?

Nach der gesetzlichen Erbfolge: nein. Es gilt das sogenannte Repräsentationsprinzip — jedes Kind „vertritt“ seinen eigenen Familienzweig (Stamm). Solange dein Kind lebt, schließt es seine eigenen Kinder, also deine Enkel, von der gesetzlichen Erbfolge aus. Die Enkel kommen erst zum Zug, wenn ihr Elternteil weggefallen ist.

Möchtest du deinem Enkelkind trotzdem zu Lebzeiten seiner Eltern etwas hinterlassen, geht das nur über ein Testament.

🕯️ Was erben Enkel, wenn ihr Elternteil verstorben ist?

Ist das eigene Kind bereits verstorben, rücken dessen Nachkommen — deine Enkel — an seine Stelle. Das nennt man Eintrittsrecht. Die Enkel teilen sich dann genau den Anteil, der ihrem verstorbenen Elternteil zugestanden hätte. Ein Beispiel macht es klar:

Ein Beispiel

Großmutter Trinchen ist Witwe und hat drei Kinder: Fritz, Frieda und Friedhelm. Ein Testament gibt es nicht — also erben die drei Kinder zu gleichen Teilen, je ein Drittel.

Sohn Fritz ist aber schon vor seiner Mutter verstorben. Er hatte zwei Kinder, Gustav und Gisela. Sie treten an seine Stelle und teilen sich sein Drittel — jeder bekommt also ein Sechstel.

Friedhelms Tochter Gundel dagegen geht leer aus: Ihr Vater lebt noch und hat allein Anspruch auf sein Drittel.

👵 Wie viel erbt Oma? Das Ehegattenerbrecht

Lebt der Ehepartner noch, erbt er immer mit. Wie viel, hängt vom Güterstand ab. Der Normalfall ohne Ehevertrag ist die Zugewinngemeinschaft:

  • Neben Kindern und Enkeln erbt Oma die Hälfte (ein Viertel gesetzlicher Erbteil plus ein Viertel pauschaler Zugewinnausgleich). Die andere Hälfte teilen sich die Kinder bzw. die nachrückenden Enkel.
  • Sind keine Kinder/Enkel da, sondern nur Verwandte zweiter Ordnung (Geschwister, Eltern), bekommt Oma drei Viertel.
  • Gibt es weder erste noch zweite Ordnung noch Großeltern, erbt Oma alles.

Bei vereinbarter Gütertrennung gilt eine Sonderregel: Oma und ein Kind erben je zur Hälfte; bei zwei Kindern bekommt jeder ein Drittel; ab drei Kindern bleibt es bei einem Viertel für Oma.

Der „Voraus“: Zusätzlich stehen dem überlebenden Ehegatten die Haushaltsgegenstände zu (Möbel, Geräte, oft das Auto). Neben Kindern allerdings nur das, was für einen angemessenen Haushalt nötig ist — Luxus oder ein zweiter Pkw kann an die Kinder gehen.

🚫 Kinder oder Enkel von der Erbfolge ausschließen

Wer ein Kind oder einen Enkel von der Erbfolge ausschließen möchte, braucht ein Testament — das Gesetz allein sieht das nicht vor. Möglich ist auch ein Negativtestament, in dem nur steht, wer nichts bekommen soll. Wichtig: Wer ein Kind ausschließt, sollte ausdrücklich auch dessen Kinder (die eigenen Enkel) bedenken, sonst rücken diese unter Umständen nach.

Aber: Enterbte Kinder gehen nicht ganz leer aus. Ihnen steht der Pflichtteil zu — die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Diesen kann man nur in seltenen, schwerwiegenden Ausnahmefällen entziehen (§ 2333 BGB), etwa bei einem schweren Verbrechen gegen den Erblasser. Solche Gründe müssen im Testament genau benannt werden — hier ist fachanwaltliche Hilfe dringend zu empfehlen.

👨‍👩‍👧 Nichteheliche, Adoptiv- und Stiefkinder

Drei Sonderfälle, die im Familienleben häufig vorkommen:

  • Nichteheliche Kinder sind ehelichen seit 1997 vollständig gleichgestellt — vorausgesetzt, die Abstammung ist anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
  • Adoptivkinder stehen leiblichen Kindern rechtlich gleich und erben wie diese; auch ihre Nachkommen rücken nach.
  • Stiefkinder erben gesetzlich nicht vom Stiefelternteil, weil keine Verwandtschaft besteht. Sie lassen sich aber per Testament bedenken oder durch Adoption gleichstellen — seit 2020 ist dafür keine Ehe mehr Voraussetzung.

❓ Häufige Fragen

Können Enkel erben, wenn die Kinder noch leben?

Nach der gesetzlichen Erbfolge nicht. Solange das eigene Kind (der Elternteil des Enkels) lebt, schließt es seine Kinder aus. Über ein Testament kannst du dein Enkelkind aber jederzeit bedenken.

Was erben Enkel, wenn der Sohn oder die Tochter verstorben ist?

Dann treten die Enkel über das Eintrittsrecht an die Stelle ihres verstorbenen Elternteils und teilen sich dessen Anteil zu gleichen Teilen.

Sind Enkel in der gesetzlichen Erbfolge?

Ja, sie gehören zur ersten Ordnung. Sie erben gesetzlich aber nur dann, wenn ihr eigener Elternteil (das Kind des Erblassers) bereits verstorben ist.

Wie viel erbt der überlebende Ehegatte?

Bei Zugewinngemeinschaft (Normalfall ohne Ehevertrag) erbt der Ehegatte neben Kindern und Enkeln die Hälfte. Neben Verwandten zweiter Ordnung sind es drei Viertel, ohne nähere Verwandte das gesamte Vermögen.

Wie kann ich einen Enkel von der Erbfolge ausschließen?

Das geht nur über ein Testament, in dem du ihn ausdrücklich ausschließt. Steht dem Enkel ein Pflichtteil zu, bleibt dieser bestehen und lässt sich nur in seltenen Ausnahmefällen entziehen.

Erben Stiefkinder automatisch?

Nein. Stiefkinder sind mit dem Stiefelternteil nicht verwandt und erben gesetzlich nicht. Sie können aber per Testament bedacht oder durch Adoption gleichgestellt werden.

Haftungsausschluss

Die Informationen in diesem Beitrag sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar und behandeln nicht die Fragen oder Probleme deines individuellen Falls. Wenn du Rat für deine persönliche Situation brauchst, wende dich bitte an einen qualifizierten Anwalt oder Steuerberater.

Themenschwerpunkt: Erben & Vererben · Zuletzt geprüft am 09.06.2026