Darf ich das verwenden? KI-Bilder, KI-Texte und fremde Fotos

Zwei Fragen stecken in jeder Karte: Darf ich das? Und muss ich dazuschreiben, woher es kommt? (Symbolbild, mit KI erstellt)

Jürgen Busch, Autor von grossvater.de – Schwarzweiß-Porträt mit gefalteten Händen

Beitrag von Jürgen Busch
AKTUALISIERT AM 27.09.2026 · 9 MIN. LESEZEIT · Kategorie: Digitales · Newsletter anmelden
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Die Frage kommt immer an derselben Stelle. Man hat sich von der KI ein Bild für die Geburtstagskarte machen lassen, es ist schön geworden, und dann stockt man: Darf ich das überhaupt verwenden?

Dieselbe Frage stellt sich beim Text fürs Vereinsblatt, beim Bild für den Facebook-Beitrag und bei dem Foto der Enkelin, das man gern aufhellen lassen würde. Und die ehrliche Antwort lautet in den meisten Fällen: Ja, Du darfst. Aber es gibt drei Stellen, an denen es eng wird, und die solltest Du kennen.

Auf dieser Seite geht es um drei Dinge: Wem ein KI-Bild und ein KI-Text eigentlich gehören. Ob Du dazuschreiben musst, dass eine Maschine geholfen hat. Und was mit Fotos von anderen Menschen passiert, wenn Du sie in so ein Programm hochlädst.

Eines vorweg

Ich bin kein Anwalt, und dieser Text ist keine Rechtsberatung. Ich schreibe hier auf, was ich für mich selbst herausgefunden habe, mit Quellen am Seitenende. Wenn wirklich etwas auf dem Spiel steht – ein Buch, das verkauft werden soll, ein Streit mit jemandem, eine Abmahnung im Briefkasten – dann gehört das in die Hände eines Fachanwalts.

Kurz gesagt

  • Ein reines KI-Bild ist nicht urheberrechtlich geschützt. Es gehört niemandem – auch Dir nicht. Benutzen darfst Du es, verbieten kannst Du es keinem.
  • Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für Privatleute gibt es nicht. Die neuen europäischen Regeln richten sich an Anbieter und an Betreiber, nicht an Deine Geburtstagskarte.
  • Der heikelste Punkt sind fremde Fotos – besonders Kinderfotos. Da ist nicht das Urheberrecht das Problem, sondern der Mensch auf dem Bild.

Wem gehört ein KI-Bild?

Die Antwort überrascht fast jeden: niemandem.

Das deutsche Urheberrecht schützt nur, was ein Mensch geschaffen hat. Im Gesetz steht der Ausdruck persönliche geistige Schöpfung. Ein Bild, das ein Programm auf Zuruf erzeugt, ist das nicht – auch dann nicht, wenn Du lange an Deiner Beschreibung gefeilt hast. Die Eingabe ist eine Bestellung, keine Schöpfung.

Damit ist auch niemand der Urheber: nicht der Anbieter, nicht die Programmierer, nicht die Menschen, deren Bilder beim Training benutzt wurden – und eben auch nicht Du.

Was das für Dich bedeutet

Du darfst das Bild benutzen. Auf der Karte, im Vereinsblatt, auf Deiner Website, im Familienalbum. Du musst niemanden fragen und niemandem etwas zahlen.

Was Du aber nicht kannst

Du kannst keinem anderen verbieten, dasselbe Bild zu benutzen. Wenn jemand dieselbe Beschreibung eintippt, bekommt er ein sehr ähnliches Bild – und darf es genauso verwenden wie Du. Für eine Geburtstagskarte ist das gleichgültig. Für ein Vereinslogo wäre es ein Problem.

Und wenn ich das Bild noch bearbeite?

Dann wird es eine Gradfrage. Ein Wort zu ändern genügt nicht. Wer aber wirklich eingreift – zuschneidet, Teile zusammensetzt, übermalt, mit eigenen Fotos kombiniert – kann für diesen eigenen Anteil Schutz bekommen. Sicher ist das nie. Der sauberste Weg bleibt: die KI als Ideengeber nehmen und das Ergebnis am Ende selbst gestalten.

Und wie ist es beim Text?

Genauso. Ein Text, den die KI geschrieben hat, ist nicht geschützt. Du darfst ihn verwenden, und niemand kann Dir daraus einen Strick drehen.

In der Praxis ist das beim Text aber fast nie der Fall, den man wirklich hat. Denn kaum jemand nimmt die erste Fassung unverändert. Man streicht, ergänzt, formuliert um, wirft zwei Absätze weg. Und in dem Moment, in dem Du die Sätze zu Deinen machst, entsteht wieder ein eigenes Werk – mit Dir als Urheber.

Der praktische Rat

Lass die KI den ersten Wurf machen und schreib ihn dann um, bis er nach Dir klingt. Das ist ohnehin der bessere Text – und ganz nebenbei ist die Rechtsfrage damit erledigt.

Was in den Nutzungsbedingungen steht, gilt zusätzlich

Auch wenn das Urheberrecht nichts verbietet: Der Anbieter darf Dir in seinen Bedingungen etwas verbieten. Manche Programme erlauben in der kostenlosen Fassung nur die private Nutzung. Für die Geburtstagskarte und das Vereinsblatt spielt das keine Rolle. Wer aber etwas verkaufen will – ein Buch, ein Kalender, ein bedrucktes T-Shirt –, sollte einmal in die Bedingungen des Anbieters schauen.

Muss ich dazuschreiben, dass KI geholfen hat?

Seit dem 2. August 2026 gelten in Europa neue Transparenzregeln für Künstliche Intelligenz. Seither fragen mich viele, ob sie jetzt unter jede Karte schreiben müssen, dass ein Computer geholfen hat.

Die Antwort: Für Dich als Privatmensch gibt es keine allgemeine Kennzeichnungspflicht. Die Regeln richten sich an diejenigen, die solche Systeme anbieten oder beruflich betreiben. Eine pauschale Pflicht, jeden mit einer KI geschriebenen Text zu kennzeichnen, gibt es ausdrücklich nicht.

Zwei Dinge sind aber ausgenommen und müssen gekennzeichnet werden:

  • Täuschend echte Fälschungen – Bilder, Ton oder Videos, die einen Menschen etwas sagen oder tun lassen, was er nie gesagt oder getan hat. Fachleute nennen das Deepfake. Das ist ohnehin nichts, was man tun sollte.
  • Veröffentlichte Inhalte, die die Öffentlichkeit informieren sollen – also etwa ein Beitrag über ein Zeitgeschehen, der als Nachricht daherkommt.

Warum ich es trotzdem hinschreibe

Auf dieser Website steht unter jedem erzeugten Bild ein Hinweis, und in meiner Autorenbeschreibung steht, wie ich mit KI arbeite. Nicht weil ich müsste. Sondern weil es Vertrauen schafft, und weil die Leute es ohnehin merken.

Meine Faustregel: Was nur für die Familie ist, braucht keinen Hinweis. Was veröffentlicht wird, bekommt einen. Ein halber Satz genügt: Bild mit KI erstellt.

Unabhängig vom Gesetz haben die großen Plattformen eigene Regeln. Facebook, Instagram, TikTok und YouTube verlangen bei erzeugten Bildern und Videos eine Kennzeichnung und setzen teilweise selbst ein Etikett darauf. Wer dort etwas einstellt, hält sich also an die Hausordnung der Plattform – nicht an ein Gesetz.

Sechs Fälle aus dem Alltag

Damit es nicht abstrakt bleibt – hier die Fälle, nach denen ich tatsächlich gefragt werde.

1. Ein KI-Bild auf der Geburtstagskarte für die Enkelin

Unproblematisch. Privat, kein Hinweis nötig, kein Risiko. Der einfachste Fall überhaupt.

2. Ein KI-Text im Vereinsblatt

Erlaubt. Ich würde den Text vorher überarbeiten, damit er nach dem Verein klingt und nicht nach einer Broschüre – und bei allem, was Zahlen, Termine oder Namen enthält, jede Angabe nachprüfen. Die KI erfindet so etwas gelegentlich.

3. Ein KI-Bild auf Facebook

Erlaubt, aber kennzeichnen. Nicht wegen des Gesetzes, sondern weil die Plattform es verlangt und weil es sonst unangenehm wird, wenn jemand nachfragt.

4. Ein Bild im Stil eines bekannten Malers

Hier wird es zum ersten Mal heikel. Ein Stil ist nicht geschützt – ein bestimmtes Werk schon. Wenn das Ergebnis einem vorhandenen Gemälde, einem Filmplakat oder einer bekannten Figur zum Verwechseln ähnlich sieht, ist es ein Problem. Dasselbe gilt für Logos und Marken. Mein Rat: Wenn Du beim Betrachten denkst das kenne ich doch, dann nimm es nicht.

5. Eine Vorlage für ein Vereinslogo

Möglich, aber bedenke: An dem Entwurf hast Du keine Rechte. Jeder andere darf ihn auch benutzen. Für ein Logo, das ein Verein jahrzehntelang führt, ist das die falsche Grundlage. Nimm die KI als Ideengeber und lass das endgültige Logo von einem Menschen zeichnen.

6. Ein Buch mit der eigenen Lebensgeschichte, das verkauft werden soll

Sobald Geld im Spiel ist, ändert sich die Lage. Dann zählt erstens, was in den Nutzungsbedingungen des Anbieters steht, und zweitens, wie viel von dem Text wirklich von Dir stammt. Bei einem Buch, das nur in der Familie herumgereicht wird, ist nichts zu bedenken. Bei einem Buch im Handel gehört die Frage vorher geklärt.

Fremde Fotos: der heikelste Punkt

Und jetzt zu dem, was mir wirklich Sorgen macht. Bisher ging es um das Urheberrecht. Beim Foto eines Menschen geht es um etwas anderes: um den Menschen selbst.

Wenn Du ein Foto in ein KI-Programm hochlädst, verlässt es Deinen Computer. Es geht an ein Rechenzentrum, meist in den Vereinigten Staaten. Und wenn Du die Einstellungen nicht umgelegt hast, kann es dort sogar zum Training verwendet werden. Du entscheidest damit über das Bild eines anderen Menschen – ohne dass er gefragt wurde.

Diese Fotos lade ich grundsätzlich nicht hoch

  • Fotos von Kindern. Auch nicht von den eigenen Enkeln. Und schon gar nicht, um daraus ein Bild machen zu lassen. Das Bild eines Kindes gehört nicht in ein Rechenzentrum, und es ist nicht Deine Entscheidung allein, sondern auch die der Eltern.
  • Fotos anderer Erwachsener ohne deren Wissen. Das Klassentreffen, der Chorauftritt, der Nachbar im Garten.
  • Fotos mit Ausweisen, Kontoauszügen, Versichertenkarten – auch wenn die Person Du selbst bist.
  • Arztbriefe und Befunde mit Namen – da hilft schon ein Blatt Papier über dem Briefkopf.

Was rechtlich dahintersteckt

Solange Du ein Foto rein privat verwendest – im Familienalbum, im Familienchat –, greift die sogenannte Haushaltsausnahme, und der Datenschutz ist nicht Dein Problem. Sobald Du es aber veröffentlichst, gilt das Recht am eigenen Bild: Wer erkennbar abgebildet ist, muss einverstanden sein. Das gilt für ein bearbeitetes Foto genauso wie für das Original.

Der Punkt, den ich für wichtiger halte, ist aber gar nicht der rechtliche. Es ist der einfache: Würdest Du das Foto einem Fremden in die Hand drücken? Wenn nein, lad es nicht hoch.

Fünf Regeln, die Dich sicher durchbringen

  1. Für die Familie brauchst Du keine Erlaubnis und keinen Hinweis. Karten, Einladungen, Alben, Geschenke. Hier kannst Du frei arbeiten.
  2. Was Du veröffentlichst, kennzeichnest Du. Ein halber Satz unter dem Bild. Das ist selten Pflicht, aber immer gut.
  3. Wenn es Dich an etwas Bekanntes erinnert, nimm es nicht. Keine berühmten Gemälde, keine Filmfiguren, keine Logos, keine bekannten Gesichter.
  4. Keine fremden Gesichter hochladen, keine Kinder. Die eine Regel, bei der ich keine Ausnahme mache.
  5. Sobald Geld im Spiel ist, wird vorher geklärt. Verkaufen, drucken lassen, ein Logo für einen Verein: Da lohnt ein Blick in die Nutzungsbedingungen und im Zweifel eine Stunde beim Fachanwalt.

Häufige Fragen

Darf ich ein KI-Bild auf meiner eigenen Website verwenden?

Ja. Es ist nicht geschützt, also brauchst Du keine Erlaubnis. Setz einen kurzen Hinweis darunter, dass es mit KI erstellt wurde. Und prüfe, dass es keinem bekannten Werk und keiner Marke ähnelt.

Kann mich jemand abmahnen, weil ich ein KI-Bild benutzt habe?

Wegen des Bildes an sich nicht – es gehört niemandem. Ärger entsteht dann, wenn das Bild einem geschützten Werk, einer Marke oder einer erkennbaren Person zu nahe kommt. Dann geht es nicht um die KI, sondern um das, was am Ende zu sehen ist.

Muss ich schreiben, welches Programm ich benutzt habe?

Nein. Ein Hinweis, dass KI im Spiel war, genügt. Den Namen des Programms nenne ich trotzdem gern, weil es ehrlicher wirkt.

Wie ist es mit Musik und Stimmen?

Dieselbe Linie, nur strenger. Eine erzeugte Melodie ist nicht geschützt. Aber eine nachgemachte Stimme eines bestimmten Menschen ist ein Eingriff in dessen Persönlichkeitsrecht – selbst dann, wenn es nur ein Scherz sein soll. Die eigene Stimme zu klonen ist dagegen unbedenklich.

Ich habe schon ein Foto meiner Enkelin hochgeladen. Was jetzt?

Ruhig bleiben, es ist nichts passiert, was sich nicht bereinigen lässt. Lösch die Unterhaltung, in der das Bild steckt. Schalte in den Einstellungen die Verwendung zum Training ab. Und rede beim nächsten Besuch kurz mit den Eltern darüber – das ist wichtiger als jede technische Maßnahme.

Gilt das alles auch in Österreich und in der Schweiz?

Die europäischen Transparenzregeln gelten in Österreich genauso. In der Schweiz sieht das Urheberrecht im Kern ähnlich aus, das Datenschutzrecht weicht ab. Die fünf Regeln oben tragen aber in allen drei Ländern.

Der Nachbarabschnitt

Dort geht es nicht um das Dürfen, sondern um das Wollen: welche Schalter Du umlegst, damit Deine Eingaben nicht zum Training verwendet werden, und was KI-Agenten in Postfach und Kalender anrichten können. Deine Daten in der KI: die Einstellungen, die wirklich zählen

Quellen

  • Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, Paragraf 2 Absatz 2: geschützt sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
  • Verordnung über Künstliche Intelligenz der Europäischen Union, Artikel 50 – Transparenzpflichten. Anwendbar seit dem 2. August 2026, mit Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
  • e-recht24: Sind KI-generierte Bilder, Texte und Videos urheberrechtlich geschützt?
  • TÜV-Akademie: Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte – was Artikel 50 AI Act tatsächlich verlangt.
  • Kunsturhebergesetz, Paragrafen 22 und 23 – Recht am eigenen Bild. Datenschutz-Grundverordnung, Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c – Haushaltsausnahme.

Stand: 27. September 2026. Rechtsfragen zur Künstlichen Intelligenz bewegen sich gerade schnell. Wenn etwas wirklich auf dem Spiel steht, ist eine Stunde beim Fachanwalt gut angelegt.

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Alle Angaben habe ich im September 2026 an den genannten Quellen geprüft. Inhalt auf Richtigkeit überprüft am 27. September 2026.